Softwareupdate, wer ist in der Pflicht , Käufer oder Verkäufer?

18. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
devdunken
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Softwareupdate, wer ist in der Pflicht , Käufer oder Verkäufer?

Hallo,

kurze schnelle Frage, ich selbst bin Angestellter in einem großen Elektrogeschäft mit Schwerpunkt auf Unterhaltungselektronik.
Es wird generell immer schlimmer mit den Softwareupdates die man bei den Fernseher und Receivern regelmäßig durchführen muss.
Viele unserer Kunden fangen vor Ort im Laden extrem an zu diskutieren und sind der Meinung das wir verpflichtet sind die Softwareupdates kostenlos durchzuführen, zur not auch beim Kunden vor Ort.

Meine Kollegen und ich sind der Meinung, dass wir das nicht sind, ich würde aber gerne mal den passenden Text aus dem Gesetz auf A4 ausdrucken und mit auf unseren Tisch stellen, damit der Kunde sich das durchlesen kann.

Im Einzelfall machen wir die Updates natürlich für gerade ältere Kunden direkt im Laden kostenlos wenn genug Zeit ist und der Kunde vernünftig nachfragt (Der Ton macht die Musik).

In welchem Gesetz und Paragraph also ist so etwas geregelt?


-- Editier von devdunken am 18.07.2017 10:59

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Es wird sich kein passendes Gesetz finden, da es keines gibt.
Verkauft wird ein Gerät mit Softwarestand X. Möchte der Kunde nun Softwarestand Y haben, hat aber diesbezüglich kein Wartungsvertrag o.Ä. mit dem Verkäufer geschlossen, ist der Verkäufer auch nicht in der Pflicht diese Updates durchzuführen. Es obliegt dem Kunden die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Updates selbst zu installieren.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Es gibt keine Pflicht für den Verkäufer ein Software Update zu machen. Es gibt genauso wenig eine Pflicht für einen Kunden das Gerät ohne Update überhaupt zu kaufen. Ich halte es so, dass ich dem Verkäufer die Wahl überlasse, ob ich das Gerät mit neuester Software Version bei ihm oder woanders kaufe. Da es zu viel Probleme nach einem Update geben kann ist es für mich klar, dass ich dieses Risiko auf den Verkäufer abwälze. Ganz egal was das jetzt ist, also Fernseher, Handy...........
Es gibt durchaus Verkäufer die das nicht machen. Gar kein Problem, der nächste Laden macht es.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Die Frage ist aber, ob durch das Update möglicherweise ein vorhandener Mangel beseitigt wird.
Wenn nach dem Mangel eine Funktion fehlerfrei funktioniert, die vorher nur fehlerhaft (oder gar nicht) funktioniert hat, dann sehe ich den Verkäufer schon in der Pflicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage ist aber, ob durch das Update möglicherweise ein vorhandener Mangel beseitigt wird.
In solch einem Fall, denke ich, stellt sich dann auch die Frage gar nicht, denn dann muss der Händler ja schon per Gesetz nachbessern.

Signatur:

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Es gibt keine Pflicht für den Verkäufer ein Software Update zu machen


Doch, unter Umständen kann er dazu verpflichtet sein, wenn nämlich der Hersteller verpflichtet wird, ein entsprechendes Updaten auf die Geräte zu bringen (aus Sicherheitsgründen).
Nur gibt es das ziemlich sicher nicht bei Unterhaltungselektronik.
Bei Medizinprodukten ist das durchaus öfters der Fall z.B.

Zitat (von devdunken):
Es wird generell immer schlimmer mit den Softwareupdates die man bei den Fernseher und Receivern regelmäßig durchführen muss.

Mir ist KEIN EINZIGES Update bei Fernsehern und Receivern bekannt, welches man durchführen MUSS.
Und ich bin da durchaus etwas im Thema. Selbst Updates, welchen einen Mangel beheben, werden in der Regel erst installiert, wenn ein entsprechendes Gerät mit diesem Mangel im Rahmen der Gewährleistung reklamiert wird (selbst dann stände es dem Händler frei, den Mangel anders zu beheben, aber ein bereits vorhandenes Update ist natürlich die bei weitem einfachste Lösung)

Zitat (von -Laie-):
Es gibt keine Pflicht für den Verkäufer ein Software Update zu machen. Es gibt genauso wenig eine Pflicht für einen Kunden das Gerät ohne Update überhaupt zu kaufen. Ich halte es so, dass ich dem Verkäufer die Wahl überlasse, ob ich das Gerät mit neuester Software Version bei ihm oder woanders kaufe.


Wir reden hier von Updates nach bereits erfolgtem Kauf.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nur gibt es das ziemlich sicher nicht bei Unterhaltungselektronik.
Es geht hier nun einmal aber um einen Fernseher! Warum also unnütze Informationen über Medizinprodukte einwerfen?


Zitat (von hiphappy):
Wir reden hier von Updates nach bereits erfolgtem Kauf.
Wo steht das?

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