Sind Versandkosten einklagbar?

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
HenrietteK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Versandkosten einklagbar?

Hallo!

Hoffentlich kann mir hier jemand helfen, ich bin nämlich mit meinem Latein am Ende.

Im letzten Jahr erhielt ich von einem Verlag eine Büchersendung, die ich nie bestellt habe. Trotzdem behielt ich die Sendung und überwies fristgerecht den reinen Warenwert. Die Versandkosten (2,95 Euro) habe ich absichtlich nicht überwiesen, da diese nach meinem Wissen nicht einklagbar sind.

Im Verlauf mehrerer Wochen erhielt ich insgesamt 3 weitere nicht bestellte Warensendungen, deren Annahme ich jedoch verweigerte und ungeöffnet zurückschickte.

Kurz darauf erreichten mich mehrere Mahnungen, in denen ich aufgefordert wurde, die Versandkosten der 1. Lieferung zu begleichen. Ich ignorierte diese Mahnungen.

Nun erhielt ich Post von einem Inkasso-Unternehmen mit der Aufforderung, insgesamt rund 23,- Euro zu zahlen. Die Summe setzt sich zusammen aus Inkassokosten und der Gläubigerforderung in Höhe von mittlerweile 10,45 Euro.
(Leider weiß ich nicht, ob die Forderung sich auf die nicht gezahlten Versandkosten bezieht, oder ob mir vom Verlag unterstellt wird, eine Warensendung einbehalten und nicht bezahlt zu haben.)

Ich möchte dringend wissen, ob Versandkosten nach wie vor nicht einklagbar sind (denn so war es vor einigen Jahren noch), oder ob ich nun gezwungen bin, diese zu begleichen.

Wenn jemand mir helfen kann oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wäre ich über jeden Rat dankbar! Vielleicht kennt im Falle einer Gesetzesänderung sogar jemand das Aktenzeichen bzw. den Paragraphen...?

Es geht zwar "nur" um rund 23, - Euro, aber Kosten für nicht bestellte und zurückgesandte Ware zu übernehmen, widerstrebt mir. Zumal ich nie Versandkosten zahle und bisher keinen Ärger hatte.

Ich bedanke mich im Voraus!

MfG, Henriette

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Henriette K.,

wurde Ihnen mit der ersten Büchersendung auch die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt, in denen die Versandkosten geregelt werden?


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HenrietteK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich ehrlich bin, weiß ich das gar nicht mehr. Eine Rechnung lag der Lieferung auf jeden Fall bei und ich gehe davon aus, dass auf der Rückseite die AGBs aufgeführt waren.

Hab mal auf anderen Rechnungen (auch von Buchverlägen) nachgeschaut. Bzgl. der Zahlung von Versandkosten gibt es keine eindeutigen Angaben.

Sicherheitshalber habe ich mich schriftlich an das Inkasso-Unternehmen gewandt. Somit hab ich zumindest erstmal reagiert.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.388 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen