Soll Lizenzgebühren zahlen

5. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.04.2016 23:31:58
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Soll Lizenzgebühren zahlen

Hallo

Ich bin ein Hobby Tüftler und baue in meiner Freizeit Bedini Ladegeräte um meinem Sohn zwischendurch den einen oder anderen Wunsch zu ermöglichen. Das Patent von diesem Gerät hat damals (über 20 Jahren) ein Mann namens John Bedini eingereicht und stellte es dann der gesamten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Nun habe ich ein Gerät bei ebay zur Auktion angeboten und da kommt ein Verkäufer und macht mich darauf aufmerksam das ich gerade gegen ein Patent recht verstoßen würde und wenn ich nicht beim nächsten verkauf 10% vom Erlös abgeben würde.

Was kann mir letztendlich passieren? muss ich darauf eingehen oder versucht der Herr mich zu betrügen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ein Hobby Tüftler und baue in meiner Freizeit Bedini Ladegeräte um meinem Sohn zwischendurch den einen oder anderen Wunsch zu ermöglichen.

Das Du die der Schilderung nach auch verkaufst, hast Du noch ganz andere Probleme als ein verletztes Patent.
Ich nehmen an, du hast weder ein Gewerbe angemeldet, die Verkäufe nicht steuerlich erfasst, Begriffe wie WEEE, CE, VDE, TÜV-GS sagen Dir auch nichts?



Zitat:
da kommt ein Verkäufer und macht mich darauf aufmerksam das ich gerade gegen ein Patent recht verstoßen würde

Und das Patent hat er auch benannt?



Zitat:
Was kann mir letztendlich passieren?

In Bezug auf das Patent? Abmahnung/Klage auf Unterlassung der Verbreitung ohne Lizenz, Klage auf Offenlegung der Gewinne, Klage auf Abschöpfung der Gewinne/Schandenersatz


In Bezug auf die anderen Sachen ... dürfte knapp werden mit dem Platz.
Per Schnelldurchlauf: Steuerhinterziehung mit entsperchenden Strafverfahren, Strafverfahren/Bußgelder wegen Verstoß gegen Kennzeichnungs- und Meldepflichten, Abmahnung/Klage auf Unterlassung gewerblicher Handlungen ohne entsprechende Verbaucherrechte zu beachten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Du hast etwaige Schadenersatzansprüche vergessen, wenn eines der selbstgebauten Ladegeräte abraucht und Personen- bzw. Sachschäden verursacht. Da die wohl ohne CE-Kennzeichnung verkauft wurden dürfte es recht schwer werden, den Vorwurf des Verschuldens zu widerlegen.

1x Hilfreiche Antwort

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