Sohn will ausziehen (Schüler 18 Jahre)

27. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
KLEV
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sohn will ausziehen (Schüler 18 Jahre)

Hallo,

mein Sohn will ausziehen, weil er absolut nicht klarkommt mit seinen Geschwistern (PATCHWORK-Familie), wird auch eigentlich von allen befürwortet, weil Ehe und die ganze Familie darunter leidet. Brauche auch eigentlich ein Zimmer, weil unverhoffter Nachwuchs unterwegs ist (Februar 2005 Geburt).

Will ihn natürlich unterstützen (Kindergeld, Überlassung der Halbwaisenrente = ca. 300 EURO), jedoch reicht das nicht zum Leben.

Wieweit kann ich herangezogen werden (verdiene zwar nicht schlecht, aber zahle aus erster Ehe jede Menge Schulden ab, bleibt nicht viel, außerdem würde mir die überlassene Rente und Kindergeld fehlen).

Will ihm natürlich helfen (Verpflegung ?), hat er Anspruch auf Sozialhilfe in diesem Fall ?

Danke

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
haike
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 53x hilfreich)

Habe schon im Sozial-Forum geantwortet. Ich schließe mich den 600 Euro an. Das wird allerdings bei volljährigen Kindern "gequotelt", d.h., nicht Vater und Mutter zahlen jeweils die Hälfte, sondern: Jeder Elternteil kriegt die Hälfte des Kindergeldes (z.B. 75 €) bei einem Kind. Zweitens, eventuelles Einkommen des Kindes durch Arbeit und Halbweisenrente wird angerechnet (wie ist speziell von Fall zu Fall ausrechenbar). Wer von den Eltern wieviel zahlt hängt vom momentanen Einkommen ab und vom Selbstbehalt (richtet sich nach verheiratet oder nicht, weitere Kinder oder nicht...) - es kann sein, dass einer zwei Drittel und der andere ein Drittel zahlen muss - oder der eine alles und der andere gar nix...Kinder sind Priorität 1, d.h. deren Unterhalt geht vor! Auch vor Schulden etc!

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Quatsch. KM
1. Müssen die 150 EU nicht von jedem zur Hälfte aufgebracht werden, sondern - wenn überhaupt - anteilig nach Leistungsfähigkeit!
2. Wissen wir doch gar nicht, über wieviel Einkommen KLEV und ihr jetziger Ehemann verfügen und welche Kosten sie unterhaltsrelevant geltend machen können
Auch wissen wir nicht, ob es noch mehr unterhaltsberechtigte Kinder gibt .
3. Da er Halbwaisenrente bekommt, gehe ich davon aus, dass kein leiblicher Vater mehr existiert.

KLEV,
Sozialhilfe für Schüler mit eigenem Haushalt gibt es m.E. nicht. Nur in besonderen Fällen. Ein kleiner Disput mit den Geschwistern und ein fehlendes Zimmer reicht da meines Erfahrung nach nicht aus. Ab Januar2005 bekommt eh nur noch derjenige Sozialgeld, der nicht in der Lage ist, mindestens 3 Std. am Tag zu arbeiten. ( nachweislich Kranke, alleinerziehende bis zum 3. Geburtstag des Kindes , minderjährige Kinder und alte Menschen )
Man wird als erstes auf den Unterhaltspflichtigen verweisen. Das bist du
Allerding gibt es andere staatliche Leistungen, wie z.B. Wohngeld und Schülerbafög.

Ansonsten gelten die 600 EU Bedarf. Aber nur, wenn du leistungsfähig bist!! Ob du Schulden geltend machen kannst, hängt von der Art ab und ob du unter Berücksichtung dieser zum Mangelfall werden würdest. Auch eine Haushaltsersparnis kann u.U. in Betracht kommen, da du wieder verheiratet bist. ( Hängt auch mit von den Kosten und der Wahl der Steuerklasse, bzw. eurem Einkommen ab ) Künftig ist dein Mann allerdings auch eurem gemeinsamen Kind unterhaltspflichtig. Evtl. sogar dir, sofern du wg. der Kindesbetreuung nicht arbeiten gehen kannst. Dann KANN dir ein fiktives Einkommen ( wenn dein Mann über genügend Einkommen verfügt ) angerechnet werden.
Welche Kosten und welche Ersparnisse angerechnet werden, kann dir pauschal niemand sagen. Schulden z.B. sind dem SA völlig schnuppe!

