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So funktioniert die GbR

AFP VOM 31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 234766 Aufrufe
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GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts

Das "Was" und "Wie" einer GbR wird im Wesentlichen durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt. Wie dieser gestaltet ist steht den Gesellschaftern zur Disposition, denn das BGB lässt hier relativ großzügigen Spielraum.

Die Gesellschafter sind aber in der Regel zur Leistung von Beiträgen verpflichtet. Diese Beiträge sind alle Leistungen, zu denen sich die Gesellschafter zur Förderung des Gesellschaftszwecks verpflichten. Solche Beiträge können Geldzahlungen, Dienstleistungen, die Übereignung von Sachen oder aber die Überlassung von Patenten sein.

Soweit der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht, sind die Gesellschafter zur Führung der Geschäfte der GbR nicht bloß berechtigt, sondern auch dazu verpflichtet.

Des Weiteren haben die einzelnen Gesellschafter eine Treuepflicht gegenüber den anderen Gesellschaftern und auch gegenüber der GbR selbst.
Diese Treuepflicht besteht darin, dass die Unternehmer die Interessen ihrer Gesellschaft wahrnehmen und insbesondere alles unterlassen, was das Unternehmen schädigen könnte.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden Zweck
Seite 2: Wer kann eine GbR gründen?
Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?
Seite 4: Der gemeinsame Zweck
Seite 5: So funktioniert die GbR
Seite 6: Die Haftung
Seite 7: Steuerrechtliches der GbR
Seite 8: Wechsel der Gesellschaftsform

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