Sichtschutz oder nicht, das ist hier die Frage

8. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bubasti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtschutz oder nicht, das ist hier die Frage

Hallo

Wir leben in einem zwei Familienhaus. Unten die Schwiegereltern in spe, oben meinem Freund und ich.
Nun haben wir hier auch eine sehr geräumige Dachterasse, welche allerdings von zwei Seiten großzügigen Einblick auf selbige bietet. Da ich meine Privatssphäre sehr schätze, wäre der nächste logische Schritt ein Sichtschutz. Unser Favourit wäre ein Sichtschutz aus Bambushalmen.
Nun stellt sich allerdings folgendes Problem. Das Haus steht direkt an der Grundstücksgrenze.(Von Seiten des Nachbarns steht dort erst eine Garage und dann sein Haus.)Die untere Terasse der Schwiegereltern liegt ebenfalls direkt an der Grenze, ist aber durch eine hohe Mauer nicht einzusehen. Unsere Dachterasse, um die es letztlich geht, liegt ebenfalls direkt an der Grundstücksgrenze.
Es gab nun zu Beginn der Bauung Probleme mit dem Nachbarn. Erst willigte er schriftlich ein, das er mit der Dachterasse einverstanden war, aber zog die Einwilligung wieder zurück. Begründet hat er es damit, das man von der Terasse aus in seinen Garten sehen könnte.
Gerichtlich wurde geklärt, das wir 2 Meter von der Grundstücksgrenze an, die Dachterasse nicht nutzen dürfen.(Was an sich schon ein Unding ist.) Die Schwiegereltern konnten ihn dazu bringen, das wir nur eine Ecke der Terasse nicht betreten (Jene, die direkt zu seinem Garten deutet.) und das um die gesamte Terasse ein Geländer angebracht werden durfte.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich trotz dieser Vorgeschichte einen Sichtschutz dierekt am Geländer/Grenze einmal rundum oder aber nur zur Seite des Nachbarn anbringen darf und wie hoch dieser sein darf und was ich noch beachten muss. Im Grunde müßte es ihm ja entgegenkommen, da so bestimmt niemand mehr in seinen Garten schauen kann.
Dazu als Info, wir wohnen in NRW Oberhausen und ich finde speziell zu unserer Stadt und unserem Fall nichts im Netz. Vielleicht weiß jemand von euch etwas mehr.

Schonmal danke im Voraus

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-- Editiert Bubasti am 08.08.2014 13:34

-- Editiert Bubasti am 08.08.2014 17:14

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

Quote:

Gerichtlich wurde geklärt, das wir 2 Meter von der Grundstücksgrenze an, die Dachterasse nicht nutzen dürfen.(Was an sich schon ein Unding ist.) Die Schwiegereltern konnten ihn dazu bringen, das wir nur eine Ecke der Terasse nicht betreten (Jene, die direkt zu seinem Garten deutet.) und das um die gesamte Terasse ein Geländer angebracht werden durfte.

:augenroll:

Bestimmt habt Ihr an der Terrassentür eine Kette ,die genau so lang ist, dass Ihr den Abstand einhaltet. Bei Betreten der Terrasse sollte die Fuß Kette angelegt werden. :crazy:

Welcher Richter hat denn einen solchen Wahnsinn entschieden??

Nein, im Ernst Ihr könnt einen dezenten Sichtschutz Eurer Wahl anbringen, in jedem Bauhaus erhältlich. Da es eine Dachterrasse ist, müsst Ihr Euch über Grenzbestimmungen im Nachbarrecht keine Gedanken machen hinsichtlich der Art und Beschaffenheit des Sichtschutzes.

