Shootout - Keine Gnade - Waldorf Frommer Abmahnung

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€ 815 für Filesharing von Film gefordert

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer verschickt erneut Abmahnungen für die Constantin Film Verleih GmbH. Betroffen sind Nutzer von Filesharing-Netzwerken, die den Film „Shootout - Keine Gnade“ angeboten haben.

Was wirft Waldorf Frommer dem Abgemahnten vor?

Anschlussinhaber sollen auf Online-Tauschbörsen wie z.B. eMule oder BitTorent anderen Nutzern Zugang zu dem 2013 erschienenen amerikanischer Actionfilm mit Sylvester Stallone in der Hauptrolle verschafft haben. Der Upload von „Shootout - Keine Gnade“ ist dabei nicht immer wissentlich erfolgt. Durch den Download einer Datei von einer Filesharing-Börse werden zugleich eigene Inhalte des Anschlussinhabers, die sich auf dessen Rechner befinden, angeboten. Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafgesicherten Unterlassungserklärung und erhebt Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Zahlung von Schadensersatz für ihre Mandantin.

Muss ich die Forderungen in der „Shootout - Keine Gnade“-Abmahnung sofort erfüllen?

Nein. Durch voreilige Handlungen könnten Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Wegen der behaupteten Forderungen kann nur in Anspruch genommen werden, wer verantwortlich ist. Verantwortlich sind nur der Täter oder Störer. Eine Störerhaftung kommt nur in Betracht, wenn ein Dritter den Upload durchgeführt hat, ohne dass der Abgemahnte ihm im Vorfeld jegliches Filesharing untersagt hat.

Wie soll ich gegen die „Shootout - Keine Gnade“-Abmahnung vorgehen?

Erörtern Sie unbedingt die Sach- und Rechtslage mit einem Spezialanwalt. Nur so können Sie eine der Konstellation Ihres Einzelfalls entsprechende Verteidigung ausarbeiten. Generell gilt: Kein Kontakt mit Waldorf Frommer, ohne Konsultation eines Verteidigers mit Schwerpunkt im Urheberrecht.

Häufig bestehen die in der Abmahnung aufgeführten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe. Ferner beinhaltet die beigefügte Unterlassungserklärung stets ein Schuldeingeständnis mit nachteilige Klauseln oder aber sie ist generell zu weitgehend. Schicken Sie die unterschriebene Ausfertigung ungeprüft ab, kann diese im Falle eines erneuten Uploads Strafen von bis zu € 5000 nach sich ziehen.

Zahlen Sie keine € 150 an Waldorf Frommer!

Manche Anwälte raten dazu, € 150 an Waldorf Frommer zu bezahlen. Das ist sträflich falsch und führt dazu, dass Sie die Schuld eingestehen. Im Falle einer Kostenklage können Sie sich dann nicht mehr verteidigen.

Während einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir Ihren Einzelfall. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66 • Bundesweite Hilfe • Faire Pauschalpreise • Über 17.000 Abmahnungen

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