Sky Abzocke auf Messe

15. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Jeykey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sky Abzocke auf Messe

Wir haben unser Sky Abonnement fristgerecht gekündigt. Dann hieß es von Sky, dass sie schon ein passendes Angebot für uns haben, man aber erst in drei Wochen anrufen soll. Davor waren wir aber auf einer Messe auf der Sky auch vertreten war. Hier hat man uns beraten und uns eine Abonnentverlängerung für 20€ statt monatlich 60€ zugesprochen. Das neue Sky Gerät kam an und funktionierte alles wie angekündigt. Doch auf dem Kontoauszug wurden 60€ statt den versprochenen 20€ abgebucht. Also haben wir unseren Berater von der Messe versucht anzurufen und es kam immer Leitung belegt. Daraufhin haben wir direkt bei Sky angerufen und uns wurde gesagt dass diese Mitarbeiter nur angemietet sind und diese nicht einfach so einen Vertrag billiger machen können und wir nun den vollen Preis bezahlen müssen. Das es quasi unser Pech war uns auf diese einzulassen.

Was kann ich tun ??

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Kannst du das mit den 20€ irgendwie beweisen? hast du einen Durchschlag bekommen, auf dem die 20€ stehen?

Zitat:
und uns wurde gesagt dass diese Mitarbeiter nur angemietet sind und diese nicht einfach so einen Vertrag billiger machen können

Das ist Schwachsinn. Auch wenn nur "angemietet", handeln diese im Auftrag und in Vollmacht von Sky. Es war ein Stand von Sky und das, was die Mitarbeiter dort versprechen, muss auch eingehalten werden.

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#2
 Von 
Jeykey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja den Durchschlag haben wir, auf dem die 20€ stehen.

Ja eben das haben wir uns auch gedacht. Nur wie handeln wir jetzt?

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Den Durchschlag kopieren und mit Schreiben zu Sky schicken.
Darin darauf verweisen dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, auf dessen Erfüllung Sie bestehen.
Frist für die Rückzahlung der 40,- € setzen ansonsten mit Klage drohen.

Optionalerweise käme hier auch eine fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung in Betracht, jedoch hat man dann kein Sky mehr :)

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde das so formulieren: "Werte Sky. Wie auf der Vertragskopie zu sehen ist, wurde ein Vertrag zu 20€ monatlich abgeschlossen. Sie werden diesen Vertrag erfüllen, andernfalls zwingen Sie uns, die Erfüllung des Vertrages einzuklagen. Im übrigen haben sie 14 Tage Zeit, die zu viel abgebuchten Gebühren zu erstatten. Bei Weigerung werden wir eine Rücklastschrift vornehmen und den vereinbarten Preis von 20€ überweisen. So werden wir bei jeder zu hohehn Abbuchung verfahren. Etwaige Rücklastschriftkosten fallen Ihnen zur Last."

Ansonsten würde ich sogar noch einen Schritt weiter gehen. Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges gegen den Sky-Mitarbeiter auf der Messe und gegen den von Sky für die Messe verantwortlichen Mitarbeiter bzw. gegen die Geschäftsleitung. Dabei insbesondere den Brief von Sky vorlegen. Denn der besagt ja, dass der Mitarbeiter (offenbar um Provisionen abzugreifen) absichtlich hetäuscht hat und gefälschte Verträge verkauft hat. Zweite Variante ist, dass der Mitarbeiter bei Sky, der die Messe organisiert hat, absichtlich seine Kompetenzen überschritten hat und diese falschen verträge herausgegeben hat, ebenfalls wohl um Provisionen abzugreifen. Dritte Variante ist, dass von der Geschäftsleitung gesteuert, absichtlich Fake-Verträge ausgegeben werden, um Kunden in eine Falle zu locken und dann für das dreifache in einem Abo zu fangen.

Welche der drei Varianten zutrifft, kann die Polizei gerne durch Vorladung und Aufnahme der Aussagen der beschuldigten Personen ermitteln.

Sonst passiert so etwas ja immer am Telefon und keiner kann jemals sauber beweisen, dass man grundlegend verarscht wird.
Dass ihr die Verarsche auch noch schriftlich habt und dass Sky dann deutlich sagt, dass man die Leute verarscht hat, das ist doch außergewöhnlich. Ich glaube kaum, dass dieser "angemietete Mitarbeiter" seinen kopf hinhält bei einer Betrugsanzeige. Ich würde wetten, dass da was bei rauskommt, wenn das ernstzhaft verfolgt wird.

Der Schaden beläuft sich auf 24 mal 40€, also 960€ nur in eurem Fall. Und wer weiß, wie oft diese Nummer auf der Messe durchgezogen wurde. Keine Kleinigkeit also, die wegen Geringfügigkeit eingestellt würde.

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#5
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dabei insbesondere den Brief von Sky vorlegen.


