Sky Receriver und Infoscore Forderungsmanagement

2. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
conator79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)
Sky Receriver und Infoscore Forderungsmanagement

Hallo zusammen,

Ich muss zu diesem Thema leider einen neuen Thread aufmachen, da die anderen sich doch in details unterscheiden...

Aufgrund meines gekündigten Sky-Abos bekam ich am 11.07.2011 eine Erinnerung bzgl. der Rücksendung des Leihreceivers.
Hier habe ich nun wirklich Mist gebaut und die Rücksendung vergessen (nicht böswillig, kein Mensch braucht diesen Receiver).

Nun bekam ich heute Post von Infoscore Forderungsmanagement:

Hauptforderung: 140 Euro
Verzugszinsen: 29.08 - 10.09 (hallo? heute haben wir den 02.09)
Bisherige Mahnauslagen: 10 Euro
Inkassokosten: 45 Euro
Kontoführungskosten: 18 Euro
Gesamt: 213,27

Die Hauptforderung mag ja noch berechtigt sein. Schließlich habe ich mich nicht korrekt verhalten. Aber das rabiate Vorgehen empfinde ich als maßlos überzogen.

Deswegen stellen sich mir stellen sich folgende Fragen:

1) Wäre nicht wie bei Mahnungen auch eine 2. Erinnerung seitens Sky nötig gewesen? Hätte das Ding direkt zurückgeschickt
2) Wäre es eine Möglichkeit, schnell Receiver zurückschicken und Forderung bestreiten?
3) Sky die Hauptforderung + Mahnauslagen überweisen und Forderung bestreiten?
4) Muss ich negative Schufaeinträge befürchten?
5) Sonstige Tipps?

Schonmal im Vorfeld vielen Dank für hilfreiche Antworten und Tipps... :)

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107 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

1) Wäre nicht wie bei Mahnungen auch eine 2. Erinnerung seitens Sky nötig gewesen? Hätte das Ding direkt zurückgeschickt

Nein, da nach der 1. Mahnung schon Verzug eintritt, eine zweite Mahnung wäre nur dann notwendig wenn es beispielweise einen Schufa Eintrag geben soll.

2) Wäre es eine Möglichkeit, schnell Receiver zurückschicken und Forderung bestreiten?

Das kannst Du gern versuchen, dann aber bitte nicht an Infoscore. Die werden Dich dann dennoch nerven wegen deren Inkassogebühren.

3) Sky die Hauptforderung + Mahnauslagen überweisen und Forderung bestreiten?

Nach dem der Receiver versand worden ist, ggf. 5 Euro zweckgebunden an Sky überweisen. Sonst nix bezahlen.
Sendest Du den receiver nicht zurück HF + 5 Euro (für Mahngebühren und Zinsen) an SKY zweckgebunden überweisen.

4) Muss ich negative Schufaeinträge befürchten?

Nein vorerst nicht, siehe § 28a BDSG .
Da muss noch viel Wasser den Fluss hinuntenerfließen. Ggf schriftlich eine Nachricht an Infoscore senden indem die Weitergabe der Daten nach o.g. Gesetz untersagt wird.

5) Sonstige Tipps?

Nicht nerven lassen und einem MB nach Versand des Receivers ohne Angabe von Gründen vollumfänglich widersprechen (und Widerspruch unter keinen UMSTÄNDEN zurückziehen).
Ggf. ein Fax oder eine eMail an Infoscore senden in dem Du die unrechtmäßig hohen Gebühren ablehnst.

Viel Erfolg!

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Schadensersatz kann selbstverständlich nur in Höhe des Zeitwerts des Receivers, nicht in Höhe des Neupreises verlangt werden. Es ist schon fraglich, ob ein mehrere Jahre oder zumindest Monate alte Receiver noch 140 EUR wert ist. Ist aber sicher typabhängig. Falls Altgeräte über E-Bay oder sonstwo verkauft werden, schau doch mal dort, was der Marktpreis ist. Mehr musst du auch als Schadensersatz nicht zahlen.