Bevor er sich eine Wohnung mietet, sollte er beim Wohngeld - und Bafögamt vorsprechen und sich beraten lassen, da deren Richtlinien und Gesetze nicht konform mit denen der familienrechtlichen sind.

Schau mal vorab hier rein: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Gruß



-- Editiert von teufelin am 27.11.2004 22:39:15

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@haike,
das ist nicht ganz korrekt.
Ehebedingte Schulden KÖNNEN auch beim KU angerechnet werden, sofern das Kind dadurch nicht zum Sozialfall wird.

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Halbwaisenrente gibt es wohl nur, wenn ein Elternteil gestorben ist. Ihr wollt diesen noch zum Unterhalt heranziehen. Die Halbwaisenrente ist dieser Unterhalt.
Kanalmeister hat wieder nur oberflächlich gelesen, Rente und Kindergeld zusammen sind 300 €, nicht die Rente allein. Also fehlen nach Rente und Kindergeld noch 300 €. Die müsste der überlebende Elternteil allein aufbringen.
Außer Wohngeld wüsste ich auch nichts an sozialen Leistungen. BAföG ist hier nicht möglich. Bei ALG II würde in diesem Fall auch die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft.
PS: Das Baby braucht wohl nicht gleich ein eigenes Zimmer, bei der Mutter im Schlafzimmer ist es zuerst besser aufgehoben.

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Natürlich gibt es noch Wohngeld.
Es gibt nur keines, wenn man Sozialleistungen bezieht.

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

<I>Blödsinn</I>


Stimmt, den redest Du. Es reicht, wenn Du hier Seite 3 liest.


http://www.bmvbw.de/Anlage19934/Wohngeld-2004-Ratschlaege-und-Hinweise.pdf


Und für die Zukunft: Vorsichtiger mit Deinen Äußerungen gegenüber Wissenden.

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Kanalmeister,

Du bist einfach nur d......

Das hast Du gerade wieder bewiesen.

Tschüß

PS: Sofern Du hier Leute doof anmachst, habe ich sehr wohl das Recht, Dich auf einen ordnungsgemäßen Umgangston hinzuweisen. Daß Du dazu nicht in der Lage bist, wissen alle hier, aber dennoch .....

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#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#13
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Mein lieber eingeschnappter Kanalmeister!
Verbreite bitte keine falsche Aussagen und betitle dann die richtigen als Blödsinn. Ich hatte schon aus erster Quelle Informationen zu den Änderungen im Wohngeldgesetz, als es noch nicht einmal im Bundestag behandelt wurde.

Aber Kanalmeister weiß alles, weiß alles besser und wird langsam etwas zu sehr ausfällig.
Meinst du wirklich, ich habe Lust, für so einen mich intensiv mit Gesetzen, Verordnungen und Urteilen auseinanderzusetzen, damit ich ihm Ratschläge erteilen kann. Ernte ich dann auch ein Blödsinn als Dank?

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#15
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich versteh gar nix mehr. Gibts nun noch Wohngeld oder nicht ab 2005? Würde mich nämlich auch interessieren. Könnten mapa oder alida dazu nochmal was schreiben? (den pdf-file konnte ich nicht öffnen)

-----------------
"Wer sündigt, schläft nicht!"

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#16
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Mantra für alle KM-Verunsicherten:

Es gibt Wohngeld, es gibt Wohngeld, es gibt Wohngeld ...

Deutscher Bundestag Drucksache 15/3943

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften

(20 Seiten im PDF-Format)

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#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#18
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Könnte diese Privatchatterei eventuell auf einem eigenen Board geführt werden.

Ich bin nun gänzlich verunsichert.

Zu welchem Thread Kanalmeister, in welchem Forum bitte?

