Sicherheit Ehefrau beim Hauskauf trotz Insolvenz

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
dr.schwede
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherheit Ehefrau beim Hauskauf trotz Insolvenz

Hallo,
Wir wollen uns ein Haus kaufen. Das Problem ist meine Frau ist in Insolvenz, die im Jahr 2019 fertig ist. Da ich das Haus ersteinmal alleine kaufen werde und von meinen Eltern ein zinsloses Darlehen von 60000 € erhalte. Damit meine Eltern eine Sicherheit haben wollen möchten sie mit ins Grundbuch. Sie möchten ihr Geld ja auch wieder zurück. Da meine Frau ( 3gemeinsame Kinder) sich ungeschützt fühlt und meine Eltern auch mit im Grundbuch stehen , möchte sie ein lebenslanges Wohnrecht. Da kommen meine Eltern in Spiel die dieses nicht möchten. Sie wollen auch ihre Sicherheit. Was macht man am besten? Ich würde meine Frau gerne 2020 mit ins Grundbuch eintragen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

So was sollte man mit dem Notar besprechen. Für die Eltern gibt es verschiedene Modelle. Da wäre etwa das Miteigentum, dann haften sie aber auch für alle Kosten mit, oder aber die Eintragung einer Hypothek/Grundschuld. Letzteres wäre wahrscheinlich sinnvoll. Wie die Frau abgesichert werden soll, keine Ahnung. Warum auch? Fakt ist, dass ein Wohnrecht den Wert der Immobilie gewaltig mindert. Das muss man wissen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Oh Mann ... also das klingt mir jetzt aber mehr als blauäugig !

Deine Eltern zahlen 60.000 Euro also gehört ihnen ein Teil der Immobilie ... und deshalb tun sie gut dran, sich mit in's Grundbuch eintragen zu lassen. Sonst könnten sie eines Tages ganz lange Nasen machen.

Du selbst bist für die Immobilie haftbar, d.h. du verpflichtest dich vermutlich für einen sehr langen Zeitraum. Nimm es mir nicht übel, aber diese Verpflichtung dauert oft länger als die Ehe hält. Und deshalb sollte man das auch im Auge behalten.

Mit einem lebenlangen Wohnrecht hast du dich festgelegt. Es würde im Fall einer Scheidung sehr viel schwieriger sein die Immobilie zu verwerten. Es kämen praktisch nur Anleger in Frage ... oder man müsste deiner Frau das Wohnrecht abkaufen. Alles Dinge, die den Verkauf erschweren und den Erlös mindern !

Ob die Bank als Darlehensgeber da mitspielt, wenn einem Dritten der in Insolvenz steht ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt werden soll, das halte ich auch für fraglich. In jedem Fall wird das die maximale Darlehenshöhe beträchtlich herabsetzen.

Übrigens ... wenn ihr keinen Ehevertrag geschlossen habt, dann partizipiert die Ehefrau ohnehin an der Immobilie ... die Hütte wird schließlich vom Eheeinkommen finanziert und damit gehört ihr auch ohne Eintrag im Grundbuch de facto eine Hälfte der Immobilie (abzüglich der 60.000 Euro deiner Eltern). Denn im Falle einer Scheidung ist der Wertzuwachs der Immobilie während der Ehezeit nämlich hälftig auszugleichen. Das führt in solchen Fällen, wo ein Partner nahezu mittellos ist, dann meist zum Verkauf der Immobilie. Und wenn das nur mit Verlust möglich ist, dann bleiben hinterher oft lebenslange Schulden! Dazu findest du hier im Forum jede Menge tragischer Beispiele.

Meine Empfehlung ist eindeutig: lass dich unter keinen Umständen auf das Wohnrecht ein ! Der Wunsch deiner Ehefrau im Falle einer Scheidung "abgesichert" zu sein ist zwar verständlich. Aber du machst dann bei einer Scheidung eine verdammt lange Nase !


