Grundsätze des Asylrechts
AFP VOM 11.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 41710 Aufrufe Mehr zum Thema:Asyl, Asylrecht
Sichere Herkunftsländer
Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen es aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgungen noch unmenschliche bzw. erniedrigende Bestrafungen oder Behandlungen stattfinden.
Als sichere Herkunftsländer gelten zur Zeit Bulgarien, Ghana, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn.
Wer aus einem dieser Länder einreist, um in Deutschland Asyl zu beantragen, muss die gesetzliche Vermutung, dass es sich bei seinem Heimatland um ein sicheres Herkunftsland handelt, widerlegen. Dazu muss er Tatsachen oder Beweismittel vorbringen, aus denen hervorgeht, dass ihm selbst, abweichend von der allgemeinen Lage in seinem Heimatland, politische Verfolgung droht.
Die Asylanträge von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten werden in einem verkürzten und beschleunigten Verfahren behandelt.
Gelingt es dem Asylbewerber dabei nicht, seine politische Verfolgung nachzuweisen, so wird sein Antrag als offensichtlich unbegründeter Antrag abgelehnt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Grundsätze des AsylrechtsSeite 2: Das AsylverfahrenSeite 3: Ablehnung von offensichtlich unbegründeten AsylanträgenSeite 4: Sichere DrittstaatenSeite 5: Sichere HerkunftsländerSeite 6: Das Flughafenverfahren


