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Skontoverlust durch verspätete Überweisung

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Skontoverlust durch verspätete Überweisung

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Am 14.11. habe ich einen Überweisungsträger per Post an meine Bank geschickt. Das Konto wieß die notwendige Deckung auf, so dass einer Überweisung am 15.11. nichts im Wege stand (meine ich zumindest). Leider musste ich heute erfahren, dass die Überweisung durch die Bank erst am 17.11. unserem Konto belastet wurde. Somit wurde unsere Rechnung mit Fälligkeit 15.11. zu spät bezahlt und uns ist ein Skontoverlust von EUR 3.000,00 entstanden.
Auf Nachfrage bei meiner Bank erfuhr ich, dass die Bank keinen Nachweis darüber führt, wann die Überweisung eingegangen ist.

Nun zu meinen Fragen:
1. Kann ich davon ausgehen, dass der Überweisungsträger am 15.11. bei der Bank eingegangen ist. Angeblich kann mir ja die Bank auf nicht das Gegenteil belegen (wegen fehlendem Eingangsstempel)
2. Stimmt es, dass die Banken keinen Nachweis darüber führen müssen, wann die Belge bei ihne eingehen?
3. Seht ihr Chancen den Skontoverlust von der Bank wieder erstattet zu bekommen?

Ich danke euch sehr für eure Hilfe.
schorlepower


von schorlepower am 20.11.2006 11:39
Status: Senior (105 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 83 weitere Beiträge zum Thema "Überweisung".


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>Skontoverlust durch verspätete Überweisung
Aus dem Bauch heraus geantwortet, sehe ich keine Chance, den Skontoverlust von der Bank zurück zu verlangen, weil

1. ein Brief auch schon mal länger als 1 Tag bist zur Zustellung braucht. Und, nicht die Bank müßte beweisen, dass der Überweisungsträger später als am 15.ten vorlag, sondern Du müßtest nachweisen, dass das Formular am 15.ten bei der Bank war. Meines erachtens nicht möglich. In der Rechtsprechung gelten Briefe - ohne weitern Nachweis - innerhalb von 3 Tagen als zugestellt.

2. Wenn der 15.11. der Tag der Fälligkeit der Rechnung war, wäre auch die Überweisung am 15.11. m.E. zu spät gewesen, da der Zahlungseingang wohl erst am 16.11.gewesen wäre. Fälligkeit bedeutet aber, dass das Geld an diesem Tag beim Empfänger sein muss.

3. Ob die Banken einen Nachweis über den Eingang von Aufträgen führen müssen, weiß ich nicht. Das dürfte in diesem Fall aber auch unerheblich sein. Bei einem so hohen Rechnungsbetrag, dass sich 3000,-- Euro Skonto ergeben, solltest Du schon selber dafür sorgen, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."


von AxelK am 20.11.2006 12:56
Status: Tao (9666 Beiträge)
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>Skontoverlust durch verspätete Überweisung
Der Fragesteller wollte wohl das beste beider Welten - durch Zahlung in letzter Sekunde noch so viel Zinsen für den Geldbetrag 'mitnehmen' wie möglich, aber trotzdem rechtzeitig fürs Skonto überweisen. Tja, da hat sich wohl jemand verkalkuliert...


von Mareike123 am 21.11.2006 01:13
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Skontoverlust durch verspätete Überweisung
Hallo AxelK,

vielen Dank für deine Hinweise. Ich hatte die Argumentation so schon vermutet, wollte mich aber dennoch nochmals entsprechend absichern.
Aber einen kleine Korrektur habe ich dennoch. Für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung ist nicht das Datum des Geldeingangs beim Empfänger maßgeblich, sondern wann der Sender die Überweisung getätigt hatte. Von daher wäre der 15.11. durchaus rechttzeitig gewesen.

Aber alles lamentieren hilft hier wohl nichts mehr. Trotzdem nochmals vielen Dank.

schorlepower


von schorlepower am 21.11.2006 13:25
Status: Senior (105 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Skontoverlust durch verspätete Überweisung
quote:
Für die Rechtzeitigkeit einer Überweisung ist nicht das Datum des Geldeingangs beim Empfänger maßgeblich, sondern wann der Sender die Überweisung getätigt hatte. Von daher wäre der 15.11. durchaus rechttzeitig gewesen.

Das sehe ich anders. Geldschulden sind Bringschulden. Das heißt, der Schuldner ist dafür verantwortlich, dass die geschuldete Leistung (das Geld) in den Empfangsbereich des Gläubigers gelangt.

Wenn für die Erfüllung (Zahlung) ein bestimmter Termin vereinbart ist, so hat die Erfüllung spätestens mit Ablauf dieses Termines (hier also am 15.11. um 24:00Uhr) zu erfolgen und die Erfüllung ist erst gegeben, wenn der Empfänger das Geld hat und nicht, wenn Du es auf den Weg gebracht hast.

Gruß,

Axel.

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von AxelK am 21.11.2006 19:08
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