Zwei Personen tauschen Fahrzeuge miteinander. Einer von ihnen ist ein Händler und der andere ein Privatmann. Das Fahrzeug vom Händler ist ein Totalschaden jüngeren Baujahrs und das vom Privatmann ist ein älteres Auto. Der Händler stellt die Bedingung, dass der Privatmann das Unfallfahrzeug Vollkasko versichert und den Schaden nach 2-3 Monaten der Versicherung meldet. Der Erlös soll dann geteilt werden. Der Privatmann hält sich nicht an diese rechtswidrige Vereinbarung. Nun fordert der Händler das Kfz zurück, da der Vertrag laut seinem Anwalt nichtig ist!
Die Fahrzeuge hatten im Tauschzustand ungefähr den gleichen Wert! Gehen wir davon aus; Gutachten über beide Kfz wurden von den Parteien beauftragt und der Wert beider Fahrzeuge ist ungefähr gleich (um Bereicherung mal rauszunehmen)!
Somit wäre meiner Laienauffassung gegen die guten Sitten laut BGB 138 1 verstoßen und der Tausch dann nichtig! Ein Rücktausch müsste dann gefordert werden, aber fruchtlos verlaufen, da dieser sich laut BGB 817 2 aufgrund rechtswidrigem Verhalten beider Parteien ausschließt!
Ist das so, oder kann man 817 nicht grundlegend darauf anwenden?
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Sittenwidriger Tausch rückgabeforderung
13. Oktober 2014
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Frage vom 13. Oktober 2014 | 15:36
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Sittenwidriger Tausch rückgabeforderung
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2014 | 15:46
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Die Frage hast du schon ein paar mal gestellt.
Das ist schon kein Doppelposting mehr, sondern Vierfachposting.
FAllschließung bei der Administrative beantragt.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Und jetzt?
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