Sky Kündigung wegen Umzug?

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lalelu34567
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)
Sky Kündigung wegen Umzug?

Hallo Zusammen,

ich ziehe um und in das Haus in das ich ziehe kann ich kein Sky mehr empfangen:
1) Es gibt keinen Kabelanschluss
2) Es gibt keine Satellitenschüssel, die jetzigen Mieter hatten das mal versucht, aber auf Grund der Umgebung (Waldrand, auf einem Berg, sehr windig, "raues Wetter" etc.) geht das nicht. Ständig war der Empfang weg und nachdem Sie mehrfach innerhalb von 3 Monaten einen Techniker kommen lassen mussten, der die Schüssel wieder einstellt, haben Sie diese abmontiert. Dem Vermieter wäre es auch lieber (er ist zu nett um es zu verbieten), dass keine neue Schüssel installiert wird.
3) Demnach bleibt nur noch Fernsehempfang via DVB-T oder WLAN.

Dies habe ich Sky geschildert und habe somit gebeten den Vertrag zum (außerordentlich) 31.08.2016 zu kündigen, da ich nicht mehr in der Lage bin Sky zu empfangen. Es geht einfach technisch nicht mehr.

Jetzt bekomme ich von Sky die Bestätigung, dass mein Vertrag zum 28.02.2017 beendet wird.

Ist das rechtens?? Ich soll also noch ein halbes Jahr bezahlen, obwohl ich KEINE Möglichkeit habe Sky zu empfangen?? Ich verstehe, dass es eine Kündigungsfrist gibt und dass man nicht aus dem Vetrag kann, wenn man gerade lustig ist, aber in diesem Fall bin ich technisch nicht mehr in der Lage Sky zu empfangen und das ist aber dann mein Problem? Muss ich mir jetzt meinen Wohnsitz danach aussuchen, wo ich Skyempfang habe?? :)

Ich würde jetzt mal eine Beschwerde an die Geschäftsleitung verfassen und mal eine Kopie an die Verbraucherzentrale senden? Vielleicht hat jemand noch einen guten Tipp??

Vielen Dank und Grüße

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten.

Und mal genau genommen: was kann Sky dafür, dass Sie umziehen wollen?

Beim Fitnessstudio hat ein Soldat eine vorzeitige Kündigung verlangt. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass er Pech gehabt hat. Insofern könnte man das hier auch so sehen.

Btw.: Bei der Telekommunikation ist das anders.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
Demnach bleibt nur noch Fernsehempfang via DVB-T oder WLAN.

Da Sky wohl auch über Internet zu empfangen ist, sehe ich keinen Grund für die Kündigung.
Zumal die Ursache des Problems ja nicht in der Sphäre von Sky liegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Bei mir hat es nach dem Umzug geklappt. Wollte von Kabel auf Sat wechseln, aber funktionierte nicht. Bestätigung vom Rundfunktechniker (selbst bezahlt), dass das mit der speziellen Sat-Anlage nicht geht (ja sowas solls geben, irgendwas altes von Kathrein), dort hin geschickt und informiert, dass ich als Mieter keine Veränderungen vornehmen kann. Freundlich um Prüfung gebeten, ob sie nicht doch einen kompatiblen Receiver haben und hilfsweise nach §46 TKG mit 3-Monats-Frist gekündigt. In den Begriffsbestimmungen des TKG stehen immerhin auch Hör- und Fernsehfunknetze als Telekommunikationsnetze und Rundfunkdienste als Telekommunikationsdienste.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Lalelu34567):
Ich würde jetzt mal eine Beschwerde an die Geschäftsleitung verfassen und mal eine Kopie an die Verbraucherzentrale senden? Vielleicht hat jemand noch einen guten Tipp??

Ja, ich habe einen Tip: Lass es einfach sein.
Wie bereits geschrieben wurde ist Sky auch über Internet zu empfangen (Sky go). Dein Umzug ist aber generell einzig und alleine dein Problem und auch dein Risiko. Niemand hat dich gezwungen genau diese Wohnung zu mieten.
Um dir mal ein verständlicheres Beispiel zu nennen:
Du least dir ein Auto. 1 Monat später musst du deinen Führerschein abgeben und kannst den Wagen nicht mehr nutzen. Glaubst du ernsthaft, dass du deshalb vom Leasingvertrag zurücktreten kannst?

-- Editiert von micbu am 08.06.2016 14:10

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#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Das wäre nur möglich, wenn Sky dort die Leistung aus in deren Machtbereich liegenden Gründen nicht erbringen könnte ("wir beliefern Posemuckel-Hinkenbein nicht") anstatt aus Gründen im Machtbereich des Kunden ("ich 'abe gar keine Kabelanschluß, Signora!").

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lalelu34567
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Demnach bleibt nur noch Fernsehempfang via DVB-T oder WLAN.
Da Sky wohl auch über Internet zu empfangen ist, sehe ich keinen Grund für die Kündigung.
Zumal die Ursache des Problems ja nicht in der Sphäre von Sky liegt.


Tja Sky ist über Internet zu empfangen aber eben nur als Zusatz-Option und nicht ausschließlich.

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#7
 Von 
Lalelu34567
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Bei mir hat es nach dem Umzug geklappt. Wollte von Kabel auf Sat wechseln, aber funktionierte nicht. Bestätigung vom Rundfunktechniker (selbst bezahlt), dass das mit der speziellen Sat-Anlage nicht geht (ja sowas solls geben, irgendwas altes von Kathrein), dort hin geschickt und informiert, dass ich als Mieter keine Veränderungen vornehmen kann. Freundlich um Prüfung gebeten, ob sie nicht doch einen kompatiblen Receiver haben und hilfsweise nach §46 TKG mit 3-Monats-Frist gekündigt. In den Begriffsbestimmungen des TKG stehen immerhin auch Hör- und Fernsehfunknetze als Telekommunikationsnetze und Rundfunkdienste als Telekommunikationsdienste.


@Retels ! Vielen Dank für die EINZIG hilfreiche Antwort. Ich habe nochmal mit Sky telefoniert, eine Bestätigung des Vermieters hat gereicht und schon konnte ich den Vertrag per sofort kündigen. Ich finde es schade, dass sich hier Leute melden, die nur Halbwissen besitzen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Lalelu34567):
Ich finde es schade, dass sich hier Leute melden, die nur Halbwissen besitzen.

Hier wird das rechtliche diskutiert. Wie Sky, kulanterweise, reagieren wird kann man nicht vorhersagen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
Ich finde es schade, dass sich hier Leute melden, die nur Halbwissen besitzen.

Das ist ein Diskussionsforum wo jeder mitmachen darf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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