Snapfish und Inkasso

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Snapfish und Inkasso

Hallo,

heute ist bei mir ein Brief von einem Inkassounternehmen (diagonal inkasso) eingetrudelt.

Es geht um einen "Streitwert" von 3,99€ (vom Februar 2016) - eigentlich viel weniger, aber dazu komm ich noch.

Warenlieferung: 3,99€
Verzugszinsen: 0,11€
Inkassokosten: 58,50€
Auslagenpschl: 11,70€
Macht unterm Strich 74,30€.

Nun wirds ganz kurios:
Ich habe im Juli 2 Zahlungserinnerungen erhalten (am selben Tag - es gab aber nur eine Bestellung).
Einmal für den Betrag 3,99€ (18.57 Uhr)
Einmal für den Betrag 3,32€ (19.04 Uhr)
- zu spät gesehen. :augenroll:

Am 12. August "Letzte Mahnung"
wieder zweifache Ausführung
- 7 Tage Zeit zur Überweisung

Gut hab ich gedacht - haben sie sich vertan - bezahlst Du die 3,32€. (Hier habe ich die Zahlungserinnerungen noch gar nicht gesehen gehabt)

Am 16.08.2016 3,32€ überwiesen - Sache abgehakt.

Nun kam wie bereits erwähnt der Inkassofetzen... wegen 3.99€.


Sind wir mal ehrlich - wegen 4€ mach ich mir nicht ins Hemd - wegen 75€ aber schon.

Mal angenommen, die Bestellung wäre aufgeteilt worden (was im Bestellverlauf definitiv nicht ersichtlich war) und ich habe tatsächlich noch eine Forderung bei snapfish offen:
Muss ich die Inkassogebühren und die "Auslagenpauschale" zahlen?
Was ist überhaupt eine Auslagenpauschale?

Ich habe schon von mehreren Fällen gelesen, wo man den Inkassogebühren widersprechen konnte?! Geht das tatsächlich?

Was würdet ihr mir raten? :???:

P.S.: Ich habe mich mal bei snapfish angemeldet mit meinem Account - unter Bestellübersicht steht lustigerweise: Noch keine Bestellungen :crazy:

Post vom Inkassobüro?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von undefined123):
Was ist überhaupt eine Auslagenpauschale?

Inkasso-Deutsch für "Wir haben irgenwas gemacht und wollen jetzt Geld dafür"



Ist die Bestellung denn der Summe nach korrekt?
Wie genau sollte die Bezahlung erfolgen?



Zitat (von undefined123):
Am 16.08.2016 3,32€ überwiesen - Sache abgehakt.

An wen und mit welchem Verwendungszweck?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Erklärung - wofür sind dann aber die Inkassokosten?

Ich habe keine Rechnung erhalten, nur die Zahlungserinnerungen per Mail.

Der Betrag von rund 3€ macht schon Sinn, daher habe ich den Betrag von 3,32€ an snapfish mit dem Verwendungszweck aus der Zahlungserinnerung überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Auslagen meint z.B. die Kosten für Papier, Porto, Umschläge, Druck etc.
Inkassokosten je nach Schwierigkeit und Umfang, Beratung des Gläubigers etc, d.h. quasi die Personalkosten, werden nach dem RVG abgerechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Die Gebuehren waeren selbst im verzugsfall nicht in der von Diagonal geforderten hoehe durchsetzungsfaehig.
Wird im diagonal schreiben die hauptforderung noch aufgelistet?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Hauptforderung ist in meinen Augen die 3,99€ "Warenlieferung"

Nicht durchsetzungsfähig heißt quasi nicht einforderbar?

Bitte nicht falsch verstehen, die 3,99€ an snapfish würde ich gerne zahlen, allein schon um meine Ruhe zu haben und der Firma für immer den Rücken zu kehren.
Allerdings finde ich die Forderung vom Inkasso nahezu lächerlich hoch gegriffen - im Anbetracht des Streitwerts.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wir können dir die Frage nicht beantworten, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht.
Du musst für dich beantworten: Werden die 3,99€ zu Recht gefordert?
Falls nicht, sind auch alle Folgekosten zu streichen.

Ich würde einen Screenshot von der Snapfish-Seite machen. Ich würde dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Sie wollen mir unverzüglich eine Vollmacht im Original vorlegen. Dazu sämtliche Informationen gemäß §11a RDG , insbesondere Vertragsnachweis, Rechnungskopie und Mahnungskopie, sowie Liefernachweis der Warenlieferung. Anbei erhalten Sie einen Screenshot, der beweist, dass ich keine Bestellungen getätigt habe. Sie werden binnen 7 Tagen erklären, wieso sie etwas fordern, was ich offensichtlich nicht bestellt habe."

