>SofortKauf 1,- bei eBay
Hallo,
folgendes habe ich hierzu im Web gefunden.
Grundsätzlich kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sein Angebot bzw. Gebot wegen Irrtums anfechten. Tippt z.B. der Käufer bei seinem Angebot statt € 20,-- versehentlich € 200,-- ein, stellt dies einen Irrtum dar, der zur Anfechtung berechtigt. Das gleiche gilt, wenn ein Anbieter z.B. einen wertvollen Gegenstand mit einem Anfangsgebot von € 1,-- bei ebay einstellt, jedoch gleichzeitig auch die "sofort kaufen"- Option ebenfalls zu einem € 1,-- aktiviert und damit der Gegenstand ohne weitere Gebote für € 1,-- erworben werden kann. Hier hat auch die Rechtsprechung (AG Kassel; Az.: 410 C 5110/01) dem Anbieter ein Anfechtungsrecht zugebilligt.
Im Falle der Anfechtung besteht aber grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass derjenige gegenüber dem die Anfechtung erklärt wird, Schadensersatzansprüche geltend macht.
Nicht anfechtbar hingegen ist ein Angebot bzw. Gebot aus einem reinen Motivirrtum heraus. Ist der Anbieter z. B. davon ausgegangen, dass der angebotene Gegenstand ein höheres Gebot erzielen würde, stellt dies einen unbeachtlichen Motivirrtum dar, der nicht zur Anfechtung berechtigt.
Also ganz klar anfechten, ich finde es auch mies von diesen Käufern, die sind bestimmt schon auf klagen eingestellt. Der Rechtschutz machts möglich.
gruß
Stefan
von Stefan72 am 02.01.2005 23:09
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