Sofakauf bei seats & sofas - kann ich vom vertrag zurücktreten?

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
pupsmariechen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)
Sofakauf bei seats & sofas - kann ich vom vertrag zurücktreten?

Hallo!

Ich habe am 23.06.07 ein Sofa bei Seats & Sofas gekauft. das "Geschäftsgebaren" war schon ein wenig merkwürdig aber der Preis war soweit in Ordnung, dass ich den Kaufvertrag mir einer Anzahlung von 250,00 Euro unterschrieben habe.

Gestern habe ich in der WDR-Sendung Markt Intern einen Bericht über dieses Unternehmen gesehen. Dort wurde über genau diese Dinge berichtet, die mir auch "wiederfahren" sind - Vertragsabschluss um jeden Preis, so dass der Kunde bloss nicht überlegen kann. Es wurden vor Unerschrift mündlich Dinge versprochen wie Lieferung des neuen Sofas und Mitnahme des alten Sofas, die nach Vertragsabschluss plötzlich nicht mehr gültig bzw. ganz anders waren. Desweiteren wurde darüber berichtet, dass sich die Firma Seats & Sofas bei Mängeln nichts annimmt - weder Umtausch noch Preisnachlass - desweitern wird das mangelhafte Sofa nicht abgeholt, sondern muss zur Begutachtung zu Seats & Sofas auf Kosten des Käufers gebracht werden.

Um mir diese evtl. Probleme zu sparen möchte ich vom Vertrag zurücktreten. Ist es möglich, da es noch innerhalb der 14-Tagesfrist ist?!?

Unter dem Vertrag steht, dass bei Annullierung des Kaufvertrages der Käufer 30% des Auftragswertes als Schadensersatzzahlung an den Verkäufer zu leisten hat. Dies wäre in meinem Fall 750,00 Euro.

Gilt dieses Schadesnersatzzahlung auch, wenn ich die gesetzliche 14-Tages Frist einhalte?

Komme ich aus dem Vertrag wieder raus, oder habe ich keine andere Wahl und stehe das durch mit der Hoffnung, dass kein Mangel auftritt..

Über schnelle Antworten würde ich mich freuen!

Gruss
pupsmariechen






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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

wenn es ein Kauf im Geschäft war, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

14x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Du hast einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen und ein Rückgaberecht gibt es in diesem Fall nicht.

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es gibt keine '14-Tages-Frist' für Käufe im Ladengeschäft. Wie lange hält sich dieses hartnäckige Gerücht bloß noch? :???:

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.01.2012 17:13:52
Status:
Schüler
(468 Beiträge, 187x hilfreich)

meine Güte, es steht hier bestimmt in jedem zweiten Thread, dass es bei Käufen im Laden KEIN!!!! 14tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht gibt. Wann wird das endlich in den Köpfen ankommen :???: ?

Und was heißt :'Vertragsabschluss um jeden Preis, so dass der Kunde bloss nicht überlegen kann.' Als voll geschäftsfähiger Vertragspartner sollte man in der Lage sein, seinen gesunden Menschenverstand einzuschalten und nur dann zu unterschreiben, wenn man das Sofa oder was auch immer wirklich haben will. Ansonsten sagt man ganz einfach 'nein, ich überlege noch'.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

um die Kommentare in eine etwas konstruktivere Richtung zu bringen:
Es hilft nur eine gute Prävention, d.h. möglichst 2 Zeugen bei Warenübergabe dabei, genau prüfen und ganz pingelig reklamieren und ggf. Nachbesserung verlangen.
Liefertermin überwachen und rechtzeitig bei Lieferverzug mahnen und dies evtl. für Rücktritt nutzen... sofern du einen verbindl. Termin hast.
Wenn Muster im Laden, dann mit Zeugen besichtigen und Fotos machen.
Wenn die Designer-Pappmöbel später schlapp machen wird es schwieriger.

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pupsmariechen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für den "Richtungswechsel".

Kann ich bei evtl. Mängeln auch die Annahme direkt verweigern und auf Nachbesserung bzw. Ersatz pochen und den Restbetrag erst zahlen, wenn die Ware in Ordnung ist? Vereinbart ist Zahlung bei Übergabe..

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Logo - bei der Übergabe mußt du eine genaue Abnahme vornehmen und nimmst so lange nicht ab, wie der Stoff und alle Nähte ok sind, keine Flecken vorhanden sind etc.
Solange nicht alles 100% ist, brauchst du auch nicht zahlen.
Achte genau auf andere Beschaffenheit der Ware (Holz, Füße, Maße). Du kannst ja auch Glück haben und alles ist ok.