Ich würde dies gern wissen und lesen und ist das wieder "DEINS"?

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#19
 Von 
Lisa2
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist doch ohnehin schon so manche Situation reichlich bescheiden, und wer dann auf seine Frage, die oft in Not gestellt wird, sich dieses Hin und Her durchlesen soll, ist doch erst recht stinkig, weil er dadurch nicht weiterkommt.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die unterschiedlichen Meinungen dadurch zustande kommen, weil es eben Länderentscheidungen sind. Zum Beispiel hat bei uns ein Volljähriger nicht den Anspruch auf Satz von 600,00 €(bezüglich des geschilderten Falles).

Gruß Lisa

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Verd....er Ignorant, es gibt immer noch Leute, die nicht unter ALG II fallen.

Du hast ein verdammt gefährliches Halbwissen. Entweder informierst du dich richtig oder du hältst die Klappe.

Hüte dich, wenn ich schon einmal wütend werde ....

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#21
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Lisa,
Wohngeld ist m.E. NICHT länderabhängig.
Die 600 EU Unterhalt für Studierende mit eigenem Haushalt, die du ansprichst, sind in der Tat abhängig vom zuständigen OLG. Allerdings gibt es m.W. lediglich 4 oder 5 OLGs, die nach anderen Richtlinien netscheiden. ( z.B. OLG , NBL,
OLG Brandenburg u. KG Berlin ). Lt. Richtlinien dieser Gerichte haben die "Kinder" einen Anspruch von 550, bzw. 555 EU.
Die Gerichte tendieren aber immer mehr dahin, sich denen der süddeutschen Gerichte anzugleichen. Letztendlich ist eh alles vom Einzelfall abhängig und das sollte auch immer wieder betont werden!!
Und Recht hast du: Grad für neue Fragesteller, die in Not sind, ist dieses Hin- und Her keine große Hilfe. Da unser Kanalmeister aber immer wieder versucht, seine eigens für dieses Forum entworfenen Gesetze und sein Halbwissen als "Recht" darzustellen, gehen eben diejenigen, die es besser wissen, dagegen an und versuchen, die Fakten geradezurücken.

Dadurch werden zwar Fragesteller verunsichert - aber immer noch besser, als wenn sie mit diesem "Wissen" loslaufen und klagen, was das Zeug hält.
(Einzig und allein die Tatsache, dass KM immer wieder gegenangeht, macht diese Threads so unübersichtlich !)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lisa2
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

hi, Teufelin,
kann es nicht doch sein, das Wohngeld unterschiedlich gehandhabt wird? Unter anderem wegen der Mietenstufe, und wegen dem Zeitraum der letzten Sanierung der Wohnung?
Mit dem Unterhalt für Studierende kenn ich mich nicht aus, hätte ja aber vielleicht doch auch so sein können. Ich meinte aber nicht OLG-Richtlinien sondern, sondern die Töpfe der Gemeinden bzw. Länder. Es gibt ja regional auch recht gravierende Unterschiede beim Verdienst.
Liebe Grüße Lisa

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#23
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Vorschriften fürs Wohngeld sind überall gleich, das Gesetz ist ein Bundesgesetz.
Die Höhe des Wohngeldes ist überall verschieden, nicht nur länderabhängig, sondern sogar gemeindeabhängig.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ KLEV

frag lieber mal beim Sozialamt nach, ob diese sich zuständig fühlen. Ich glaube nicht, dass in diesem Thread noch für dich und deine Situation gültige und verständliche Anregungen kommen werden.

M.W. liegt der Bedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes bei € 600.-- abzüglich von Kindergeld und Halbwaisenrente bleibt noch eine Differenz, die normalerweise der Unterhaltspflichtige zu tragen hat - in diesem Fall also du. Solltest du finanziell nicht in der Lage sein, deiner Unterhaltspflicht nachzukommen, springt normalerweise das Sozialamt ein. Also bitte am besten dort nachfragen. Die können dir dann auch gleich sagen, welche Unterlagen sie von dir benötigen, damit dein Sohn "versorgt" ist.

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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