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Skandal um tödliche Wachstumshormone wird in Paris neu aufgerollt

AFP VOM 4.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1127 Aufrufe
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Wachstumshormone

Angehörige der Opfer wollen Freispruch von 2009 nicht hinnehmen

Vor einem Pariser Berufungsgericht wird seit Montag der Skandal um tödliche Wachstumshormone in Frankreich neu aufgerollt. "Die Geschichte fängt wieder bei Null an", sagte die Vorsitzende der Opfervereinigung AVHC, Jeanne Goerrian. Auf der Anklagebank sitzen der inzwischen 88-jährige frühere Laborleiter am Pasteur-Institut, Fernand Dray, und die pensionierte Kinderärztin Elisabeth Mugnier. Sie waren zusammen mit vier weiteren Ärzten und Pharmazeuten im Januar 2009 freigesprochen worden.

Dray und Mugnier werden "Leichtsinn und Nachlässigkeit" bei der Behandlung von fast 1700 kleinwüchsigen Kindern und Jugendlichen in den 80er Jahren vorgeworfen. Die Kinder wurden mit Wachstumshormonen aus Gehirnen von Leichen behandelt, ohne dass das Material ausreichend geprüft wurde. 120 von ihnen starben anschließend an der Gehirnkrankheit Creutzfeldt-Jakob. Viele der Behandelten leben bis heute in ständiger Angst, dass auch bei ihnen Creutzfeldt-Jakob ausbrechen könnte, denn die Krankheit kann noch Jahrzehnte nach der Infektion auftreten. Wie beim Rinderwahn BSE wird bei Creutzfeldt-Jakob das Gehirn langsam schwammartig zersetzt, was schließlich zum Tod führt.

Die Angehörigen hatten direkt nach dem Urteil 2009 Berufung angekündigt. Die Richter waren damals zu dem Schluss gekommen, dass den Angeklagten die tödlichen Folgen der Behandlung nicht klar waren. "Momentan bin ich die einzige Schuldige, da ich diese Behandlung für meinen Sohn hingenommen habe. Das reicht nicht", sagte Lea Le Thaeno, deren Sohn Benoît im Alter von 28 Jahren starb.

Der französische Staat hatte in den 80er Jahren der Organisation France Hypophyse das Monopol übertragen, die Wachstumsbehandlungen zu organisieren. Wegen der stark steigenden Nachfrage nach dem Hormon soll dabei eine Prüfung der Herkunft der Leichendrüsen vernachlässigt worden sein. Nach dem Tod eines 21-Jährigen in den USA hatten Deutschland und zahlreiche andere Länder schon 1985 die Entnahme des Wachstumshormons bei Leichen verboten und waren zur synthetischen Herstellung übergegangen. Frankreich wartete dagegen noch drei Jahre ab.

Der französische Staat hat die Opferfamilien mit 225.000 Euro pro verstorbenem Angehörigem entschädigt. Der Berufungsprozess soll bis zum 24. November dauern.

4. Oktober 2010 - 13.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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