Kommt die Ware nicht fristgerecht, dann anmahnen und Rücktritt ankündigen wenn nicht binnen zumutbarer Nachfrist geliefert.

Wenn du dann noch zwei 120Kg-Zeugen dabei hast, die probesitzen, dann kann kaum was schiefgehen. :grins:


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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pupsmariechen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für den 120-Kilo-Zeugen-Tip.. im Notfall können diese mir dann auch bei der Argumentation helfen.. ;) kleiner scherz.. :devil:

Ich hoffe das alles gut geht.. ansonsten werde ich hier wieder um Hilfe schreien...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Essigschnute
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
sie ganz beruhigt, mir ist das gleiche passiert.
Ich habe jetzt ein Schreiben aufgesetz und diese Firma auf den § 309 im BGB hingewiesen. Es ist nicht zulässig einen Schadensersatz zu pauschaliesieren und dem Küfer nicht mal die Möglichkeit zu geben, einen niedrigeren Schden nachzuweisen.

Ich denke, das man Dich auch nicht bei der unterzeichnung des Kaufvertrages auf die Klausel mit dem pauschalen Schadensersatz hingewiesen hat? Dann ist es im gleichen Zuge auch noch eine versteckte Vertragsklausel.

Ich werde Dich auf dem laufenden halten, ob ich aus dem Vetrag so rauskomme.
;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Pauschalisierungsklausel ist zwar nichtig.
Das ändert aber nichts daran, daß der VK für die Zustimmung zu einer freiwilligen (!) Vertragsauflösung beliebige (!) Bedingungen ('1 Milliarde EUR', 'Ihr erstgeborenes Kind') stellen darf.
Dann bleibt dem K nur noch, den Kaufvertrag zu erfüllen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Carebear6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Ihr alle,ich persönlich kann vor der Firma Seats and Sofas nur warnen.Die Erfahrungen die wir gemacht haben,sind von nicht schöner Natur und lassen sich in Worte kaum noch ausdrücken.Meine Frau wurde beleidigt und bedroht weil Sie aus finanziellen Gründen vom Kaufvertag zurücktreten wollte.Dazu muss man sagen das Sie regelrecht in diesen Kaufvertrag gedrängt wurde.Mit 3 Leuten wurde auf uns eingeredet,es wurden immer wieder neue Preisnachlässe gemacht,obwohl wir sagten wir haben eigentlich nicht das Geld dafür,sagte man uns,das ist doch kein Problem,es geht auch in kleinen Raten.Meine Frau war fix und alle zum Schluß und auch ich wollte einfach nur noch raus aus dem Laden.Zuhause dann entschieden wir,das wir sofort unser Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen wollten,was wir dann auch gemacht haben.aber es kam nichts von der Firma ausser Mahnungen.Kein Anruf wurde beantwortet,man sagte nur das wir einen Schadensersatz zu leisten haben in Höhe von 30%,das sind in unserem Fall nun schon 483,61.Kurz vorher rief uns jemand von Seats and Sofas an und bedrohte und beleidigte meine Frau,die im 8 Monat schwanger ist.Sie hat hatte Angst,rief desahlb auch direkt bei der Polizei an und meldete diesen Vorfall.Der Mann am Telefon sagte Ihr wörtlich:Wir haben unsere Wege um an das Geld zu kommen,darauf könnte sie sich verlassen!!
Sie war mit den Nerven völlig am boden,ausgerechnet am Tag der Kinderkommunion unseres Sohnes.Auch da meinte der Mann wörtlich:Ach für sowas haben Sie Geld??
Was ist das nur für eine Firma??Mittelerweilen haben wir Post von der Creditreform,die Kosten werden immer höher,aber wir können nicht zahlen.Morgen wird unser 2 Kind auf die Welt geholt,und wir haben so schon kaum Geld.Was können wir noch tun,ausser das man damit zum Anwalt oder zur Schuldnerberatung geht?? auf jeden Fall ist eines klar,die Firma arbeitet mit Druckmitteln,Drohungen und unzulässigen Methoden!! Sehr Euch mal die Seiten im Intenet dazu an z.B.Ciao.de!!! Chris

-----------------
"Chris"

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Antidepressiva
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich bin bei der Suche zu Seats and Sofas auf diesen Artikel gestoßen und bin entsetzt. ich hab mich direkt angemeldet um anderen die diesen Artikel auch finden noch die Möglichkeit zu geben in den Kaufvertrag zu sehen. In dem Artikel hier über einen Sofakauf bei Seats and Sofas wurde auch der Kaufvertrag gepostet. Schaut ihn euch an. Die schreiben da ziemlich interessante Sachen. Unter anderem wiedersprechen die sich selbst im Vertrag...
Zitat: "Abnahme ab dem 02.01.2011 frühstens seitens des Kunden möglich" und dagegen hält die Aussage "Sollte die Bestellung früher als die vereinbarte Lieferzeit eintreffen, ist es für den Kunden kein Problem die Ware früher abzunehmen."

