Smartphone entpuppt sich als Fälschung - was jetzt?

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Verkäufer hat seine Lieferpflicht nicht erfüllt, wenn Plagiat geliefert wurde

Frage: Ich habe bei eBay von einem Händler ein neues Smartphone gekauft. Hat alles geklappt, nur leider stellte sich das Telefon bei einer Reparatur ein halbes Jahr später als Nachbau und somit als Fälschung heraus. Was jetzt? Über Paypal kann ich so lange nach dem Kauf nichts machen.

123recht.de: Setzen Sie dem Händler eine Frist zur Lieferung eines Originalhandys. Für den Fall, dass eine Nachlieferung nicht erfolgt, sollten Sie gleichzeitig den Rücktritt erklären. Setzen Sie dazu im selben Schreiben eine weitere Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises. Unterstützend könnten Sie Strafanzeige erstatten, insbesondere wenn Sie den Verdacht haben, dass der Händler von der Fälschung wusste. Der Erfolg der Anzeige hängt davon ab, ob der Händler die Fälschung absichtlich verschickte oder diese wie Sie nicht erkannt hatte.

123recht.de: Und wenn der Händler nachweislich von der Fälschung nichts wusste und mir kein Originalhandy schickt - bleibe ich dann auf meinen Kosten sitzen?

123recht.de: Nein. Wenn der Händler die Fälschung nicht erkennen konnte, hat er sich nicht strafbar gemacht. Das ändert aber nichts daran, dass er Ihnen gegenüber seine Verkäuferpflicht noch nicht erfüllt und Ihnen die Kaufsache noch nicht geliefert hat. Holt er die Lieferung nicht nach, gilt Ihr Rücktritt. Folge des Rücktritts ist, dass Sie den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

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