Liebe Leute,
ich habe da mal eine Frage: Wenn beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung vorliegt und dieser am Ende des Monats zusätzlich zum Gehalt noch Überstunden ausbezahlt, werden diese dann komplett oder teilweise gepfändet, selbst wenn man inkl. der Überstunden noch unterhalb der Freigrenze ist?
Ein Beispiel: Man erhält ein Gehalt von 1.200 € netto. Zuzüglich kommen noch 200 € Überstunden hinzu. Der Freibetrag ist (wegen Kind) 1480 €. Bekommt man also die kompletten 1400 € überweisen? Oder sind Extrazahlungen zum Teil pfändbar, wenn Sie nichts mit dem eigentlichen Gehalt zu tun haben?
Vielen Dank für eine Antwort.
Sind bei Lohnpfändung Extrazahlungen ebenfalls pfändbar selbst unterhalb der Freigrenze?
6. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2016 | 21:46
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 4x hilfreich)
Sind bei Lohnpfändung Extrazahlungen ebenfalls pfändbar selbst unterhalb der Freigrenze?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Januar 2016 | 08:00
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Das, was unterhalb der Freigrenze liegt, ist nicht pfändbar. Und zwar unabhängig davon, wie es sich zusammensetzt. Erst dann, wenn die Freigrenze überschritten wird, muss man gucken, was teilweise oder voll pfändbar ist.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
14 Antworten
-
5 Antworten