Das wird bei einem rein telefonischen Kontakt leider nicht möglich sein:

Zitat (von Jeykey):
Daraufhin haben wir direkt bei Sky angerufen und uns wurde gesagt dass diese Mitarbeiter nur angemietet sind und diese nicht einfach so einen Vertrag billiger machen können und wir nun den vollen Preis bezahlen müssen.


Aber zumindest kann man mit der Vertragskopie, wo die monatliche Rate für das/die gebuchte/n Paket/e draufsteht, wie von Jonathon und dir beschrieben gegen Sky vorgehen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Das wird bei einem rein telefonischen Kontakt leider nicht möglich sein

:-( Sry, da habe ich mich wohl verlesen.
Dann wenigstens das Telefonat schildern. Auch wenn vermutlich am Ende alles geleugnet wird, um sich so aus der strafrechtlichen Nummer herauszuwinden.

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Jeykey):
Wir haben unser Sky (123recht.net Tipp: Pay-TV ) Abonnement fristgerecht gekündigt.

Wie lange wäre denn der Vertrag noch gelaufen?
Zitat (von Jeykey):
Daraufhin haben wir direkt bei Sky angerufen und uns wurde gesagt dass diese Mitarbeiter nur angemietet sind und diese nicht einfach so einen Vertrag billiger machen können und wir nun den vollen Preis bezahlen müssen.

Das Problem, den Promotor wird man auch dummerweise nicht mehr ausfindig machen, die sind auch in den Verbrauchermärkten an zu treffen, jeder labert was anderes daher, nur um Abschlüsse zu erreichen.
Zitat (von Jeykey):
Ja den Durchschlag haben wir, auf dem die 20€ stehen.

Was steht denn auf dem Vertrag?
Wurde vielleicht ein neuer zusätzlicher Vertrag abgeschlossen, dann schaut es blöd aus.

Zitat (von Jonathon):
Darin darauf verweisen dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, auf dessen Erfüllung Sie bestehen.
Frist für die Rückzahlung der 40,- € setzen ansonsten mit Klage drohen.

Optionalerweise käme hier auch eine fristlose Kündigung wegen arglistiger Täuschung in Betracht, jedoch hat man dann kein Sky mehr

Sky lacht sich darüber einen ab, vor allem antworten dann auf jedes Schreiben 5 verschiedene Personen, welche man vermutlich nicht mal telefonisch dann erreicht.

Wenn man nicht Skysüchtig ist, gibt es nur einen wirkungsvollen Ratschlag:
Die örtliche Verbraucherberatung aufsuchen, dafür zahlt man eine Bearbeitungsgebühr, und gibt denen die Vollmacht. Es gibt genug Fälle , auch die mit den Reciever wo Sky im Moment bei den Verbraucherschützern auf der Abschussliste steht.
Alternativ hilft nur einen Anwalt ein zu schalten, was jedoch mit Kosten verbunden ist, denn Sky legt bei solchen Dingen sehr viel Wert auf intensive Brieffreundschaften.

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#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Jeykey):
Ja den Durchschlag haben wir, auf dem die 20€ stehen.

Was steht denn auf dem Vertrag?
Wurde vielleicht ein neuer zusätzlicher Vertrag abgeschlossen, dann schaut es blöd aus.


Das glaube ich nicht, weil bei zwei Verträgen Sky mehr als die 60€ abbuchen würde.

Ansonsten stimme ich dir zu: Der Durchschlag ist ja nur die Auftragskopie.

Wurde zwischenzeitlich ein schriftlicher Vertrag zugeschickt und was steht in dem drin? Habt ihr euch den überhaupt schon mal angeschaut? Wenn dort die 60€ drin stehen, gibt es keine übereinstimmende Willenserklärungen und der Vertrag wäre meiner Meinung nach nichtig. Bedeutet aber auch, dass ihr keinen Anspruch auf Sky für 20€ mehr habt.

Wenn ihr euch nicht mit Sky herumschlagen wollt, dem Rat von 0815Frager folgen und den Fall der Verbraucherzentrale übergeben. Ansonsten den Vertrag gegenüber Sky schriftlich und nachweislich für nichtig erklären wegen der nicht übereinstimmenden Willenserklärungen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Zukünftige Abbuchungen von der Bank zurückholen lassen. Wie viel ihr Sky für die bereits genutzte Zeit schuldet, kann ich nicht sagen. Ich würde aber einfach mal behaupten, nur die 20€ im Monat, weil ihr darauf vertraut habt, dass der Vertrag zu diesen Konditionen zustande gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Das Problem, den Promotor wird man auch dummerweise nicht mehr ausfindig machen, die sind auch in den Verbrauchermärkten an zu treffen, jeder labert was anderes daher, nur um Abschlüsse zu erreichen.

Sky könnte die Person benennen, wenn sie wollten. Es war kein freier Vermittler :-)
Oder zumindest den verantwortlichen Vertragspartner, denn der Stand war ja offiziell von Sky. Es war nur kein fest angestellter Mitarbeiter, was aber egal ist.

