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Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung

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Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung

Hallo!

Mein Fall:
Ich bin seit 5 Jahren nebenberuflich in einem kleinen Sicherheitsdienstunternehmen tätig. Hauptsächlich arbeiten wir im Veranstaltungsschutzbereich (Kirmes, Disco-Abend etc...). Nebst Stichhemmende Unterziehweste und Handschuhen tragen wir zusätzlich MES oder Teleskopschlagstock und Pfeffer- oder CS-Gas Spray.
Da wir mehr auf Kommunikation setzen benötigen wir unsere Verteidigungsmittel sehr selten.
Also mein Einsatz von Verteidigungsmitteln kann man in den letzten 5 Jahren an einer Hand abzählen.

Da wir gerne in solchen Fällen rechtlich abgesichert sein wollten, haben wir als aller erstes Sicherheitsdienstunternehmen in unserer Region einen Trageerlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt. Nach Monaten erhielten wir ein Antwortschreiben vom Polizeipräsidium und der Waffenbehörde, darin wurde uns das Tragen von Schlagstöcken und Sprays untersagt. Die Begründung war absolut paradox; da es bei unseren Einsätzen immer so friedlich abläuft wäre das Tragen von Verteidigungsmitteln nicht nötig. Erst wenn was Schlimmeres passieren sollte würde man die Entscheidung überdenken. Das würde jetzt heißen, dass wir im Notfall nur noch unsere Hände zur Verteidigung hätten (da brauch man auch kein Sicherheitsdienst im Notfall mehr). Ich möchte auch noch mal betonen das wir seit unserem Bestehen seit 10 Jahren keine einzige Anzeige hatten und mit den Ordnungskräften vor Ort immer ein gutes Verhältnis hatten und auch noch haben.

Grade seit den letzten Jahren sind wir jedes Wochenende mehrmals im Einsatz und unser Aufgabenspektrum geht von VIP Schutz über City Schutz bis Großveranstaltungen die bis über eine Woche laufen mit mehr als 100.000 Besuchern. Zudem nimmt die Gewaltbereitschaft unter den Jugendlichen immer mehr zu, was man unter den sichergestellten exotischen Waffen (Schlagringe, Würgehölzer, Schreckschusswaffen etc) sieht. Da möchte man sich ehrlich gesagt nicht „nackt“ im Dienst bewegen. Eine Verteidigungswaffe ist halt immer eine Rücksicherung, die ja auch nur in Notwehr eingesetzt werden soll. Eine Holzlatte ist schnell aus einem Zaun gerissen, aber wie soll man sich dann noch sicher verteidigen?! Außerdem wirken solche Waffen auch präventiv und so mancher hat schon angesichts eines MES sein Vorhaben aufgegeben. Also ich möchte mich nicht nur auf meine Kampftechnik verlassen, dazu hänge ich zu sehr an meiner Gesundheit. Warum werden die „Guten“ so beschnitten und was kann man dagegen tun? Was wäre wenn ich trotzdem einen Schlagstock und Spray mitführe? Was kämme das strafrechtlich auf mich zu?

Mit freundlichen Grüßen Sebastian



von inquisitor am 22.06.2007 20:38
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
Hallo

Strafrechtlih ermutlich nicht sehr viel, Geldstrafe oder im Härtefall eventuell Bewährung, aber den beruf könnten sie dann vergessen.

Ich verstehe aber nicht, warum ihnen das tragen dieser Waffen untersagt wurde?
Jeder ab 18 darf doch Elektroschocker, Cs-Gas und das ganze Zeug mit sich führen, warum dann Sie nicht?
Eventuell wegen dem Waffenverbot auf Versammlungen oder hat sich was im Waffenrecht geändert ?

Gruss

Gruss



von Johnny112 am 22.06.2007 20:50
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 22.06.2007 22:40
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
Hallo Sebastian

Tatsächlich ist es so, dass Du bei Veranstaltungen egal ob als Gast oder als Sicherheitskraft keine Waffen mit Dier rumführen darfst. Ich arbeite auch in einem Sicherheitsdienst und da wird noch als Begründung mit angeführt, das die Waffe auch gegen Dich eingesetzt werden kann. Offiziell trage ich deshalb keine Waffe bei mir, inoffiziell schleife ich ein Taser mit mir spazieren, den ich im Notfall auch einsetzen würde. Du brauchts Dier ja von keinem die Birne einschlagen zu lassen.
Noch einer kleiner Tipp:
Die meisten Rabiaten werden bei Androhung der Polizei ganz friedlich. Und im Falle des Falles würde ich sowieso die Polizei holen. Wenn Du zwischen die Idioten gehst, sind die plötzlich ein Herz und eine Seele, weil Du ja jetzt von beiden Seiten die Schläge einsteckts.



von Das Gesetz am 22.06.2007 23:46
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
quote:

Eventuell wegen dem Waffenverbot auf Versammlungen oder hat sich was im Waffenrecht geändert ?

Ich würde eher davon ausgehen, dass es sich bei einer Kirmes nicht um eine öffentliche Versammlung, sondern nur um eine sonstige öffentliche Veranstaltung handelt. Zwischen diesen beiden Veranstaltungsformen differenziert das Versammlungsgesetz, Waffen sind nach dem Versammlungsgesetz , es sind natürlich auch die Vorschriften des Waffengesetzes zu beachte
n nur bei Versammlungen im eigentlichen Sinne verboten, Schutzwaffen und gleichstehende Gegenstände sowie Vermummung sind dagegen bei sämtlichen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel verboten. Bei einem Schlagstock handelt es sich zweifelsfrei um eine Waffe, beim Pfefferspray bin ich mir nicht sicher ob es Waffe oder Schutzwaffe ist. Letzteres hätte zur Folge das Mitführen bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel unabhängig von einer waffenrechtlichen Erlaubnis in jedem Fall strafbar wäre.

