
Millionen Versicherungskunden können nach einem Gerichtsurteil auf Rückzahlungen hoffen: Das Landgericht Hamburg erklärte nach einem Bericht des Magazins "Spiegel" Vertragsklauseln von drei großen Versicherungsunternehmen für unwirksam. Etwa 24 Millionen Verbraucher, die ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherungen zwischen 2001 und 2007 gekündigt hätten, könnten "nun Nachschlag verlangen", sagte Verbraucherschützerin Edda Castello dem Magazin.
Die Verbraucherzentrale hatte in einem über zwei Jahre dauernden Prozess die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hamburg-Mannheimer, des Deutschen Rings und der Volksfürsorge angegriffen - und bekam nun dem Bericht zufolge weitgehend Recht. Die Vertragsklauseln seien nicht transparent genug gewesen, erklärten die Richter in ihrem Urteil. Die Tabellen der Versicherungen hätten die darin bereits verrechneten Abzüge verschleiert. Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft rechnete damit, dass der Streit bis zum Bundesgerichtshof gehen werde.
22. November 2009 - 17.45 Uhr
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