Skimming – der Bankkartenbetrug: Was tun?
Von Rechtsanwalt Guido C. Bischof 9.3.2011 | Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz | 1955 Aufrufe Mehr zum Thema:Skimming, Bankdaten
Skimming ist das Ausspähen der Daten von Kreditkarten oder Bankkarten, um diese später missbräuchlich zu nutzen. Oftmals geschieht es durch manipulierte Geldautomaten oder Zahlterminals.
Das Bundeskriminalamt (BKA) geht von einem jährlichen Schaden von etwa 40 Millionen Euro deutschlandweit durch Skimming aus.
In Castrop-Rauxel, einer Stadt im Kreis Recklinghausen nahe Dortmund, sind jetzt mehrere hundert solcher Betrugsfälle an einer Automaten-Tankstelle aufgefallen. Der Schaden bewegt sich nach ersten Schätzungen im deutlich sechsstelligen Bereich.
Was sollten die Betroffenen tun?
Skimming-Opfer sollten unbedingt bei der Polizei Strafanzeige erstatten und die Bankkarte sperren lassen, um erneute Zugriffe auf ihr Konto zu verhindern. Dies geht unter der bundesweiten Telefonnummer 116 116.
Auch nach der Anzeige und Sperrung der Karte sollten die Betroffenen ihr Konto weiter aufmerksam beobachten. Möglicherweise haben sich Sperrung und weitere Abbuchungen zeitlich überschnitten.
Guido C. Bischof
Castrop-Rauxel
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Nachdem die Abbuchung aufgefallen ist, sollte auch zeitnah der Kontakt zur eigenen Bank gesucht und um Rückbuchung gebeten werden.
Wer haftet für den Schaden?
Skimming-Opfer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihre Bank den entsprechenden Schaden ersetzt, also den abgebuchten Betrag dem Konto wieder gutschreibt.
Dabei muss allerdings das Opfer gegebenenfalls nachweisen, dass die Abhebung unberechtigt durch einen Fremden geschah.
Bei den Fällen an der Tankstelle in Castrop-Rauxel sind zum Beispiel alle bisher bekannten Abbuchungen im Ausland, vorwiegend in Südamerika, geschehen. Der Beweis einer Fremdabbuchung sollte für das Opfer in einer solchen Situation kein Problem sein.
Wenn die Bank den Schaden daher nicht relativ kurzfristig ersetzt, sollten die Betroffenen letzten Endes den Weg zum Anwalt nicht scheuen.
Alleine durch die Strafanzeige werden die Geschädigten ihr Geld nicht zurück erhalten. Auch wenn die Strafanzeige selbst keinen Erfolg bringt, also die Täter nicht geschnappt werden, hat der Kunde einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank. Um diesen zu realisieren, braucht es jedoch gelegentlich anwaltlichen Druck.
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