Mehr erst mal nicht.
Sollen die erst mal erklären, wie das zusammenpasst.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Zitat (von undefined123):
Die Hauptforderung ist in meinen Augen die 3,99€ "Warenlieferung"

Nicht durchsetzungsfähig heißt quasi nicht einforderbar?

Bitte nicht falsch verstehen, die 3,99€ an snapfish würde ich gerne zahlen, allein schon um meine Ruhe zu haben und der Firma für immer den Rücken zu kehren.
Allerdings finde ich die Forderung vom Inkasso nahezu lächerlich hoch gegriffen - im Anbetracht des Streitwerts.


Einforderbar ist alles.Es steht aber nur auf dem Papier ;)
Siehe Gebührenliste rechts
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
In Deinem Fall wären theoretisch im Verzugsfall 15€ plus 3 € Auslagenpauschale zu zahlen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzer Stand zum Thema:
Der Betrag ist wohl zu Recht gefordert (die 3,99€)
Damals wurde wohl die Rechnung gesplittet, aber wer soll das nachvollziehen?

Nun habe ich nach den Angaben dieser Seite gehandelt:
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(Danke dafür an alucard2005)
Mein errechneter Betrag ~20€ habe ich bereits überwiesen.

Nun kam als Antwort vom Inkasso:

Zitat:
die in Rede stehenden Inkassokosten richten sich nach §4 Abs. 5 RDGEG . Dort ist geregelt, dass Kosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts erstattungsfähig sind. Damit ist der Gebührenrahmen 0,5 bis 2,5 gemäß VV 2300 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eröffnet. Hinzu kommt, soweit anfallend, die analog RVG anfallende Einigungsgebühr in Höhe von 1,5`er Gebühr gem. RVG.

Die individuelle Höhe der Gebühr bemisst sich gem. §14, Abs. 1 RVG im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Die Gebühren sind in vorliegender Höhe den gesetzlichen Vorgaben entsprechend.
Wir fordern Sie hiermit nochmals auf, ... bla bla bla ;)


Meint ihr, ich soll hierauf noch reagieren, oder ist das bereits der erste Drohbrief, von dem auf der oben genannten Seite die Rede ist?
Zitat:
Weitere Schreiben des Inkassobüros sollten Sie lesen, gerne auch aufheben, aber ansonsten nicht weiter beachten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man kann drauf reagieren, muss man nicht. Ich würde, wenn ich reagieren würde, folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Um ihre Angaben zu prüfen, benötige ich zwingend das gesamte zwischen Ihnen und ihrer Auftraggeberin geschlossene Vertragswerk. Sie wollen mir eine Abschrift zur Verfügung stellen. Aus dem Vertragswerk muss hervor gehen, welche Rechtsdienstleistung beauftragt wurde. Zudem benötige ich ein Arbeitsprotokoll, aus dem hervor geht, welche Arbeiten für die Auftraggeberin erledigt wurden und welche Rechtsdienstleistungen abgerufen wurden. Schließlich benötige ich einen Kontoauszug ihrer Auftraggeberin, mit der sie nachweist, dass sie die behauptete Inkassogebühr an Sie bezahlt hat.
Bitte bedenken Sie, dass der Bundesgerichtshof deutlich ausgeführt hat, wann eine 1,3 Gebühr unbillig sein kann und dabei hat er ausdrücklich klar gestellt, dass es darauf ankommt, was vertraglich zwischen Rechtsdienstleister und Mandant vereinbart ist und was an Tätigkeiten ausgeführt wurde. Ihre falschen Rechtsansichten, dass sie also willkürlich für sich Gebühren festlegen dürfen, werde ich gerne beim Aufsichtsgericht als Beschwerde vorbringen und wegen fehlender Fachkenntnis und Sachkenntnis gemäß RDG einen sofortigen Entzug der Lizenz beantragen.
Weitere Drohbriefe werden von mir mit einer Strafanzeige wegen Nötigung beantwortet. Sollten Sie weder nachweisen können, dass die Gläubigerin jemals Inkassogebühren bezahlt noch das Vertragswerk zur Prüfung vorlegen, gehe ich von gewerblichen (=schweren) Betrug aus und werde ebenso Strafanzeige erstatten."

