Simple Money

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tess123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 94x hilfreich)
Simple Money

Hallo ,
Ich habe eine Frage bezüglich dieser Firma. Ich war im September dieses Jahres in einem finanziellen Engpass und wollte einen Kredit beantragen. Im Internet habe ich ne Werbung dieser Firma gesehen und dachte mir , ich frage da nach. Ich habe sofort eine erstmal unverbindliche und danach verbindliche Zusage bekommen, ich solle aber erstmal 891 Euro an diese Firma schicken und dann bekomme ich die Bank Daten.
Ich habe leider nicht das Kleingedruckte gelesen, dass man 14 Tage zum Widerspruch hat , war der Meinung , bezahle das Geld nicht , wird auch kein Vertrag stattfinden.
Seitdem bekam ich 2 Mahnungen, und heute ein Brief von der Firma Forunda Factoring, Inkasso wo ich jetzt 924,32 zahlen soll .
Meine Frage ist , bin ich verpflichtet das Geld zu zahlen und ist es nicht illegal wenn man für Bankvermittlung Geld zahlen muss . Wie kann ich da reagieren?
Da in dem Vertrag steht , dass man jede Zeit aufkündigen kann , habe ich heute eine Kündigung geschickt , aber ich weiß jetzt wirklich nicht , ob ich jetzt der Inkasso Firma das Geld zahlen muss , bzw. wie ich mich verhalten soll.
Werde für jede Antwort dankbar .

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Illegal ist das nicht. Es kommt halt drauf an, was im Vertrag steht. Hier muss man sehr auf das Kleingedruckte achten und vor allem: Hast du denn jemals etwas anderes unterschrieben als eine unverbindliche Anfrage? Aus dem Unverbindlichen wird, solange du das nicht gegenzeichnest, noch lange keine verbindliche Kreditvermittlung.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tess123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 94x hilfreich)

Ja ich habe es leider unterschrieben :(
Ich hatte damals Angst , dass ich das Geld bezahle und dann doch kein Kredit bekomme,. Da stand auch was von Widerrufsrecht von 14 Tagen , leider hab ich es nicht gemacht . In den AGB steht aber , dass man jederzeit aufkündigen darf , was ich gestern auch gemacht habe.

80x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb458019-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo, ich möchte gern wissen, wie es ausgegangen ist. Da ein Bekannter von mir auf die selbe Firma hereingefallen ist.
Er sollte per Nachnahme eine höhere Summe zahlen, was er nicht tat. Jetzt hat er die 2. Mahnung bekommen und die drohen mit Inkasso.
Kann jemand helfen?
Hat heut auch eine außerordentliche Kündigung geschickt, da er keine verbindliche Zusage, welche kostenlos zugeschickt werden sollte erhalten hat.

33x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Kann man ignorieren. Vermittlungsgebühren sind nicht zu zahlen so lange kein Kredit ausgezahlt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wie kannst du das so pauschal sagen ohne jemals den Vertrag gesehen zu haben? Vielleicht hat der TE hier einen Vertrag auf Zusendung von Unterlagen o.ä. geschlossen und dann ist das sehrwohl zu zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tess123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 94x hilfreich)

Hallo , ich habe es tatsächlich geschafft , dass die mich in Ruhe gelassen haben . Ich bin mit dem Brief zur Post , dass es nicht zustellbar ist ....

8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hmmm. Offenbar habe ich damals auch nicht mehr geantwortet. Bei unverbindlichen Anfragen ist eine Zahlungsaufforderung sowieso purer Quatsch.
Bei einer Kreditvermittlung wird allerdings gemäß BGB die Vermittlergebühr erst fällig, wenn der Kredit erfolgreich vermittelt wurde, wenn er ausgezahlt wurde und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Insofern: Wer es sich anders überlegt muss gemäß BGB auch keine Vermittlergebühr zahlen.

Ich würde dem Inkasso schreiben, dass es sich schleichen soll (freundlicher ausdrücken ggf.).

@TheMentalist: 655c BGB. Gilt nur für Verbraucher.
Der Versuch, die Dienstleistung als was völlig anderes zu tarnen, dürfte meiner Meinung nach vor jedem normalen Gericht scheitern.

-- Editiert von mepeisen am 20.01.2017 15:43

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tess123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 94x hilfreich)

Die sind nicht gerade nett bei dem Inkasso , ich hab dann noch nen Brief vom Awalt bekommen.... alles Betrug .... nicht antworten bringt nichts , ich hab es echt lange mitgemacht .... hab ständig Briefe bekommen

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

solange nur Briefe kommen...
Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassokosten sind sowieso nicht erlaubt für dieselbe Angelegenheit/Tätigkeit. Insofern ist für den, der sich auskennt, der nachträgliche Anwaltsbrief eher lächerlich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Luigi500
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tess123):
Hallo , ich habe es tatsächlich geschafft , dass die mich in Ruhe gelassen haben . Ich bin mit dem Brief zur Post , dass es nicht zustellbar ist ....




Kannst du mir bitte sagen was du damit meinst, das es nicht zustellbar ist?
Wäre dir sehr Dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

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