Sind Meisterkosten Werbungskosten?

15. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Sind Meisterkosten Werbungskosten?

Hallo zusammen,
ich wohne seit Februar mit meiner Freundin in einer Eheähnlichengemeinschaft. Wir haben 3 Kinder im Haushalt, kein gemeinsames. Seit meinem Zuzug wurden ihr alle Leistungen gestrichen, da mein Einkommen mit Kindergeld zuhoch ist. Ich besuche zurzeit die Meisterschule, diese kostet mich im Monat um die 400 Euro, mal etwas mehr, mal weniger. Jobcenter erkennt diese Ausgaben nicht als Werbungskosten an und ich bin durch diese Ausgaben nicht in der Lage unseren finanziellen Haushalt erfolgsversprechend zu führen. Eine Nachzahlung von unserem Stromanbieter steht im Raum und unsere finanziellen Mittel sind nunmehr nach 6 Monaten komplett ausgeschöpft. Die Meisterausbildung läuft seit November 15 . Würde das Jobcenter diese Kosten anrechnen, hätten wir laut Internet Alg2-Rechner einen Bedarf von ca 300 Euro. Ist das richtig, dass meisterkosten keine Werbungskosten sind? Danke
Grüße Strige

-- Editier von Strige am 15.08.2016 15:32

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Jobcenter erkennt diese Ausgaben nicht als Werbungskosten an Und das haben Sie einem schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid des JC entnommen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Nun fast. Schriftlich haben wir, dass wir unseren Bedarf durch das Einkommen selbst decken, mündlich von der Sachbearbeiterin dass die Meisterkosten nicht anrechenbar sind.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und das war ein Bescheid (leicht zu erkennen an der Rechtsmittelbelehrung)? Dann würde ich mal ganz flott Widerspruch einlegen...

-- Editiert von muemmel am 15.08.2016 15:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja das war ein Bescheid. Ich Danke Ihnen für Ihre Antwort, gibt es evtl. Ein Paragraphen auf den ich mich im Widerspruch beziehen könnte?

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Strige):
gibt es evtl. Ein Paragraphen auf den ich mich im Widerspruch beziehen könnte?
Man sollte es tunlichst vermeiden mit irgendwelchen Paragraphen um sich zu werfen. Aber wenn du möchtest: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Und im Bereich des ALG2: §11b SGB II . Fortbildungskosten gehören zu den möglichen Absetzbeträgen.

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk0/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377938

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#7
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke radfahrer999, werde dein Tipp beherzigen, er wird mir zumindest etwas Sicherheit geben. Danke für die Antworten bis dann. Grüße Strige

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