Soll ich in IHRE Eigentumswohnung mit einziehen?

14. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
cpunkt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Soll ich in IHRE Eigentumswohnung mit einziehen?

Hallo, ich weiß nicht, ob das hier das richtige Forum ist, aber mich quält gerade ein Problem....folgendes:

Ich hab vor vier Monaten eine Frau kennen gelernt, es läuft bisher sehr gut und wir haben uns schon darüber unterhalten, in Zukunft evtl zusammen zu ziehen.
Nun bekommt sie ein tolles Angebot eine Wohnung zu kaufen, aber für sie alleine ist sie zu groß/teuer. Einzug wäre erst in einem Jahr....
Nun möchte sie aber von mir eine verbindliche Zusage, ob ich mit einziehe! Ich sehe da aber paar Probleme. Klar möchte ich spätestens in einem Jahr mit ihr zusammen ziehen, aber .....es ist IHRE Eigentumswohnung und ich bezahle dann sicher einen Teil mit ab. Kann ja nicht umsonst dort wohnen. Wir sprachen über die Hälfte der Kosten....

Sollten wir lange zusammen bleiben, habe ich die Hälfte der Wohnung mit bezahlt, hab aber nix davon. Oder, geht es schief, kann sie mich von heute auf morgen auf die Straße setzen. Mietvertrag möchte sie nicht mit mir machen, da sie ja dann wieder steuerliche Einnahmen hat.

Wie soll ich mich verhalten, was für Sicherheiten gibt es für mich??

Danke für eure Hilfe
Christian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das hier ist keine Partnerschaftsberatung oder so ... ;)

Vier Monate kennen Sie diese Frau ... wer weiß schon, was in einem Jahr ist? Ich würde das Angebot dankend ablehnen und erst einmal abwarten, ob die Dame den Kauf der Wohnung auch ohne Sie stemmen kann. Wenn ja, dann können Sie in einem Jahr immer noch einziehen und sich an den Kosten beteiligen (Miete für eine andere Wohnung müssten Sie ja auch zahlen).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die wichtigsten Buzzwords findet man dazu in diesem Artikel:
http://www.rasmp.de/familienrecht-berlin/lebensgemeinschaft-vermoegensauseinandersetzung

Das ist allerdings kein Miet- sonder Familienrecht :forum:

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cpunkt):
Sollten wir lange zusammen bleiben, habe ich die Hälfte der Wohnung mit bezahlt, hab aber nix davon.

Zitat (von cpunkt):
Kann ja nicht umsonst dort wohnen.

Komische Logik ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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