Soll Restsumme (Inkassovergütung (?)) zahlen. Frist wurde in Brief nach vorne verlegt. War noch inne

24. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Erfrischungsgetränk
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Soll Restsumme (Inkassovergütung (?)) zahlen. Frist wurde in Brief nach vorne verlegt. War noch inne

Hi, bin ende August schwarz gefahren habe dann erst Einspruch erhoben, hatte aber nicht die Zeit mich damit rumzuschlagen und einfach gezahlt, immernoch im 14 Tage Rahmen. Nun wollen atriga "Inkassovergütung, 1,3 Geschäftsgeb. gem. § 4 V RDGEG i.V.m. Nr.2300 VV RVG 58,50€" und eine Pauschale von 11,70. Wofür? Kann ich das da ich bereits gezahlt habe ignorieren? Ich habe erstmal nur geschrieben ich habe gezahlt und werde den Aufschlag nicht bezahlen. Der Einspruch den ich erwähnte war per E-Mail. Die haben dann einen weiteren Brief geschickt meine Mutter sagte es stand halt nur drauf das der Einspruch nicht geklappt hatte und ich ihn nicht lesen bräuchte da ich ja eh per Mail am schreiben war. Da keiner Zeit hatte sich mit irgendwelchen Ottos rumzuschlagen wurde die Summer dann einfach bezahlt. Auf dem Schreiben sand allerdings weiterhin:

Zahlen die bitte 60,00 Eure bis zum 08.09.2016.

Sollte der Beitrag nicht innerhalb der o.g. Frist hier eingehen informieren wir Sie bereits jetzt darüber, dass wir dann gehalten sind, das Verfahren im Auftrag unserer Mandantin ohne weitere Ankündigung fortzusetzen und an unsere Inkassoabteilung abzugeben. Dass diese Maßnahme aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage für Sie, mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, setzten wir als bekannt voraus.

Per Mail kam halt heute:

Nach Auskunft unseres Mandanten wurde Ihnen in dem Schreiben vom 01.09.2016 eine Zahlungsfrist zum 08.09.2016 gegeben. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Zahlung die Abgabe an die Inkassoabteilung erfolgte. Ihre Zahlung konnte erst am 13.09.2016 verbucht werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Vorgang bereits im Inkasso, wodurch weitere Kosten entstanden.

Demgemäß weist unser Mandant Ihre Einwendungen als unzutreffend bzw. rechtlich unerheblich zurück.

Sieht für mich immernoch nach Humbug aus. Man kann ja schwer einfach eine Frist verändern. Hoffe ich zumindest..

Das ganze ist im VRR Bereich passiert, ich habe auch schon einen Beitrag dazu geöffnet aber der scheint ausgestorben, außerdem wusste ich zu dienem Zeitpunkt noch nicht das es eine andere Frist gab.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erfrischungsgetränk
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

deswegen kannst du trotzdem dort weitermachen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.014 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.