Kontoführungsgebühren und Mahnauslagen würd ich nicht zahlen, als Inkasso-Gebühr allenfalls 10-20 EUR akzeptieren. Eine Idee wäre vielleicht eine anteilige Kürzung der Inkassogebühren: Wenn du statt 140 EUR nur 28 EUR zahlst, würd ich pauschal auch nur 20% der (bereits angemessen gekürzten) Inkassogebühren begleichen. :)

-- Editiert _T_ am 03.09.2011 12:19

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
conator79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die ausführlichen und hilfreichen Antworten. Hatte ich so gar nicht mit gerechnet :)

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Das Zurückschicken wäre natürlich die beste Möglichkeit aber ich geh davon aus das das teil wieder retourniert wird

Was sagen die AGBs bzw der Rücksendung ?

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
conator79
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo zusammen,

der Vollständigkeit halber die Auflösung der Geschichte:

Den Receiver habe ich sofort an Sky zurückgeschickt.
Infoscore habe ich darüber per Einschreiben informiert (samt Paketnummer) und darauf hingewiesen, dass keine Hauptforderung besteht. Ich habe weiterhin außergerichtliche Korrespondenz untersagt.

Seither nie wieder was gehört, von Sky jedoch die Bestätigung, dass der Receiver inzwischen dankend erhalten wurde...

Also alles gut :) )

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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
moni06120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

da ich genau das selbe problem habe hätte ich auch noch ein paar fragen diesbezüglich.
Mein Fall unterscheidet sich nur in dem Detail, dass ich weiterhin briefe von infoscore bekomme, in denen steht dass die HF zwar beglichen ist, jedoch soll ich alle anderen kosten tragen.
Hier mal eine Auflistung:
5,12% Zinsen aus 140 EUR 0,04EUR
Mahnauslagen MD unverzinsl. 10,00EUR
Kontoführungskosten 18,00EUR
Inkassokosten 45,00EUR
5,12% Zinsen aus HF 0,08EUR
5,12% Zinsen aus HF 0,49EUR

bisher habe ich Folgenden Brief an Infoscore geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weise ich die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück. Des Weiteren besteht keine offene Forderung.




Mit freundlichen Gruß



Daraufhin kam folgendes Schreiben zurück:


Wie soll ich mich jetzt weiterverhalten?
ich habe noch ein schreiben fertig gemacht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da die von ihnen geforderten Inkassokosten viel zu hoch, und damit nicht rechtens sind, weder ich diese in dieser höhe nicht zahlen.
Auf einen vergleich von 20 Euro würde ich mich einlassen.
Sollte dies nicht ihren Vorstellungen entsprechen empfehle ich Ihnen den Klageweg.
Als Anhang sende ich ihnen einige Gerichtsbeschlüsse die meine Ansicht rechtlich unterstützen.




Mit freundlichen Gruß


soll ich dieses Wegschicken, oder raten sie mir zu anderen verfahrensweisen?



MFG Moni06120



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-- Editiert moni06120 am 30.08.2012 11:15

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Hast Du die Forderung auf das Konto von SKY oder Infoscore ueberwiesen? - Ich hoffe eher auf ersteres, und dann auch zusaetzlich mit dem Vermerk "Zur Verrechnung mit der Hauptforderung", ansonsten solltest Du das nachtraeglich noch per Brief/Fax etc. "korrigieren"

Da hier Infoscore beispielweise mal wieder die ohnehin ungueltigen Kontofuehrungsgebuehren angesetzt hat, und auch auf den ersten Blick die Inkassokosten ungerechtfertigt sind - da SKY als grosse Firma auch selber die Beitreibung der Gebuehren veranlassen haette koennen - ist eine Einschaltung eines IBs nicht rechtens und somit besteht auch kein Schadensersatz sondern vielmehr eine Schadensminderungspflicht nach dem BGB, an die sich nicht gehalten wurde.

Meine Empfehlung:

Aendere Deinen Brief wie folgt ab..

Sehr geehrte Damen und Herren,

ihre offene Forderung weise ich vollumfaenglich zurueck, da sie nach geltender Rechtsprechung nach der Schadensminderungspflicht des BGBs verstoesst. SKY haette zur Beitreibung der Aussenstaende, wie ihnen der Eingang der Zahlung belegt, auch selber taetig werden koennen, womit eine Einschaltung ihrerseits unnoetig war.
Darueber hinaus mache ich sie aufmerksam, dass sie entgegen der Rechtsprechung Kontofuehrungsgebuehren verlangen, die nicht erlaubt sind. Eine Meldung an den jeweiligen Praesidenten des Landgerichtes wegen dieses Verstosses behalte ich mir ausdruecklich vor, da mir bekannt ist, dass sie diese Praxis auch bei anderen einsetzen.

