A hat ab 1.1.2013 einen Halbtagsjob.
Das Jobcenter verlangte nun bereits im Dezember die Vorlage von Gehaltsabrechnung und Kontoauszug mit Gehaltseingang bis 29.12.2012 unter Sanktionsdrohung.
Nach einer entsprechenden informellen Beschwerde wurde die Frist auf den 12.1.2013 verlegt, wieder mindestens 2 Wochen bevor Gehalt und Abrechnung überhaupt vom AG rausgehen (Arbeitsvertrag mit Gehaltshöhe liegt dem Amt lange vor).
Was soll das, was bringt das, ist das "normale Schikane", muß man sich da Gedanken machen? Genau so gut könnten die verlangen, daß man ihnen die Lottozahlen von nächster Woche nennt. Gehalt ist nun mal erst auf dem Konto, wenn der AG es vertragsgemäß auszahlt, und ob er wg. Finanzamt überhaupt etwas "abrechnen" darf, was er noch gar nicht gezahlt hat, ist IMO auch noch fraglich...
Ignoriert man das einfach (Sachbearbeiterin ist natürlich nie erreichbar) oder muß man damit rechnen, daß das Spielchen "Sanktion - Widerspruch - ggfs. Klage" losgehen muß?
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Sinnfreie Fristsetzungen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@BuffySlayer:
Teile dem Jobcenter kurz und knapp schriftlich/nachweislich mit, dass das Arbeitsverhältnis erst am 01.01.2013 begonnen hat, die erste Lohnzahlung laut Arbeitsvertrag voraussichtlich bis zum xx.xx.xxxx erfolgen und logischerweise auch erst dann die Lohnabrechnung ausgehändigt wird und das selbstverständlich alle relevanten Unterlagen sofort eingereicht werden, wenn Dir diese vorliegen, der Termin 12.01. aber aus nachvollziehbaren Gründen keinesfalls eingehalten werden kann.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Ja, das hatte meine Schwester ja schon bzgl. der Dezember-Frist gemacht (was dann in der wiederum sinnfrei knappen Januar-Frist resultierte).
Mich hat nur interessiert, ob sowas normal, Folge eines (halb-)automatisierten Prozesses oder bewußte Schikane ist.
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