[quoteSky lacht sich darüber einen ab]
Glaube ich nicht. Eher bieten sie "kulante Vertragsauflösung" an.

Zitat:
Wenn dort die 60€ drin stehen, gibt es keine übereinstimmende Willenserklärungen und der Vertrag wäre meiner Meinung nach nichtig

Glaube ich nicht. Bei einem fest von Sky installierten Stand und dort von Sky beschäftigten Mitarbeitern muss sich Sky auch deren handeln zurechnen lassen. Ob die Mitarbeiter "gemietet" waren oder unbefristete interne Mitarbeiter waren, ist vollkommen egal.

Der entscheidende Unterschied ist hier, soweit man einschlägige Urteile findet, ob das Angebot auch als unverbindlich zu erkennen war oder ob es als Vertrag zu erkennen war. Es ist wichtig, ob beispielsweise ein Firmenstempel auftaucht oder als Vertragspartner wirklich Sky benannt ist. Denn die einzige mögliche Anfechtung für Sky wäre, dass der "gemietete" Mitarbeiter völlig ohne Vollmacht gehandelt hätte. Da kann man viel dagegen halten. Beispielsweise: Die Vertragsformulare sehen explizit die Eintragung eines Gesamtpreises vor. Dann besteht der Anschein, dass der "freie" Mitarbeiter auch die Vollmacht hatte, mit den Neukunden frei die Konditionen zu vereinbaren.
Hätte es keine solche Vollmacht gegeben, wieso gibt man dann Blankoformulare ohne vor eingetragene Preise mit?

Schwierig wird es, wenn der Mitarbeiter einen vor eingetragenen Preis durchstreicht und ersetzt. Dann könnte Sky in der Tat mit fehlender Vollmacht anfechten. Dann bleibt es am Messemitarbeiter hängen und an der Frage, ob er das wirklich einfach so tat (was ich nicht glaube) oder ob er die Anweisung bekam, auch ruhig andere Konditionen auszuhandeln.

Da ich durchaus weiß, wie das mit großen Firmen auf Messen läuft und auch mit professionell gemietetem Messepersonal, ist fast sicher anzunehmen, dass das zwischen Auftraggeber (Sky) und Dienstleister-Firma bis ins Detail geregelt, was man da auch für Verträge abschließen darf. Dass der dortige Mitarbeiter eigenmächtig gehandelt hat, ist vollkommen absurd. Und deswegen lügt Sky hier auch. Entweder, die Dienstleistungsfirma, die Sky beauftragt hat, hat hier wirklich vorsätzlich Leute mit absurden Versprechungen in Abofallen gelockt um der Provision willen. Oder Sky hat das bewusst so gesteuert und abgesprochen. Da lege ich mich einfach mal fest :-)

-- Editiert von mepeisen am 16.10.2016 19:08

Signatur:

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Das glaube ich nicht, weil bei zwei Verträgen Sky mehr als die 60€ abbuchen würde.

Erstes Abo mit 40€ zweites mit 19,99€:
http://www.sky.de/bestellung/aktuelle-angebote-2629?wkz=WSPGS10
Zitat (von mepeisen):
Sky könnte die Person benennen, wenn sie wollten. Es war kein freier Vermittler :-)

Sollte das ein Witz sein?
Ich habe selbst die Erfahrung Anfang 2014 gemacht, das dort unter den Schreiben Namen stehen, welche es gar nicht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von arnonym117):
Das glaube ich nicht, weil bei zwei Verträgen Sky mehr als die 60€ abbuchen würde.

Erstes Abo mit 40€ zweites mit 19,99€:
http://www.sky.de/bestellung/aktuelle-angebote-2629?wkz=WSPGS10


Aufgrund der Ausführungen von Jeykey bin ich davon ausgegangen, dass das ursprüngliche Abo bereits 60€ kostete:

Zitat:
Hier hat man uns beraten und uns eine Abonnentverlängerung für 20€ statt monatlich 60€ zugesprochen.


Dann würde für ein zweites Abo mehr abgebucht werden.

Zitat (von mepeisen):
Es ist wichtig, ob beispielsweise ein Firmenstempel auftaucht oder als Vertragspartner wirklich Sky benannt ist. Denn die einzige mögliche Anfechtung für Sky wäre, dass der "gemietete" Mitarbeiter völlig ohne Vollmacht gehandelt hätte. Da kann man viel dagegen halten. Beispielsweise: Die Vertragsformulare sehen explizit die Eintragung eines Gesamtpreises vor. Dann besteht der Anschein, dass der "freie" Mitarbeiter auch die Vollmacht hatte, mit den Neukunden frei die Konditionen zu vereinbaren.


OK, verstehe. In dem Fall würde ich jetzt Jeykey bitten, mal den Durchschlag mit den 20€ einzuscannen und anonymisiert hier einzustellen. Dann können wir sehen, was tatsächlich Sache ist.

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