Grundsätze des Asylrechts
AFP VOM 11.9.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 41709 Aufrufe Mehr zum Thema:Asyl, Asylrecht
Sichere Drittstaaten
Auf das Asylrecht kann man sich jedoch nicht berufen, wenn man über so genannte sichere Drittstaaten nach Deutschland einreist.
Sichere Drittstaaten sind derzeit etwa die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Polen, Schweiz und die Tschechische Republik.
In diesen Fall kann man schon an der Grenze nach Deutschland zurückgewiesen werden oder unverzüglich in den Drittstaat zurückgebracht werden.
Der Hintergrund dieser Regelung liegt darin, dass eine Verfolgung, die den Grund für das Asyl bildet, bereits dann nicht mehr besteht, wenn der Ausländer sich in einen anderen Staat befindet, in dem er als Flüchtling geschützt ist.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Grundsätze des AsylrechtsSeite 2: Das AsylverfahrenSeite 3: Ablehnung von offensichtlich unbegründeten AsylanträgenSeite 4: Sichere DrittstaatenSeite 5: Sichere HerkunftsländerSeite 6: Das Flughafenverfahren