MfG

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#2
 Von 
Bubasti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss mich berichtigen. Es wurde nicht gerichtlich entschieden, sondern wohl nur durch das Amt. Das hatte ich wohl falsch verstanden. Sorry.
Du wirst lachen, besagte Ecke wurde tatsächlich mit einer Kette vom übrigen Bereich abgetrennt. ^^
Ich darf in diese Ecke nur einmal im Jahr, wenn ich die Dachterasse gründlich schrubbe oder wenn ich meine Katze von dort einsammel, betreten. Und dann bloß vorher drauf achten, das er es nicht sieht...
Ob ich einen etwas 1,80 m hohen Sichtschutz aus Bambus als dezent betrachten kann, weiß ich nicht. ^^ Allerdings gibt es hier auch keine Einheitlichkeit, an der man sich orientieren könnte/müsste.
Mein dringendstes Anliegen war eben, ob wir die 2 Meter von der Grundstücksgrenze tatsächlich einhalten müssen (In unserem Fall eben besagte Ecke), oder ob wir einen Sichtschutz dierekt am Geländer und somit an der Grunsstücksgrenze anbringen dürfen, ohne das der Nachbar etwas dagegen sagen kann.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da es eine Dachterrasse ist, müsst Ihr Euch über Grenzbestimmungen im Nachbarrecht keine Gedanken machen hinsichtlich der Art und Beschaffenheit des Sichtschutzes. <hr size=1 noshade>

Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, für diese Behauptung.



quote:<hr size=1 noshade>Es wurde nicht gerichtlich entschieden, sondern wohl nur durch das Amt. <hr size=1 noshade>

Da käme es darauf an, welches Amt da was auf welcher Rechtsgrundlage entschieden hat, ob das überhaupt haltbar wäre.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

Quote:

Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, für diese Behauptung.


Warum sollte der TE auf seiner Dachterrasse keinen Sichtschutz anbringen dürfen?

Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, für diese Behauptung.

MfG





































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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum sollte der TE auf seiner Dachterrasse keinen Sichtschutz anbringen dürfen?

Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, für diese Behauptung. <hr size=1 noshade>

Mich auch, da müssen wir mal abwarten, was die TE dazu mitteilt.



Bis dahin kannst Du ja mal schauen, wo im Gesetz festgehalten ist, das Grenzabstände nur am Boden und nicht in der Höhe gelten sollten ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
Bubasti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die haben sich halt auf diese gesetzliche Regelung berufen, das man von der Grundstücksgrenze 2 Meter Abstand halten muss, wenn man etwas bauen möchte. Das eigentliche Gebäude und die Terasse unten gab es bereits, wurde nur alles neu gemacht. Die Dachterasse wurde jedoch erst nachträglich gebaut. Wir hatten den Nachbarn damals auch gefragt und er hatte die Einwilligung auch unterzeichnet, aber später eben wiederrufen, als schon alles im Gange war. Das heißt, das wir auf unserer eigenen Terasse ein gutes Stück nicht nutzen, bzw. betreten dürfen. Im Nachhinein konnten wir es so regeln, das nur die Ecke von uns gemieden werden muss, die direkt zu Nachbars Garten deutet.
Und mich interessierte nun, ob das nun auch für den Sichtschutz gilt, oder ob wir im Recht sind, wenn wir den nun direkt am Geländer und somit direkt an der Grundstücksgrenze aufbauen.
Ansonsten wäre die Dachterasse praktisch nicht für uns nutzbar, da wir sonst keinerlei Möglichkeiten haben, einen Sichtschutz an dieser Seite anzubringen. Und ich steh nun garnicht darauf, das mir von der Strasse aus Leute beim sonnen zuschauen. ^^


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-- Editiert Bubasti am 09.08.2014 14:51

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#7
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

@Harry

es war von Grenzbestimmungen hinsichtlich der Beschaffenheit
und Art des dezenten Sichtschutzes auf der Dachterrasse die Rede. Grenzabstände hast Du in den Raum gestellt.

@Bubasti

Ich würde es einfach machen! Wer lange Fragt geht lange irr...

Baut euch einen schönen Sichtschutz der ins Bild passt. Nicht das billigste nehmen und montiert ihn so, dass er etwas in die Dachterrasse hereingesetzt ist. Haltet etwas Abstand.Natürlich hast Du als Frau das Recht unbeobachtet
auf der Dachterrasse zu sein.

