>Skontoverlust durch verspätete Überweisung
Aus dem Bauch heraus geantwortet, sehe ich keine Chance, den Skontoverlust von der Bank zurück zu verlangen, weil
1. ein Brief auch schon mal länger als 1 Tag bist zur Zustellung braucht. Und, nicht die Bank müßte beweisen, dass der Überweisungsträger später als am 15.ten vorlag, sondern Du müßtest nachweisen, dass das Formular am 15.ten bei der Bank war. Meines erachtens nicht möglich. In der Rechtsprechung gelten Briefe - ohne weitern Nachweis - innerhalb von 3 Tagen als zugestellt.
2. Wenn der 15.11. der Tag der Fälligkeit der Rechnung war, wäre auch die Überweisung am 15.11. m.E. zu spät gewesen, da der Zahlungseingang wohl erst am 16.11.gewesen wäre. Fälligkeit bedeutet aber, dass das Geld an diesem Tag beim Empfänger sein muss.
3. Ob die Banken einen Nachweis über den Eingang von Aufträgen führen müssen, weiß ich nicht. Das dürfte in diesem Fall aber auch unerheblich sein. Bei einem so hohen Rechnungsbetrag, dass sich 3000,-- Euro Skonto ergeben, solltest Du schon selber dafür sorgen, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
von AxelK am 20.11.2006 12:56
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