
Siemens muss im Schmiergeldskandal nun doch nicht einen Teil seiner Gewinne als Strafe an den Staat zahlen. Der frühere Finanzvorstand der Siemens-Kraftwerkssparte, Andreas K., sowie der externe Siemens-Berater Horst V. könnten nur wegen Untreue belangt werden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Bestechungen ins Ausland seien zur Tatzeit 2000 und 2001 hingegen noch nicht strafbar gewesen. Der BGH hob damit zwei Bewährungsurteile des Landgerichts Darmstadt auf und verwies die Sachen zur erneuten Prüfung nach Darmstadt zurück.
Nach dem Karlsruher Urteil haben K. und V. Zahlungen von rund sechs Millionen Euro an Angestellte des italienischen Energiekonzerns Enel veranlasst, um Siemens zwei Turbinen-Aufträge über zusammen gut 338 Millionen Euro zu sichern. Das Landgericht Darmstadt hatte im Mai K. wegen Untreue und Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Der als Berater reaktivierte ehemalige Siemens-Direktor V. erhielt wegen Beihilfe zur Bestechung neun Monate auf Bewährung. Zudem hatten die Richter angeordnet, Siemens-Gewinne in Höhe von 38 Millionen Euro zugunsten der Staatskasse abzuschöpfen.
Nach den Feststellungen der Gerichte hatte Siemens aus den Aufträgen insgesamt einen Gewinn von 103,8 Millionen Euro erwirtschaftet. Davon hatte das Landgericht Darmstadt 6,1 Millionen Euro abgezogen, die bereits ein italienisches Gericht abgeschöpft hatte, zudem einen Teil der 113 Millionen Euro, die Siemens im Rahmen eines Vergleichs an Enel geleistet hatte. Doch auch die "Verfallsanordnung" in Höhe von 38 Millionen Euro hat keinen Bestand, urteilte der BGH. Eine solche Gewinnabschöpfung sei nur bei Bestechung, nicht aber allein bei Untreue möglich.
Die Verurteilungen wegen Bestechung aber hob der BGH auf: Die Gelder seien bereits 2000 und 2001 geflossen, die Strafbarkeit von Bestechungsgeld-Zahlungen ins Ausland aber erst 2002 eingeführt worden, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung.
Als Untreue werteten die Gerichte das Abzweigen von Siemens-Geldern in schwarze Kassen zwischen 1999 und 2002. Mit Erfolg rügte hier die Staatsanwaltschaft, dass das Landgericht nur die als Schmiergelder gezahlten sechs Millionen Euro einbezogen hatte, nicht aber die insgesamt zwölf Millionen Euro, die in der schwarzen Kasse gesammelt waren und heute als verschwunden gelten.
29. August 2008 - 13.35 Uhr
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