MfG


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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>oder ob wir einen Sichtschutz dierekt am Geländer und somit an der Grunsstücksgrenze anbringen dürfen, <hr size=1 noshade>

Wenn das Betreten des Teiles der Dachterasse rechtswirksam untersagt wurde, dürfte es etwas schwer sein einen Sichtschutz genau in diesem Teil anzubringen, ohne gegen diese Anordnung zu verstoßen.
Auf dem erlaubten Teil könnte man jedoch einen geeignetenSichtschutz anbringen.



Ich empfehle hier einen Anwalt zu beauftragen, der anhand der Unterlagen prüft welches Amt da was auf welcher Rechtsgrundlage entschieden hat, ob das überhaupt haltbar wäre, ob der Widerruf der Erlaubnis überhaupt statthaft war, etc.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#9
 Von 
Bubasti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schon zuvor geschrieben, kann ich eben NICHT anderswo einen Sichtschutz befestigen. Darum suche ich ja so dringend einen Möglichkeit, die es mir erlaubt, den Sichtschutz entlang des Geländers an zubringen, ohne das der Nachbar mir hinterher auf den Keks gehen kann.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie schon zuvor geschrieben, kann ich eben NICHT anderswo einen Sichtschutz befestigen. <hr size=1 noshade>

Die Kette ist ja auch an etwas befestigt? Stattdessen befestigt man dort den Sichtschutz. Eventuell stabilere Halterungen anbringen.


Ansonsten: ab zum Anwalt damit der alles genau prüfen kann.
Oder einfach machen und abwarten was auf einen zukommt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.08.2014 10:30:12
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 172x hilfreich)

Einfach mal schauen

Z.b.

http://www.hitseller.de/de/article/278759_trendline-sichtschutz-beige.html?et_cid=2&et_lid=2

MfG

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120015 Beiträge, 39816x hilfreich)

Der wäre sogar nach klärung der "Grenzfrage" versetzbar ...





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#13
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Was spricht dagegen, mit dem Nachbarn über deine Wünsche zu sprechen? Wenn es ihm nur darum geht, den Einblick in seinen Garten zu verhindern, dann sollte ein stabiler Sichtschutz in seinem Interesse sein.
Sollte er sich jedoch auch Sorgen um die Verschattung seines Gartens machen, dann kann er auf der Einhaltung von Grenzabständen bestehen. Laut Landesbauordnung NRW sind an der Grenze Dinge mit 'gebäudegleicher Wirkung' nur bis 2 Meter Höhe genehmigungsfrei, darüberhinaus müssen mindestens 3 Meter Abstand beachtet werden...


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#14
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Pflanzkübel oder -tröge mit Lebensbäumen o.ä. wären auch jederzeit versetzbar ...

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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bubasti
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also schon noch einmal...

Wir möchten einen Sichtschutz direkt am Geländer unserer Dachterasse anbringen.

Unsere Dachterasse liegt genau an der Grundstücksgrenze.

Wir haben keinerlei Möglichkeiten einen Sichtschutz 2 Meter vom Geländer entfernt aufzustellen oder zu befestigen!
Die Kette mit der die eine Ecke abgetrennt wird, ist am Geländer befestigt.

Und die Idee mit dem Gespräch ist zwar hübsch, aber bei diesem Nachbarn nur vergeudete Zeit. Es geht ihm nicht darum, das jemand in seinen Garten schauen könnte, sondern es ist einfach nur ein miesgelaunter Rentner, der Langeweile hat. Mit dem hat jeder in der Nachbarschaft schon Probleme gehabt.

Aus diesem Grunde, hatte ich hier nach Antworten zu meiner Frage gesucht. Mittlerweile habe ich mich mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt und die wollen den Fall nochmal prüfen.
Trotzdem Danke.

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-- Editiert Bubasti am 11.08.2014 21:09

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