Hi, bin ende August schwarz gefahren habe dann erst Einspruch erhoben, hatte aber nicht die Zeit mich damit rumzuschlagen und einfach gezahlt, immernoch im 14 Tage Rahmen. Nun wollen atriga "Inkassovergütung, 1,3 Geschäftsgeb. gem. § 4 V RDGEG i.V.m. Nr.2300 VV RVG 58,50€" und eine Pauschale von 11,70. Wofür? Kann ich das da ich bereits gezahlt habe ignorieren? Ich habe erstmal nur geschrieben ich habe gezahlt und werde den Aufschlag nicht bezahlen. Der Einspruch den ich erwähnte war per E-Mail. Die haben dann einen weiteren Brief geschickt meine Mutter sagte es stand halt nur drauf das der Einspruch nicht geklappt hatte und ich ihn nicht lesen bräuchte da ich ja eh per Mail am schreiben war. Da keiner Zeit hatte sich mit irgendwelchen Ottos rumzuschlagen wurde die Summer dann einfach bezahlt. Auf dem Schreiben sand allerdings weiterhin:
Zahlen die bitte 60,00 Eure bis zum 08.09.2016.
Sollte der Beitrag nicht innerhalb der o.g. Frist hier eingehen informieren wir Sie bereits jetzt darüber, dass wir dann gehalten sind, das Verfahren im Auftrag unserer Mandantin ohne weitere Ankündigung fortzusetzen und an unsere Inkassoabteilung abzugeben. Dass diese Maßnahme aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage für Sie, mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, setzten wir als bekannt voraus.
Per Mail kam halt heute:
Nach Auskunft unseres Mandanten wurde Ihnen in dem Schreiben vom 01.09.2016 eine Zahlungsfrist zum 08.09.2016 gegeben. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Zahlung die Abgabe an die Inkassoabteilung erfolgte. Ihre Zahlung konnte erst am 13.09.2016 verbucht werden. Zu diesem Zeitpunkt war der Vorgang bereits im Inkasso, wodurch weitere Kosten entstanden.
Demgemäß weist unser Mandant Ihre Einwendungen als unzutreffend bzw. rechtlich unerheblich zurück.
Sieht für mich immernoch nach Humbug aus. Man kann ja schwer einfach eine Frist verändern. Hoffe ich zumindest..
Das ganze ist im VRR Bereich passiert, ich habe auch schon einen Beitrag dazu geöffnet aber der scheint ausgestorben, außerdem wusste ich zu dienem Zeitpunkt noch nicht das es eine andere Frist gab.
Soll Restsumme (Inkassovergütung (?)) zahlen. Frist wurde in Brief nach vorne verlegt. War noch inne
24. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2016 | 23:47
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Soll Restsumme (Inkassovergütung (?)) zahlen. Frist wurde in Brief nach vorne verlegt. War noch inne
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 25. September 2016 | 00:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatich habe auch schon einen Beitrag dazu geöffnet :
Dann mach doch sinnvollerweise einfach da weiter?
http://www.123recht.net/Soll-Restsumme-(Inkassoverguetung-())-zahlen-Habe-die-60-zuvor-gezahlt-__f509513.html
#2
Antwort vom 25. September 2016 | 01:17
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat:Zitatich habe auch schon einen Beitrag dazu geöffnet :
Dann mach doch sinnvollerweise einfach da weiter?
http://www.123recht.net/Soll-Restsumme-(Inkassoverguetung-())-zahlen-Habe-die-60-zuvor-gezahlt-__f509513.html
Mir wurde erst Tage nach der Eröffnung klar das es eine zweite Frist gab.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. September 2016 | 07:57
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
deswegen kannst du trotzdem dort weitermachen.
#4
Antwort vom 25. September 2016 | 17:42
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 82x hilfreich)
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