Sich mit Absicht schätzen lassen?

22. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
TechnicalSkillz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Sich mit Absicht schätzen lassen?

Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Person A ist Student und verdient nebenher freiberuflich seit 2014 etwas dazu. Der Verdienst bewegt sich deutlich unterhalb dem Steuerfreibetrag, auch wenn man das andere Einkommen (gelegentliche sHK-Stellen) hinzurechnet.

2015 erzielte A überhaupt kein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (2016 allerdings schon, wenn das etwas zur Sache tut), sondern lediglich aus einer sHK-Stelle (ebenfalls weit unter dem Freibetrag). Eine Steuererklärung wurde bisher nicht abgegeben und so hat das Finanzamt inzwischen eine Schätzung angedroht.
A befürchtet, dass eine wahrheitsgemäße Steuererklärung mit 0€ Einkommen aus Selbstständigkeit nachteilig für ihn wäre, weil dann bestimmte Stellen (z. B. Banken oder Großhandelsmärkte wie METRO) ihm nicht abnehmen, dass er tatsächlich selbstständig tätig ist. Er überlegt sich deshalb, sich mit Absicht schätzen zu lassen, um so "fiktives" selbstständiges Einkommen auf der Steuererklärung zu haben.

Meine Frage: Ist das ein gangbarer Weg und birgt er irgendwelche Risiken? Wenn ja, würden sich diese z. B. durch Einspruch und Abgabe der Steuererklärung korrigieren lassen? Was ist mit anderen Stellen wie z. B. der Familienversicherung? Wenn das geschätzte Einkommen dafür zu hoch ist, gäbe es dann immer noch die Möglichkeit, das z. B. durch Kontoauszüge zu widerlegen?

-- Editier von TechnicalSkillz am 22.12.2016 14:44

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von TechnicalSkillz):
Ist das ein gangbarer Weg und birgt er irgendwelche Risiken?


Klar, dass man eben Steuern samt Säumniszuschlägen zahlen darf.

Zitat (von TechnicalSkillz):
Wenn ja, würden sich diese z. B. durch Einspruch und Abgabe der Steuererklärung korrigieren lassen?


Wahrscheinlich schon.

Zitat (von TechnicalSkillz):
as ist mit anderen Stellen wie z. B. der Familienversicherung? Wenn das geschätzte Einkommen dafür zu hoch ist, gäbe es dann immer noch die Möglichkeit, das z. B. durch Kontoauszüge zu widerlegen?


Wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist, wohl kaum.

Zitat (von TechnicalSkillz):
A befürchtet, dass eine wahrheitsgemäße Steuererklärung mit 0€ Einkommen aus Selbstständigkeit nachteilig für ihn wäre, weil dann bestimmte Stellen (z. B. Banken oder Großhandelsmärkte wie METRO) ihm nicht abnehmen, dass er tatsächlich selbstständig tätig ist.


Wo und warum sollte man denn jetzt seine Steuererklärung, die man bisher nie gemacht hat und nach der offenbar außer dem Finanzamt noch keiner nach gefragt hat, vorlegen?



Die Risikoabwägung zwischen Finanzamt/Krankenversicherung auf der einen Seite und Metro auf der anderen würde mir persönlich leicht fallen.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Metro will Kunden: vermutlich bekommt man die Zutrittskarte auch mit einem selbst gemalten Gewerbeausweis.

Die Banken wollen Geld sehen. Da hilft einem ein Steuerbescheid mit Schätzungen nicht wirklich weiter.

Da die Steuern aber uns allen zu gute Kommen, wollen wir dich mal nicht von deinem Geldverbrennungsplan abhalten.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Klar lässt sich auch ein Bescheid mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen durch form- und fristgerechtem Einspruch anfechten.

Ob sich eine Bank von einem Steuerbescheid, in dem auf die Schätzung hingewiesen wird, überzeugen lässt, ist fraglich.

Mit der Metro ist es nicht ganz so einfach, wie von hipphappy beschrieben. Ich kenne Fälle, in denen vermeintliche Betriebe aufgesucht wurden, um deren Existenz zu prüfen.

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