Ich bin Inhaber einer Sicherheitsfirma.
Die Gründung war nur möglich, indem ich den Nachweis der Sachkunde im Sicherheitsgewerbe in einer Prüfung bei IHK nachgewiesen habe.
Nun habe ich ein großzügiges Angebot von einem Bekannten erhalten, der mein Unternehmen kaufen will. Dieser hat allerdings keine Sachkundeprüfung nach §34a GewO
.
Er meinte das wäre kein Problem, da meine GmbH diese Sachkundeprüfung und die Erlaubnis schon enthält.
Wäre super wenn sich jemand dazu kurz äußern könnte. Im ganzen Netz war nichts dazu zu finden.
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag,
Gruß Frank
-----------------
" "
Sicherheitsfirma verkaufen an einen Freund
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Guten Abend,
Sie können Ihren Betrieb (GmbH) beruhigt verkaufen. Der Erwerber der GmbH muss als neuer Inhaber die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie seien Instalateur, und aufgrund Ihrer höchstpersönlichen Meisterprüfung berechtigt, Gasleitungen zu verlegen. Sie verkaufen Ihren Betrieb. Dürfte der Käufer Gasleitungen verlegen?
Ob Sie Ihren Betrieb verkaufen oder nicht, spielt keine Rolle. Es kommt darauf an, ob der neue Betreiber auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.
Kritisch wird es erst dann, wenn Sie Ihren guten Namen hergeben. D. H., im Rahmen des o. g. Beispiels, weiter als Meister auf dem Papier genannt werden, jedoch andere die Rohre verlegen. Sie würden in diesem Fall als Konzezzisonsträger verantwortlich bleiben.
Wollen Sie das, oder ist das mit der Betriebsübergabe ausgeschlossen?
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
13 Antworten