Keine Frage, nur eine Schilderung was alles möglich ist.Die Signal Kankenversicherung der Signal Iduna hat in ihren Vertragsbedingungen eine Rücktrittsklausel, wohl notgedrungen, aufgenommen. Insbesondere für den Fall des Eintritts der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht steht der versicherten Person eine rückwirkende Kündigungsmöglichkeit offen (Frist 2 Monate). Der Fall - mein Sohn hatte den Fehler gemacht, sich bei der Signal Krankenversicherung a. G. der Signal Iduna privat zu versichern. Nachdem er einen Job fand, ist er bei der BKK gesetzlich versichert und kündigte bei der Signal Krankenversicherung a. G. fristgemäß. Diese verlangte den Nachweis der gesetzlichen Versicherungspflicht. So weit, so gut. Offensichtlich war die BKK in diesem Moment verwaltungstechnisch überfordert. Es dauerte 3 Monate, bis die offizielle Bestätigung bei der Signal Iduna eintraf. Obwohl sie als Versicherer nicht mehr in der Pflicht stand, bestand die Krankenversicherung der Signal Iduna weiter auf die Beiträge. Seither hat die Signal Iduna nichts unterlassen uns unter Druck zu setzen - Geldforderungen, Mahnbescheid, Klage. Noch 3 Monate nach Zugang der Bestätigung der BKK bekräftigte die Signal Krankenversicherung a. G. Iduna ihre Forderung und erfand, daß der Nachweis der gesetzlichen Versicherungspflicht auch innerhalb ihrer Zweimonatsfrist vorgelegen haben müsse. Einen Hinweis darauf sucht man in ihren Vertragsbedigungen aber vergeblich.Haben unsere Gerichte nicht genügend zu tun?Wieviele Geschädigte gibt es, von denen die Signal Iduna auf diese Art Geld eingenommen hat, ohne eine Gegenleistung zu erbringen?
----------------- "T. Sobisch"-- Editiert von T. Sobisch am 08.07.2004 16:24:29
Hallo,ich selbst habe genau das gleiche Problem -und sogar noch ein größeres-.In meinem Fall bestreitet die Signal Iduna bis heute meine Kündigung zum 01.04.04 erhalten zu haben. Es geht noch weiter, ich habe im August diesen Jahres eine fristlose Kündigung von denen erhalten. Und natürlich will die Signal Iduna auch bis dahin die Beiträge, dabei habe ich auch kein einziges Mal eine Gegenleistung für die Beitragszahlungen erhalten. Hat jemand einen Tipp für mich wie ich am besten da vorgehen soll?Anna S.
@ Sack AnnaGuten Abend1. Können Sie Ihre Kündigung korrekt beweisen ? Ich hoffe, Sie haben diese per Enschreiben - Rückschein geschickt ?2. Die Signal-Iduna hat Ihnen gekündigt, ich vermute mal wegen Nichtzahlung der Beiträge ? Bitte erzählen Sie wenig mehr.Zunächst der Versicherung grundsätzlich der Beitrag bis zum Kündigungstermin zu.Dies hat rein gar nichts mit einem Leistungsfall / Schadenfall zu tun.Um Ihnen weiter helfen zu können, bedarf es weitere Infos. Viele Grüße
@ Herr Sobisch,bitte nicht auf eine private Krankenversicherung schimpfen. Den Bockmist hat Ihre BKK gemacht ( 3 Monate für die Ausstellung eines Pflichtversicherungsnachweis )Macht Ihnen DAK, BEK und Co. ratz-fatz. Handelt sich wohl bei der neuen Krankenkasse um eine Internet-Billig-BKK ohne jeden Service. Denen müssen Sie mal Dampf machen.So, jetzt will ich Sie aber beruhigen, wenn Sie alles beweisen können haben Sie nichts zu befürchten. Ich empfehle mal dort anzurufen.Viele Grüße