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Sofortige Kündigung des privaten Darlehenvertrages

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Sofortige Kündigung des privaten Darlehenvertrages

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Person X hat mit Person Y im August 2009 einen privaten Darlehensvertrag in Höhe von 4500 Euro geschlossen. In diesem ist schriftlich vereinbart, dass monatliche Raten i.H.v. 80 Euro erfolgen sollen. Originaltext des Vertrages: "Die letzte Zahlung i.H.v. 80 Euro erfolgt somit am 01.03.2014". Der Darlehensvertrag behandelt keine Sondertilgungen, diese Möglichkeit wurde durchgestrichen.

Bis zum Oktober 2010 wurden die Raten regelmäßig (1 Mahnung im September wegen zu später Zahlung) gezahlt, insgesamt 1000 Euro. Mitte Oktober 2010 überwies Person X 2500 Euro an Person Y, weil er den Darlehensvertrag möglichst schnell abbezahlen wollte.
Person Y bestätigte den Erhalt und bedankte sich per Email (somit hat Person Y die Teilzahlung akzeptiert). Gleichzeitig fragte Person Y jedoch, wo der Rest (etwa 1000 Euro) bleibe.
Person X rief bei einer Anwaltshotline an und man sagte ihm, dass er mit der Teilzahlung die Raten im Voraus getilgt habe. Am 02. November erreichte Person X eine Mahnung über die fällige Rate.
Also bot Person X dem Vertragspartner folgende Möglichkeiten:

1. Rückzahlung des Gesamtbetrages abzüglich der Novemberrate und ab Dezember wieder vereinbarte Ratenzahlung
2. akzeptieren des Teilbetrages und weitere Ratenzahlung erfolgt 2013 - 2014 (offene 1000 Euro)
3. Teil- oder Gesamtzahlung (je nach Möglichkeit) bis zum März 2011

Dieses Angebot erfolgte sowohl schriftlich (postalisch zugesandt) sowie via Email.

Person Y schrieb darauf eine Vertragsänderung, die Person X jedoch nicht unterschrieb.
Person X konnte im März 2011 aufgrund einer hohen Autoreparatur den offenstehenden Betrag nicht zahlen. Im April 2011 erreichte Person X eine Email, was mit dem ausstehenden Betrag sei. Person X teilte mit, dass eine Zahlung momentan nicht möglich sei.
Person Y teilte mit, dass der offene Betrag ab sofort auf ein anderes Konto überwiesen werden sollte. Dies geschah via Email und wurde von dem Lebensgefährten (also nicht Vertragspartner) von Person X akzeptiert.

Am 17. Juni 2011 erreichte Person X eine sofortige Kündigung des Darlehensvertrages mit sofortiger Zahlung inklusive Zinsen p.a. i.H.v. 4 % ab November 2010.

Meine Fragen dazu:

1. Ist diese Kündigung rechtens?
2. Ist Person X im Verzug?
3. Wie kann in einem solchen Falle verfahren werden?
4. Ist die Zinsforderung rechtens, denn m.W. nach können Zinsen nur gefordert werden, wenn der Schuldner im Verzug ist?

Durch das vertraglich festgelegte Ende (März 2014) ist der Schuldner ja eigentlich nicht im Verzug, wenn er mit der Einmalzahlung die Raten bis 2013 im Voraus gezahlt hat. Dies wurde zwar nicht mitgeteilt, aber angeboten.

Besteht die Möglichkeit, nachträglich mitzuteilen, dass mit diesen 2500 Euro eine Vorauszahlung erfolgt ist oder ist das rechtlich gesehen automatisch der Fall, da Sondertilgungen im Vertrag nicht geregelt waren?

Herzlichen Dank für eure Mithilfe.

PS: Person X wird am Montag einen Rechtsanwalt diesbezüglich konsultieren, doch hätte Person X doch gerne vorher einige Meinungen dazu ;-)

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Nachtrag: dieses private Darlehen wurde nach einer Trennung vereinbart. Person Y (Gläubiger) behielt sämtliche gemeinsam angeschafften Möbel, Person X (Schuldner) zog ohne jegliche Möbel aus. Sie behielt sogar sein Eigentum (Waschbeckentisch, Herd). Kann man sie zur Herausgabe auffordern? Welche Mittel sind dazu nötig?

-- Editiert am 18.06.2011 11:31


von Sissy88 am 18.06.2011 08:55
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>Sofortige Kündigung des privaten Darlehenvertrages
quote:
Besteht die Möglichkeit, nachträglich mitzuteilen, dass mit diesen 2500 Euro eine Vorauszahlung erfolgt ist oder ist das rechtlich gesehen automatisch der Fall, da Sondertilgungen im Vertrag nicht geregelt waren?

Bei der Auslegung des Vertrages ist ja der tatsächliche Wille der Parteien zu erforschen.
Aus der Formulierung "Die letzte Zahlung i.H.v. 80 Euro erfolgt somit am 01.03.2014" ist ja eindeutig zu entnehmen, daß die Parteien in erster Linie beabsichtigten, daß das Darlehen am 1.3.2014 zurückgezahlt ist durch die vereinbarten Monatsraten.
Der Darlehensgeber gesteht dem Darlehensnehmer also zu, mit einer Rückzahlung von 80 EUR/Monat zufrieden zu sein (dazu bräuchte es dieser Formulierung auch gar nicht). Besser soll er durch den Vertrag folglich nicht gestellt werden und der Darlehensnehmer nicht schlechter.

Wenn der DN nun einen größeren Betrag auf einmal zurückzahlt, würde ein Bestehen des DG auf einer Fortführung der 80-EUR-Zahlungen ja ihn besser und den DN schlechter stellen - entgegen der Vereinbarung.

Denn der Willenskern der Vereinbarung ist ja "die Gesamtsumme muß erst zum 1.3.2014 zurückgezahlt sein" und "eine Rückzahlung von 80 EUR/Monat wird erwartet".
Durch die Zahlung von 2500 EUR hat der DN ja gleich mal über 31 Monate abbezahlt, somit seine Schuld für mindestens die nächsten 31 Monate beglichen - denn mehr als 80 EUR/Monat schuldet er nicht.

Die Interpretation des DG, die 2500 EUR seien quasi "außerhalb des Vertrages" und er habe weiterhin Anspruch auf *zusätzliche* 80 EUR/Monat (ggfs. bis zu einem früheren Vertragsende) ist lebensfremd und widerspricht offenbar dem Willen, der im Darlehensvertrag verkörpert ist. Man könnte auch sagen, sie grenzt an Rabulistik.

Ich sehe daher nicht, wieso der DG das Darlehen mit der Begründung kündigen könnte, die 2500 EUR seien nicht als Vorauszahlung anzusehen und der DN sei deswegen mit seinen Monatsraten in Verzug.


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von Snoop Pooper Scoop am 20.06.2011 12:50
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