-- Editiert von danielB am 23.06.2007 01:28:53


von DanielB am 23.06.2007 01:19
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
es gibt ja Pfefferspray und CS-Gas ( nein nicht CounterStrike -Gas )

Pfferspray ist ab 18 ud darf in notwehrsituationen unter den üblichen Vorrausetzungen für Notwehr auch gegen Menschen eingesetzt werden.

CS-Gas ist ab 14.

Eine Schusswaffe ist Cs-Gas/Pfefferspray sicherlich nicht.

Gruss




von Johnny112 am 23.06.2007 15:20
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
@Jonny112:
Ich habe auch nie behauptet, dass es sich dabei um eine Schußwaffe handeln könnte. Ich hielt es nur für möglich dass es sich dabei um eine Schutzwaffe handelt. Aber offenbar sind damit wirklich nur Gegenstände gemeint, die einer rein passiven Gegenwehr dienen. Schutzwaffen im eigentlichen Sinne sind Schutzschilder, Militär-/Polizeihelme, Atemschutzgerät, Panzerungen. Ebenso verboten sind Gegenstände die diesen ähnlich sind und mutmaßlich zur Abwehr von Angriffen durch Hoheitsträger bestimmt sind.


von DanielB am 23.06.2007 21:22
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
Upps verlesen. Sorry

Gruss


von Johnny112 am 23.06.2007 22:22
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
Danke erstmal für die vielen Aussagen!

Gem. WG sind Teleskopschlagstöcke (starr) und MES/Tonfa Waffen und dürfen erst ab 18 Jahren erworben und geführt werden, außer auf öffentlichen Veranstaltungen. Da ist das Gesetzt ziemlich eindeutig. Leider trifft das Gesetzt keine Aussage zum Einsatz solcher Waffen im Sicherheitsdienst, welche private und behördliche Aufgaben wahrnehmen. Das die Waffen nur zur Notwehr eingesetzt werden ist für uns selbstverständlich.

Zumindest kann man als Sicherheitsdienst im Land Hessen eine Ausnahmeregelung stellen, die es Sicherheitsdiensten erlauben Waffen zu tragen. So und da scheiden sich nun die Geister; Präsidium sagt wir brauchen keine Waffen, Dozent an der Polizeischule Hessen sagt wir sollen welche tragen und möglichst offen, Waffenbehörde genehmigt sie uns erst nachdem wir was in der Richtung zur Anzeige gebracht haben und die Polizei vor Ort ist mehr als froh das wir sie entlasten. Zumindest hört sich das alles sehr nach behördlicher Willkür an. Leider muss ich auch sagen, dass ich das Präsidium und LKA verstehen kann, da es genug schwarze Schafe in der Branche gibt, aber sollte man das nicht pauschalisieren.

Zu der Aussage auf die Polizei warten. Meine persönliche Erfahrung zeigt das eher die Polizei wartet das der Sicherheitsdienst was tut. Zudem muss ich sagen das ein Sicherheitsdienst ein Unternehmen ist und daher Kunden brauch um Geld zu verdienen, nicht wie eine behördliche Instutition. Gerade der Kundenwunsch ist es eine Situation schnell zu bereinigen. Ein zu langes Warten schadet dem Ansehen des Unternehmens und kann die Situation schnell eskalieren lassen. Wer nicht grade im Großstadtbereich arbeitet weis auch, dass es etwas dauern kann bis die Polizei vor Ort ist und dann auch nur mit einer Streife. In der Theorie ist immer alles leicht gesagt, solang sie nicht Praxis wird.

Wer sind die "Guten"? Darunter verstehe ich eigentlich Polizei und ordentliche Sicherheitsdienste. Ich verstehe unter meinem Auftrag nicht nur, dass ich den Eintritt, Alter kontrolliere und Streits schlichte etc., sondern auch erziehe. Meistens streite ich mich mit Leuten rum wo Eltern und Schule schlicht versagt haben. Das sieht man an einfach Dingen wie ans Zelt urinieren, Umgangsformen und alle alltäglichen Dinge. Eh ich einen auf die Backen haue, nehme ich ihn mir lieber zur Seite und erkläre im was er da falsch macht. Die meisten sehen es ein und entschuldigen sich und bei den anderen ärgere ich mich nur noch danach und schüttele den Kopf.

Zurück zum Thema: Klar ein Schlagstock sollte nur Notwehr eingesetzt werden, aber wie kann ich ihn einsetzten wenn ich ihn gar nicht erst führen darf. Nur machen sie das mal Mitarbeitern, Kunden und auch unbeteiligten Gästen klar wenn einer mit einer abgebrochenen Flasche drohend in der Menge hantiert und sie eigentlich nichts so schnell machen können, da sie "nur" ihre Hände haben.



von inquisitor am 26.06.2007 13:45
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>Sicherheitsdienst - Ausrüstung zur Verteidigung
Nachdem ich mir nun einmal §42 WaffG angeschaut habe, kann ich schon nachvollziehen, dass die Behörde bei enger Auslegung des Gesetezestextes schon konkrete Vorfälle braucht, um dem Antrag zu entsprechen:
quote:

(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann , und
3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.



von DanielB am 28.06.2007 01:10
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