-- Editiert von mepeisen am 29.11.2016 19:12

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist ein normaler standartisierter Loadingversuch (komme aus der Branche)
Ich würde nicht mehr reagieren falls Du die Forderung bereits zurückgewiesen haben solltest.
Allerdings kann Diagonal penetrant und dauerhaft nerven :https://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren
Und : So eindeutig wie es Diagonal in Ihrem Standartschreiben darstellt ist es nicht
http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Meiner Meinung ist eine Klage expl wg Inkassokosten so unwahrscheinlich wie die Heiligsprechung von Lemmy Kilmister

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update: nach ein paar Drohbriefen seitens diagonal war erstmal einen Monat Ruhe.
Nun flatterte ein weiterer Brief ins Haus.
Absender "Servatius Anwälte".
Ihr Mandant gebe mir hiermit - letztmalig - die Möglichkeit den Streitwert von mittlerweile ~50 zu begleichen. Andernfalls würden sie ihrem Mandanten ein gerichtlichen Mahnverfahren ans Herz legen.

Nun habe ich in diesem Zusammenhang (diagonal und servatius) noch nichts im Internet gefunden. Ist das einfach nur ein weiterer Drohbrief oder könnte es nun tatsächlich Ernst werden? :)

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das soll nur Eindruck schinden. Manche denken sich halt "Oh, ein Anwalt, ich kriege nun Angst." Wirklich verändert hat sich für dich exakt gar nichts.
Insbesondere wenn der Anwalt seine Kosten noch auf die des Inkassos drauf schlägt ist das sowieso Unfug, der eigentlich nicht erlaubt ist.

-- Editiert von mepeisen am 08.04.2017 07:24

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal angenommen, es kommt so weit, würde das ja auch nicht die Welt kosten, oder?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kommt drauf an, wie weit du meinst. Einem Mahnbescheid kann man widersprechen. Ob geklagt wird, kann ich nicht vorher sehen. Es ist halt irgendwie selten, dass wegen reinen Inkassokosten geklagt wird.

Wenn geklagt würde und man verliert, kostet es halt Gerichtskosten und Anwaltskosten. Das ist insgesamt irgendwo bei rund 250€, soweit ich das im Kopf habe. Eigentlich nicht die Welt.

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die klagen nicht.
Die Wahrscheinlichkeit das Ozzi Osbourne Papst wird ist höher

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb463517-37
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei mir ist zur Zeit derselbe Ablauf. Snapfish-Rechnung offen (wobei die wirklich jede Leistung einzeln abrechnen - ich bestelle dort nie wieder was) - 1 Mahnung per E-Mail übersehen - dann kam Brief von Diagonal-Inkasso (Rechnungswert = 6,19 €, 70 € Inkassokosten, Gebühren, Auslagen) - Rechnung habe ich dann gleich überwiesen und von denen Nachweis der Beauftragung durch Snapfish gefordert - da kam nichts, nur alle 14 Tage eine Mahnung, 1. per Post, 2. per Mail, 3. per SMS --> richtiger Terror, dann unzählige Anrufe - hab die Nummer gesperrt - Vorgestern kam nun Post von Servatius Rechtsanwälte. Also ich reagiere jetzt gar nicht mehr und warte mal ab, ob überhaupt ein Mahnbescheid kommt. Dem werde ich dann widersprechen, da die Hauptforderung erfüllt ist...

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Diagonal hat die Unart, sehr lästig zu sein. Wir haben ein "Vergehen" vom April 2014, was von Diagonal übernommen wurde. Wir erhalten jetzt noch Anrufe von denen, wann wir denn endlich die ausstehenden Inkassogebühren zahlen wollen. Nummern blockieren hilft nur teilweise. Sie rufen mit verschiedensten Nummern an. Ich habe denen schon zwei Briefe, mit Zurückweisung der Forderung und keiner Kontaktaufnahme per Telefon, geschrieben. Das tangiert die Firma nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

klagen zwar nicht aber können langfristig nerven
https://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin sehr erstaunt, dass ihr alle angerufen werdet. Ich glaub die haben meine Telefonnummer zum Glück nicht :)

Aber danke, eure Antworten helfen sehr weiter und beruhigen mich ;)

Edit: nervig können die ruhig sein, das tangiert mich nur peripher :D ich kann sowas relativ gut aussitzen, vorausgesetzt ich bin im Recht und kenne mich mit der Materie aus ;)

-- Editiert von undefined123 am 12.04.2017 14:25

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb466137-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht weiter ...
Gleicher Verlauf wie hier beschrieben auch bei mir. Nach dem "Rechtsanwalt"-Brief kam dann nach paar Wochen diese E-Mail:

