Sixt Schadenersatz
Hallo,
ich habe folgendes problem bzw mein bruder hat ein problem:
er hat sich bei sixt ein auto über das wochenende geleast und einen unfall gebaut (gg einen baum gefahren,da er die kurve unterschätzt hat, im polizeibericht wurde jedoch nicht festgestellt, dass er gg die stvo verstoßen hat. sprich er ist das erlaubte tempo gefahren.
laut mietvertrag hat er eine insassen versicherung inkl. haftungsbeschränkung mit selbstbeteiligung in höhe von 850€ gebucht.
heute kam ein schreiben, dass er einen schaden in höhe fast 4000€ begleichen muss. mit folgender begründung:
'eine haftungsbeschränkung konnte in diesem fall nicht berücksichtigt werden,da die vertraglichen voraussetzungen hierfür gemäß der agbs, insbesondere haftung des mieters, durch sie verletzt wurden. folglich müsssen wir sie aufgrund einer aufklärungspflichveröletzung aus mietvertrag- nichtabgabe einer vollständigen schadenmeldung mit dem in der beiliegenden aufstelllung bezifferten schaden belasten.'
ich habe mir dann die agbs durchgelesen und dort steht drin, dass mein bruder innerhalb von 2 tagen nach dem unfall den schaden bei sixt in schriftlicher form melden muss, ansonsten ist keine haftungsbeschränkung möglich.
mein bruder hat am unfallort noch versucht sixt anzufen, in der zenrale in hh. keiner ging ran. ich habe nun seinen telefonanbieter angeschrieben, dass sie mir eine gesprächsübersicht mailen soll, um den anruf beweisen zu können. unfall ist am sonntag passiert. am montag hat sich sixt dann selber bei meinem bruder gemeldet und gemeint, dass er vorbeikommen soll. er weiß jetzt nimmer ob er di oder mi bei ihnen war, um den unfall schriftlich festzuhalten.
ist er jetzt 100% dazu verpflichtet, den schaden zu zahlen oder gibt es irgendwo eine lücke?
ich wäre sehr dankbar für eine antwort!
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von katuscha am 13.06.2012 21:22
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>Sixt Schadenersatz
quote:
im polizeibericht wurde jedoch nicht festgestellt, dass er gg die stvo verstoßen hat. sprich er ist das erlaubte tempo gefahren.
Das entbindet ihn nicht von der Pflicht Schadensersatz zu leisten.
quote:
ich habe mir dann die agbs durchgelesen und dort steht drin, dass mein bruder innerhalb von 2 tagen nach dem unfall den schaden bei sixt in schriftlicher form melden muss, ansonsten ist keine haftungsbeschränkung möglich.
quote:
habe nun seinen telefonanbieter angeschrieben, dass sie mir eine gesprächsübersicht mailen soll, um den anruf beweisen zu können.
http://www.duden.de/rechtschreibung/schriftlich schriftlich
Wortart: Adjektiv
Bedeutung: durch Aufschreiben, Niederschreiben festgehalten; in geschriebener Form
quote:
ist er jetzt 100% dazu verpflichtet, den schaden zu zahlen
Nein, wenn er nachweisen kann, das er seinen vertraglichen Verpflichtungen bezüglich der Schadensmeldung nachgekommen ist, wäre er davon befreit.
Alternativ kann man das ganze auch einer gerichtlichen Klärung zuführen, wobei ich hier nur geringe Erfolgsaussichten sehe.
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von Harry van Sell am 14.06.2012 01:31
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>Sixt Schadenersatz
Ich verstehe nicht, warum man dann versucht, die Nr, der Niederlassung anzurufen, die zu hat, wenn groß fett auf der Mappe, die in jedem Auto liegt, eine Nummer für Unfälle steht, die 24/7 besetzt ist.
Wenn der Unfall Samstag war, hätte das ganze Montag eingereicht sein müßen, damit diese Versicherung greift.
Da man bei Anmietung gesagt bekommt, das dies "Sofort" schriftlich passieren muss, greift hier wohl eher nicht der §305c BGB
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von Lifeguard am 14.06.2012 09:49
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>Sixt Schadenersatz
quote:
ist er jetzt 100% dazu verpflichtet, den schaden zu zahlen oder gibt es irgendwo eine lücke?
Nein, das resultiert aus § 30 VVG, d.h. der Schaden muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Verstösst man dagegen, kann der Versicherer u.U. die Leistung verweigern.
Wenn hier per AGB geregelt ist, dass Sixt anzuzeigen ist, gilt das.
Wenn das fmdl. am Montag geschehen ist, reicht das im Prinzip aus. Das Schriftformerfordernis in den AGB dient nur dazu Streit zu vermeiden, wenn unklar ist, ob/wann angezeigt wurde.
Genau da liegt jetzt aber hier das Problem: Wenn sich bei Sixt niemand an das Telefonat und den Inhalt erinnern kann, wird es schwierig.
Aber auch dann könnte sich die Versicherung hier nicht entziehen:
20 U 186/04
Denn Sinn der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers ist es, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgerechte Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen. Die Aufklärungspflicht setzt somit ein Aufklärungsbedürftnis des Versicherers voraus, Das OLG hat insbesondere darauf abgestellt, ob die Polizei eingeschaltet war und den Unfall aktenmässig gesichert hat. Da das hier der Fall war, kein Verdacht der Trunkenheitsfahrt etc., muss die Versicherung m.E. auch zahlen, wenn erst am Mittwoch gemeldet worden wäre.
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-- Editiert flawless am 14.06.2012 21:01
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