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Sofort Kauf eines Handys bei E-bay

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Sofort Kauf eines Handys bei E-bay

Hallo ihr,

ich habe vor ungefähr 6 Wochen ein Handy bei E-bay gekauft (Sofort Kauf). Als das Handy bei mir zuhause ankam, legte ich meine Sim-Karte kurz ein und hab sofort gemerkt, dass ich mit dem Handy überhaupt nicht klar komme. Sofort habe ich das Handy wieder in die Schachtel einsortiert und den E-bay Händler kontaktiert. Er hat mich sofort abgewimmelt und total doof angemacht, weil ich das Handy ja schon "gebraucht" hätte.
Nun nach ungefähr 6 Wochen zeigen sich an dem Gerät schon die ersten Mängel und ich hab mich erneut, total über dieses Handy aufgeregt. Heute habe ich ihn wieder kontaktiert, da ich bei der Verbraucherzentral recherchiert hatte und ich dort die Auskunft bekam, dass man im Internet gekauft Ware testen dürfe und innerhalb einer Frist von 2 Wochen wieder an den Händler zurückschicken könne.
Nun ist das natürlich viel zu spät und ich fühl mich von dem Händler total verarscht.
Nun habe ich heute auf dem Handy Bilder entdeckt, die im Juni 2009 entstanden sind. Das heißt also, dass das Handy von ihm selber wahrscheinlich schon gebraucht wurde. Ich glaube ich bin einem Betrüger aufgesessen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit aus diesem Kaufvertrag wieder herauszukommen und mein Geld zurück zu bekommen?

Wäre sehr dankbar über eine Antwort

Mfg Arev

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von Arev am 08.09.2010 19:20
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Sofort Kauf eines Handys bei E-bay
ja gibt es, indem du deinen Anwalt kontaktierst und er der Sache nachgeht. Du sagst da sind Fotos gemacht worden, die sind Juni 2009 entstanden. Allein das sollte eig. schon reichen. Kommt natürlich wiederrum drauf an ob er das Handy als "NEU", "NEUWERTIG oder "GEBRAUCHT" verkauft hat (s. Beschreibung)..

Neuwertig und gebraucht würde für dich nichts Gutes heißen. Falls du das Handy als NEU gekauft hast hast du nicht nur 2 Wochen das Recht das Handy zurückzuschicken. Schließlich hätte er dich dann verarscht sozusagen...

Würde mal an deiner Stelle zum Anwalt gehen und seine Meinung anhören. Viel Glück!

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von Mert1987 am 08.09.2010 22:36
Status: Stift (42 Beiträge)
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>Sofort Kauf eines Handys bei E-bay
Hi!
Man muss da unterscheiden zwischen
Nichtgefallen
und
Mängel am Gerät.
Der Händler ist nicht verpflichtet, das Gerät ohne weiteres zurückzunehmen, wenn Du es bereits genutzt hast. Dafür kann er Dir die Abnutzung in Rechnung stellen, letztlich muss er das Gerät aber wegen des Onlinehandels zurücknehmen.
Anders sieht es natürlich aus bei Mängeln. Diese sind selbstredend ein Grund, das Gerät zurückzugeben. Ich gehe davon aus, dass es sich nicht nur um Fotos handelt, die vom Werk aus auf dem Handy vorhanden sind?
Sandra

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von spo78 am 09.09.2010 21:36
Status: Junior (63 Beiträge)
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