
Laut § 138 BGB ist ein Geschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig.
Aber was ist sittenwidrig? Der Begriff kann natürlich sehr weitläufig verstanden werden, und die Reichweite hängt auch sehr von subjektiven Empfindungen ab.
Der eine findet es vielleicht schon sittenwidrig, wenn Kondome öffentlich verkauft werden, der andere findet noch nicht einmal, dass Prostitution anstößig sei.. .
Prostitution wird aber von der überwiegenden Rechtsprechung immer noch als sittenwidrig behandelt. Die Verträge darüber sind also nichtig. Der Freier kann also nicht rechtlich verpflichtet werden, das vereinbarte Entgelt zu entrichten. Deshalb kassieren Prostituierte immer vorher.
Als allgemein geltende Formulierung gilt, dass ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, wenn es nach seinem Inhalt, Beweggrund oder Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden gilt. Also ist das Durchschnittsempfinden der jeweils infrage kommenden beteiligten Kreise maßgebend.
Hier einige Beispiele für sittenwidrige Geschäfte:
Die meisten dieser Geschäfte erscheinen einem jedem als eindeutig nicht mit der Rechtsordnung vereinbar. Man kann sich also meist auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen, wenn es darum geht, ein Geschäft als sittenwidrig oder nicht einzustufen.

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