> ...die gegen Sie bestehende Forderung ist leider bis zum heutigen Tage unbeglichen. Offensichtlich haben Sie
> ernste finanzielle Probleme. Wir haben den Vorgang von der Rechtsanwaltskanzlei für eine außergerichtliche
> Einigung zunächst zurückgezogen, um weitere Kosten zu vermeiden.
>
> Wir können Ihnen nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin heute ein einmaliges Vergleichsangebot für eine
> schnelle und außergerichtliche Lösung unterbreiten: Sie zahlen einmalig innerhalb von 10 Tagen 38,09 Euro
> statt des unten ausgewiesenen Betrages in Höhe von 57,38 Euro. Wenn dieser Betrag innerhalb von 10 Tagen auf
> unser u. g. Konto eingeht, haben wir unter dem Aktenzeichen xxx xxx xxx keinerlei Forderungen mehr an Sie.
>
> Sollte diese Zahlungsfrist ganz oder teilweise nicht eingehalten werden, wird die Gesamtforderung zzgl.
> möglicher weiterer Kosten und Verzugszinsen fällig. In dem Fall sind wir beauftragt, das Gerichtsverfahren bis
> in die Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Dabei wurde die Schuld samt angemessener Kosten von knapp EUR 40, - bezahlt, der nach deren Meinung offene Betrag von EUR 43,- hat sich dann mit Auslagenpauschalen (mehrfach?) dann auf ominöse 57,38 erhöht. Da lächerliche Angebot "nur" 38,09 zu zahlen, heißt ja faktisch, nahezu das ursprüngliche, ungerechtfertigt geforderte doch beglichen zu haben ... so sicher auch nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Halt voll automatisierte Drohmails.

Ich würde hier Strafanzeige erstatten. Einmal wegen Beleidigung ("ernsthafte finanzielle Probleme"...)
Dann noch wegen Nötigung. Sie haben bereits rechtswidrig Inkasso-/Anwalts-Kostendopplung betrieben. Sie drohen mit weiteren Kosten und sogar mit Zwangsvollstreckungen, wenn man nicht zahlt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb466137-25):
Es geht weiter ...
Gleicher Verlauf wie hier beschrieben auch bei mir. Nach dem "Rechtsanwalt"-Brief kam dann nach paar Wochen diese E-Mail:

> ...die gegen Sie bestehende Forderung ist leider bis zum heutigen Tage unbeglichen. Offensichtlich haben Sie
> ernste finanzielle Probleme. Wir haben den Vorgang von der Rechtsanwaltskanzlei für eine außergerichtliche
> Einigung zunächst zurückgezogen, um weitere Kosten zu vermeiden.
>
> Wir können Ihnen nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin heute ein einmaliges Vergleichsangebot für eine
> schnelle und außergerichtliche Lösung unterbreiten: Sie zahlen einmalig innerhalb von 10 Tagen 38,09 Euro
> statt des unten ausgewiesenen Betrages in Höhe von 57,38 Euro. Wenn dieser Betrag innerhalb von 10 Tagen auf
> unser u. g. Konto eingeht, haben wir unter dem Aktenzeichen xxx xxx xxx keinerlei Forderungen mehr an Sie.
>
> Sollte diese Zahlungsfrist ganz oder teilweise nicht eingehalten werden, wird die Gesamtforderung zzgl.
> möglicher weiterer Kosten und Verzugszinsen fällig. In dem Fall sind wir beauftragt, das Gerichtsverfahren bis
> in die Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Dabei wurde die Schuld samt angemessener Kosten von knapp EUR 40, - bezahlt, der nach deren Meinung offene Betrag von EUR 43,- hat sich dann mit Auslagenpauschalen (mehrfach?) dann auf ominöse 57,38 erhöht. Da lächerliche Angebot "nur" 38,09 zu zahlen, heißt ja faktisch, nahezu das ursprüngliche, ungerechtfertigt geforderte doch beglichen zu haben ... so sicher auch nicht!


Sehr gut :-D Sowas habe ich auch bekommen. "Ernsthafte finanzielle Probleme" hat mich sehr zum lachen gebracht :-D

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Joker9th
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
kann mir jemand aus Erfahrung berichten wie es nach dem Anwaltsbrief weiter gelaufen ist?
Klagen die wirklich oder was machen die?
Haben das gleiche problem.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Wg inkassokosten klagt Diagonal bzw der Forderungsinhaber snapfish sicherlich nicht da kaum Durchsetzungsfähig
Theoretisch wären 18 € maximal durchsetzungsfahig :

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
undefined123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Joker9th):
Hallo,
kann mir jemand aus Erfahrung berichten wie es nach dem Anwaltsbrief weiter gelaufen ist?
Klagen die wirklich oder was machen die?
Haben das gleiche problem.


Nein, da passiert nichts. Ich bekomme zwar noch Briefe und Mails... das wars aber.
In den letzten Briefen & Mails wurde halt immer wieder ein Vergleichsangebot vorgeschlagen. Was völliger Unsinn ist, da der durchsetzungsfähige Betrag bereits von mir beglichen wurde.

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