9x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Zitat: "Abnahme ab dem 02.01.2011 frühstens seitens des Kunden möglich" und dagegen hält die Aussage "Sollte die Bestellung früher als die vereinbarte Lieferzeit eintreffen, ist es für den Kunden kein Problem die Ware früher abzunehmen.""

Was soll daran schlecht/falsch sein?

Der K hat wohl mitgeteilt, nicht vor dem 2.1.11 die Ware abholen zu können.
Sollte die Ware vor der vereinbarten KW 5.2011 kommen, ist es für den K (optional) möglich, die Ware auch früher abzuholen.


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" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
gmeurb
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

wir können auch nur davon abraten. Unsere Erfahrungen waren beim Verkaufsgespräch ähnlich. Zwei Verkäufer, wobei wohl einer der Geschäftsführer war, gingen exakt so vor. Immer wieder Nachlässe, immer wieder Add On. Letzten Endes ist es aber immer noch unsere Entscheidung gewesen. Hätten wir die Kohle nicht gehabt, hätten wir es auch nicht genommen.

Man arbeitet bei diesem Unternehmen mit einem Spediteur, den man empfiehlt, der aber der entgegen der Aussage beim Verkaufsgespräch, nicht das Geld annehmen darf, sondern das muß man direkt bei Seats und Sofas bezahlen. Man ist ja ein Abholmarkt. Also hingehen, bezahlen und dann auf die Lieferung warten.
Stellt man nun einen Mangel oder eine Beschädigung fest, dann siehe den nächsten Abschnitt!

Hat man Schäden oder Mängel an dem guten in Polen gefertigten Stück festgestellt, dann kommt nicht entgegen der Angabe beim Verkaufsgespräch, ein Servicemitarbeiter, der sich das vor Ort anschaut, sondern man soll die Ware zum Markt bringen. Speziell hier wird die Sache sehr unangenehm und rechtlich ist mir nicht ganz klar, ob die das so dürfen.

Selbst Ikea hat hier einen Aussendienst.

Fazit: eine sehr unangenehme Erfahrung für viel Geld!

Gruß
Gmeurb

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2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Burton1984
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 26x hilfreich)

Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread, die ModerationWir haben vor ein paar Wochen unser Sofa von S&S bekommen und sind sehr enttäuscht. Uns hat man auch ein Angebot gemacht, dem wir schwer widerstehen konnten. Statt 1750€ hat der Verkäufer uns das Sofa für 1000€ angeboten und wir haben direkt 500€ bezahlt und die restlichen 500€ bei Ankunft in der Filiale. Die Lieferung schlug nochmal mit 140€ zu Buche. Am ersten Tag ging die erste Kopfstütze kaputt, sie ließ sich nicht mehr arretieren. Dann haben wir sogleich eine Email geschrieben, die nicht beachtet wurde. Wir riefen nach drei oder vier Tagen an und erfuhren, dass die Bearbeitung der Mails dauern könne. Man würde sich melden. Dann waren wir zehn Tage im Urlaub; kein Anruf, keine Email von S&S. Dann brach die zweite Arretierung und zwei Kopfstützen sind nun außer Funktion.

Ich schätze, dass das gelieferte Sofa etwa 300€ Wert ist. Die Polsterung ist jedenfalls nicht vertrauenswürdig und sie unterscheidet sich in der Härte, was die ausziehbare Liegefläche und den eigentlichen Sitz angeht, maßgeblich.

Wenn ich die Beiträge hier so lese, wird mir schlecht. Wir haben vor, uns zu belesen und dann zu zweit in die Filiale zu gehen und dem Verkäufer klar zu machen, dass wir für diese schlechte Qualität keine 1000€, allerhöchstens 300€ bezahlt hätten.

Gibt es die Möglichkeit, über ein Wertgutachten einen Teil des Kaufpreises zurück zu verlangen? Ich danke für Eure Antworten.

Grüße, Burton1984

-- Editiert von Burton1984 am 28.08.2016 01:21

-- Editiert von Moderator am 28.08.2016 10:16

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