Weiterhin untersage ich ihnen die Weitergabe meiner Daten nach dem BDSG und mache sie darauf aufmerksam, dass ich im Falle eines Verstosses, rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen in die Wege leiten werde.

Mit freundlichen Gruesen,
Marianne Mustermann.

Es mag sein, dass die danach entweder SOFORT Ruhe geben, oder die FOrderung schlaeft nach 2 oder 3 weiteren Noergel- und Drohbriefen ein.

Ansonsten such mal nach thehellions "Anti-IB-Kosten" Antworten, da stehen auch urteile drinne, die Dir helfen und zeigen, dass IBs eigentlich keine Rechte haben ;)

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-- Editiert Albarion am 30.08.2012 11:58

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
moni06120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

ich musste keine hauptforderung überweisen, da es sich um den SKY reciever gehandelt hat, den ich sofort zurückgeschickt habe.
wie sieht es denn mit den Zinsen und Mahnauslagen aus? muss ich die Evtl. noch mit einem Vermerk überweisen?

dankeschön für die rasche Antwort ;)

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ueberweise am besten zweckgebunden "Zinsen und Mahngebuehren" 5 Euro auf das Konto von SKY.

Den Brief schreibst Du dennoch :)

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
moni06120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

alles klar.

brief ist heute direkt raus, da bin ich ja jetzt mal gespannt :)


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4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Man wird wahrscheinlich aus angeblichen " Kulanzgründen" auf die Kontoführungsgebühren verzichten und unter Nennung von vermeintlich Inkassofreundlichen Gerichtsurteilen auf dei begleichung der Inkassogebühren bestehen.

Ich würde nichts bezahlen denn die rechtsprechung ist nicht unbedingt inkassofreundlich. Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren eines ext IBs ist mir bisher nicht bekannt geworden ( Habe 3 Jahre in der Branche gearbeitet)

Hier 2 neue AZ

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09)
Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären.

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011 , 4 C 19/11
...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 , Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010 , 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlic

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo

Auch ich habe heute Post von diesem Inkassounternehmen bekommen.
Mein Fall ist ähnlich. Nur das es fast ein Jahr her ist als ich bei Sky Kunde war.

Ich habe sofort mit dem Inkassounternehmen telefoniert und die Dame sagte mir, das es sich um das Leihgerät handelt.
Da viel mir dann auch ein, das ich den im Keller nach dem Umzug habe liegen gelassen. Habe also bei Sky angerufen.

Ich soll ganz schnell den alten Receiver zurück schicken und ich bekomme ein neues Gerät. Wenn ich ja Kunde bin wird versucht das intern zu regeln. Aber versprechen könne man mir nichts. Dreister ging es eigentlich nicht. Habe mich darauf natürlich nicht eingelassen.

Jetzt bin ich mit Sky so verblieben, das ich den Receiver zurück schicke. Habe dort ein Anschreiben und die Kopie des Inkassobüros, sowie den Namen der Dame von Sky aufgeführt.
Jetzt erhoffe ich mir erst einmal, das Sky den Receiver anerkennt und ich gegenüber dem Inkassounternehmen die Hauptforderung streichen kann.
Was seltsam ist:

1. Hauptforderung 180 Euro (2 Jahre altes Gerät??)
2. Verzugszinsen vom 13.09. - 28.09 0,37 Euro
3. Inkassokosten 70,20 Euro
4. Kontoführungsgebühren 18,00 Euro
5. Ermittlungskosten 1,15 Euro

Gesamtforderung 269,72 Euro, die ich bis zum 28.09. bezahlen soll. Wo soll ich als ALG2 Empfänger so schnell das Geld her bekommen?

Wie soll ich dem nun widersprechen? Kann ich das überhaupt? HILFE!

5x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Den Restwert von 180€ wird man auch nur schwer beweisen können.

Schreibe erst mal die Paketnummer auf. Paketverfolgung online und sobald das angekommen ist, druckst du dir das aus. Die Post hebt das nicht ewig auf.

