Skurriler Rechtsstreit um gefrorene Hundeleiche in Köln
AFP VOM 26.1.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1354 Aufrufe Mehr zum Thema:Hund, Leiche
Bestatterin behielt Tier als Sicherheit
Ein kurioser Rechtsstreit um die tiefgefrorene Leiche eines kleinen Hundes hat vor dem Kölner Amtsgericht ein versöhnliches Ende gefunden. Die sterblichen Überreste des Terrier-Mischlings "Benny" waren Gerichtsangaben zufolge von einer Tierbestatterin als eine Art Sicherheit einbehalten worden, weil dessen 30 Jahre alte Besitzerin den Preis für die Bestattung nicht sofort begleichen konnte. Die Frau hatte daraufhin in einem Eilverfahren die Herausgabe des toten Tieres verlangt. Einem Richter gelang es nun allerdings, in dem Fall eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Nach Darstellung der Klägerin hatte die Bestatterin während der Verwahrung plötzlich einen wesentlich höheren Beerdigungspreis verlangt als abgesprochen und im Falle einer Zahlungsverweigerung "herzlos" damit gedroht, den in einem Kühlraum auf Eis gelegten "Benny" anonym in einer Tierkörperverwertungsanlage verbrennen zu lassen. In der mündlichen Verhandlung des Falls stimmten beide jedoch einem Vorschlag des Richters zu, demzufolge die Hundebesitzerin der Bestatterin 200 Euro bezahlt und dafür ihren toten Liebling zurückerhält.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Klägerin werde die geplante Einäscherung von "Benny" nun allerdings nicht mehr von der Bestatterin organisiert, sondern von einem Tierfriedhof in Düsseldorf übernommen, teilte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung mit, die nach seinen Angaben "sachlich" über die Bühne ging: "Das Vertrauensverhältnis ist weg."
26. Januar 2010 - 14.44 Uhr
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