Hallo, liebe Leser,hoffe, jdn. weiß eine Antwort auf folgende Frage: habe aufgrund langwieriger Erbschaftsstreitigkeiten erhebl. Ausgaben beim Anwalt. Gibt es über den Lohnsteuerjahresausgleich die Mögl., einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen? Wie schaut es bsp. in arbeitsrechtl. Hinsicht aus: sind die entstandenen Kosten, die ein Anwalt verlangt(beim Kampf um die Abfindung, Gehaltsfortzahlung etc.), steuerl. geltend zu machen? Freue mich auf Ihre Meinungen und Vorschläge, vielen Dank, Läuferin.
Anwaltskosten im Rahmen von Erbstreitigkeiten sind nicht steuerlich absetzbar.Anwaltskosten bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind als Werbungskosten absetzbar.
Vielen Dank für Antwort; habe noch eine Zuatzfrage zum Anwaltshonorar. Ist es übl., dass ein Anwalt nach ledigl. 2 persönl. Gesprächen, ohne dass er in irgendeiner Weise tätig geworden ist, ein Vorabhononar von 2900.- € verlangen kann?
Es wurde ledigl. telef. mitgeteilt, dass diese Summe mögl. in bar am nächstfolgenden Werktag vorbeizubringen sei. Die Summe würde sich aus der zu erwartenden Höhe der Abfindung zusammensetzen. Nach der Frage einer Rechung, meinte die Sekr. (sie führte das Gespräch, "das ist bei uns so!".
Der Erbstreit hat mit diesem Anwalt nichts zu tun; habe nochmals mit der Sekr. gesprochen, die meinte, das sei tatsächl. so übl., d.h. ich komme so finanziell besser weg. Sollte nach dem Erhalt einer Abfindung eine prozentuale Erstattung fällig sein, wäre das schlechter für mich. Vielen Dank für Euer Interesse und Eure Meinungen, freund. Grüße, Läuferin.
Sollte nach dem Erhalt einer Abfindung eine prozentuale Erstattung fällig sein, wäre das schlechter für mich. Kapiere ich nicht.Ich dachte, Du wolltest die Kosten für den Erbschaftstreit absetzen.