Dann ggf. per Einschreiben gegenüber dem Inkassobüro "Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Abwarten, wie dann reagiert wird. Sobald dem Inkasso aufgeht, dass der Receiver zurückgesendet wurde, kann man evtl. nochmal schauen, wie man weiter vorgeht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Ok. Unterwegs ist das Paket ja jetzt. Habe Fotos gemacht und Zeugen dabei.
Die Sendungsverfolgung habe ich auch.
Also reicht es denn von der Zeit her aus, den Widerspruch zu verfassen, wenn das Paket da ist? Das müsste frühestens Montag der Fall sein. Bezahlen soll ich bis zum 28.
Wenns da angekommen ist bekommen die den Widerspruch mit der Eingangsbestätigung von der DHL Seite.

Danke schon mal dafür! Ich melde mich dann!

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Gebühren des ext Inkassobüros kannst Du bei cleverer Vorgehensweise einsparen

Am Besten nach Erhalt des nächsten Schreibens nochmal posten

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Mache ich. Danke :)

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
moni06120
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

nur um meien geschichte noch aufzuklären....

Ich habe nachdem ich den reciver zurück geschickt hatte ein neues schreiben bekommen in dem die hauptforderung weggerechnet wurde. den rest jedoch sollte ich zahlen. diesem habe ich dann ebanfals widersprochen. danach kamen noch zwei bis drei "Drohschreiben" und dann war Ruhe ;)

also keine Sorge


Lg

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Na ich hoffe das es bei mir auch so gut geklärt wird. Kann deswegen gar nicht schlafen. Im Grunde ist es ja meine Schuld :(
Sowas passiert mir aber sicher nicht noch einmal. Kaum zu glauben das Sky einem die ganze Zeit über Angebote schickt und hinten herum ein Inkassounternehmen einschaltet.
Mit sowas hatte ich auch noch niemals zu tun gehabt.
Abwarten was da noch kommt.
Danke für deine Aufklärung. Die Hoffnung stirbt zuletzt :)

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo

Paket ist noch immer unterwegs. Könnte jetzt aber knapp werden mit de Frist bis die Zahlung fällig ist.

Soll ich denen jetzt einfach mal folgendes per Einschreiben zuschicken?



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.
Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen.
Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie des Einlieferungsbeleges.


4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wann hast Du das Paket losgeschickt ?

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2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Direkt am Freitag als ich das Inkassoschreiben erhalten habe.

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Paket ist grad eingegangen. Da steht bei DHL
Die Sendung wurde dem Empfänger per vereinfachter Firmenzustellung ab Zustellbasis zuestellt.

Wie soll es nun konkret weiter gehen?

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3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde sagen erst mal abwarten ?!

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Also du meinst das ich erst einmal die Reaktion von Sky auf das Paket abwarten soll?

Edit:

Die Frist bis ich gezahlt haben soll ist in 4 Tagen.
Was passiert sonst?

-- Editiert xDDDx am 24.09.2013 11:36

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Die Frist bis ich gezahlt haben soll ist in 4 Tagen.
Na und? Inkassoschreiben sind Schall und Rauch.

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2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Deine Worte in Gottes Ohr. Ich habe davon keine Ahnung und verlasse mich mehr oder weniger auf die Hilfe die ich hier derzeit erhalte.
Also abwarten was Sky sagt?

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2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zunächst abwarten bis der Gegenseite aufgeht, dass man alles zurückgesandt hat und dann weiterschauen.

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2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)

Woher wissen die denn ob es bei Sky eingegangen ist? Meinst du die werden dann kontaktiert?
Ich hätte sonst heute ein Einschreiben mit Widerspruch und Kopie vom Sendungsbeleg zu denen geschickt.
Die 14 Tage Widerrufsfrist läuft doch bald ab oder sehe ich das falsch?
Von Sky habe ich auch noch nichts gehört.
Ist jetzt der 5. Werktag seitdem sich der Receiver bei Sky befindet.

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2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Meinst du die werden dann kontaktiert?

Ja, da gibt es vertragliche Regelungen zwischen Sky und Infoscore. Du kannst natürlich ein Einschreiben schicken.

Welche Widerrufsfrist meinst du denn? Der Vertrag ist bereits ein Jahr her. Da gibt es keine Widerrufsfrist mehr. Wenn es einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt, sollte man dem natürlich sofort widersprechen.

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4x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
xDDDx
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 35x hilfreich)



Hallo mepeisen.

Ich meinte gegenüber dem inkassobüro. So hatte ich zumindest das hier von dir verstanden:

Dann ggf. per Einschreiben gegenüber dem Inkassobüro "Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Dachte dafür gibt es auch eine Frist

5x Hilfreiche Antwort

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