-- Editiert von Marcus2009 am 09.10.2015 16:47

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Deine Eltern zahlen 60.000 Euro also gehört ihnen ein Teil der Immobilie


Die Eltern gewähren ein zinsloses Darlehen. Damit gehört ihnen die Immobilie natürlich genauso wenig, wie einer Bank, die ein Darlehen gewährt. Sinnvoll ist daher die Absicherung der Eltern über eine Grundschuld.

Deine Frau benötigt die Absicherung doch nur für den Fall der Trennung. Mit einem Wohnrecht würdest Du dann aber in die Situation, dass Deine Frau in Deinem Haus wohnen bleiben kann. Es sollte bei der Konstellation doch insgesamt klar sein, dass Deine Frau im Falle einer Trennung auszieht und nicht Du. Von einem Wohnrecht ist daher dringend abzuraten.

Finanziell ist sie über den Zugewinnausgleich abgesichert, es sei denn Ihr habt Gütertrennung vereinbart. Bei der Zugewinngemeinschaft wird die Wertsteigerung während der Ehe und dazu gehört auch die Tilgung von Darlehen finanziell geteilt. Du müsstest bei einer Scheidung dann Deiner Frau die Hälfte der Wertsteigerung auszahlen. Da muss man nichts vereinbaren, da das sowieso so gesetzlich geregelt ist.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von dr.schwede):
Damit meine Eltern eine Sicherheit haben wollen möchten sie mit ins Grundbuch.


So war das gemeint, dass den Eltern ein Teil der Immobilie gehört.

Zitat (von hh):

Deine Frau benötigt die Absicherung doch nur für den Fall der Trennung. Mit einem Wohnrecht würdest Du dann aber in die Situation, dass Deine Frau in Deinem Haus wohnen bleiben kann.


Davor ist der Fragesteller auch ohne eingetragenes Wohnrecht nicht vollkommen gefeit. Im Fall einer Trennung könnte sich die Frau unter bestimmten Voraussetzungen die eheliche Wohnung nämlich zur alleinigen Nutzung zuweisen lassen, insbesondere weil es drei KInder gibt. Das haben andere Frauen vorexerziert, wie man so etwas hinkriegt.

Der entscheidend Nachteil ist, dass die Immobilie mit dem eingetragenen Wohnrecht weniger hoch belastbar und schwerer zu vermarkten ist. Wenn die Bank bei der Eintragung überhaupt mitspielt.

-- Editiert von Marcus2009 am 10.10.2015 09:17

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ins Grundbuch kommt man nicht nur durch eine Miteigentümerschaft. Davon würde ich abraten, weil dann die Eltern auch mit haften. Ins Grundbuch kommt man auch durch Grundschuld oder Hypothek. Das wäre der richtige Weg hier, meines Erachtens. Es erschliesst sich mir auch einfach nicht, dass die Eltern zusätzlich zu den 60.000 € auch noch mit haften sollen für den Rest einschliesslich Steuern. Das wollen sie ja wohl auch nicht. Sie wollen abgesichert sein, was nachvollziehbar ist.

Zur Ehefrau: sie ist durch die Ehe abgesichert. Jeder Cent, der aus dem Gehalt ihres Mannes abgezahlt wird, kommt doch auch ihr zugute. Und ich habe erhebliche Zweifel, dann eine Bank sich echt finanziell engagiert für eine Immobilie, die leztlich unverkäuflich ist.

Ich würde mir weniger Gedanken um die Ehefrau machen, die ja abgesichert ist, mehr Gedanken um das Geld der Eltern. Eine Frage der Fairness.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HighSensitive62
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von dr.schwede):
Da meine Frau ( 3gemeinsame Kinder) sich ungeschützt fühlt


Für welchen Fall fühlt sie sich ungeschützt? Ausser einer Scheidung kennt das Leben ja auch noch andere Trennungsmodelle...

0x Hilfreiche Antwort

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