>Soforthilfe benötigt....!
Hallo,
kann leider nicht verstehen, warum die Schuldnerberatung nicht reagiert hat. Nach dem gescheiterten Vergleichsangebot, hätte die Schuldnerberatung dir die entsprechenden Papiere fertig machen müssen, damit du direkt bei Gericht einen Antrag auf Insolvenz hättest stellen können. Da du über das Scheitern informiert wurdest, gehe ich schlicht von einem Kommunikationsproblem aus! Nicht die Schuldnerberatung beantragt die Insolvenz sondern du selbst, diese bescheinigt nur den gescheiterten Einigungsversuch!
Mit deinem Anwalt warst du schlecht beraten. Aber er hat seinen Auftrag erfüllt. Kann er keine Einigung erzielen, was wohl zu erwarten war, ist seine Aufgabe soweit erledigt.
Ich hoffe nur, das du dich an eine öffentliche und kostenlose Schuldnerberatung gewendet hast.
Es ginge allerdings schneller, wenn du dir von der ersten Beratungsstelle die Bescheinigung der gescheiterten Einigung nimmst, und so schnell wie möglich beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Insolvenz stellt, sobald der Beschluß der Eröffnung vorliegt, darf niemand mehr vollstrecken!
Offensichtlich bist du davon ausgegangen, das man dir die Probleme aus der Hand nimmt, das ist aber nicht so. Man unterstützt nur! Kommunikation ist da alles!!!
von CBW am 28.05.2011 18:15
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