
Mängel der Reise können prozentual vom Gesamtpreis des Reisepaketes abgezogen werden. Dies natürlich nur für die Dauer des Vorliegens des Mangels.
Mitunter kann ein Mangel, der sich nur an einem Tag der Reise zeigt, so gravierend sein, das er auf die gesamte Dauer der Reise Auswirkungen hat. Hier kommt es auf den Einzelfall an, wobei insbesondere der Zweck der Reise für die Minderung entscheidend sein kann.
Die Höhe der anteiligen Minderung ist der Frankfurter Tabelle zu entnehmen. Zu beachten ist dabei:
Die Tabelle wird zwar von vielen Gerichten verwendet, ist aber nicht bindend. Sie dient lediglich zur Orientierung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Neuerdings wird bei Minderungen auch mal nur auf den Gesamtpreis der Reise ohne Nebenleistungen abgestellt. Versicherungssummen sind demnach nicht im Gesamtpreis enthalten.
