Sichtfahrgebot - Zufahrtstrasse nachts

2. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
EineFrau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtfahrgebot - Zufahrtstrasse nachts

Eine private Zufartstrasse, es ist dunkel. Das Auto A fährt Rückwärts mit Schrittgeschwindigkeit. Die Fahrzeuglenkerin A sieht das dunkle, unbeleuchtete Auto B nicht, denn normaleweise ist die Zufartstrasse leer. Auch sollte dort normalerweise kein Auto stehen, denn die Ausfahrt ist nur für ein Fahrzeug gedacht, es hätte also keinen Platz zum Ausweichen gegeben. Dann kommt es zu einem Zusammenstoß mit Auto B. Ist die Fahrzeuglenkerin A allein haftbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Leider ja.
Wenn man nichts sieht, hätte man nicht fahren dürfen. Es hätte ja auch dort ein Mensch stehen können.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Atred
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

Erschwerend kommt ja leider noch hinzu, dass beim Rückwärtsfahren eine verschärfte Rücksichtnahmepflicht gilt!

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#3
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

klar eine frau ;)

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