Mein verstorbener Vater war drei Mal verheiratet und wurde drei Mal geschieden. Ich bin als einziger Nachkomme aus diesen Ehen aus der zweiten hervorgegangen und daher (es lag kein Testament vor) Alleinerbe.
Die dritte Ehe endete offenbar mit einem Unterhaltsanspruch meines Vater gegenüber seiner ehm. Ehefrau. Ist dieser Unterhaltsanspruch vererbbar? Geht der Unterhaltsanspruch nach den Tot meines Vater auf mich als Erben über?
Sind Unterhaltsansprüche vererbbar?
18. Juni 2002
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Frage vom 18. Juni 2002 | 07:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sind Unterhaltsansprüche vererbbar?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2002 | 13:45
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 21x hilfreich)
Bei Unterhaltsansprüchen handelt es sich um sog. höchstpersönliche Rechte. Diese sind regelmäßig unvererblich. Der Unterhaltsnaspruch Ihres Vaters geht danach nicht auf Sie über.
Mit freundlichen Grüßen
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