Hallo liebes Forum ,ich und ein kumpel hatten vor etwa 6-7 Jahren Betrunkenen einvernehmlichen sex mit einer bekannten .als das ganze in unserem Freundes und Bekanntenkreis rauskam behauptete sie "sie wurde vergewältigt"nun droht sie uns Jahre danach mit einer Anzeige.wir wissen über bekannte das sie Jahre lang in therapeutischer Behandlung war,da sie anscheinend auf Schulen und co. Gemoppt wurde.weiss jemand ob es hier eine Verjährungsfrist gibt oder ein Staatsanwalt die Anzeige abweisen kann.(es gibt keinerlei Beweise oder Anzeichen für ihre Behauptung
Sexuelle Nötigung ?????
14. September 2017
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Frage vom 14. September 2017 | 18:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sexuelle Nötigung ?????
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 14. September 2017 | 18:56
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Zitat:weiss jemand ob es hier eine Verjährungsfrist gibt
Ja, weiß ich. Ja, gibt es .... mindestens 20 Jahre. Je nach Alter des Opfers zum Tatzeitpunkt auch länger.
Zitat:oder ein Staatsanwalt die Anzeige (123recht.net Tipp: Strafanzeige stellen ) abweisen kann
Könnte er. Wenn nicht mal ein Anfangsverdacht gegeben wäre. Ansonsten könnte er auch einstellen. Wenn kein hinreichender Tatverdacht gegeben ist.
Zitat:es gibt keinerlei Beweise oder Anzeichen für ihre Behauptung
Die Aussage des Opfers ist(!) ein Beweismittel. Nur wird es für sich alleine genommen höchstwahrscheinlich nicht für eine Anklage oder gar Verurteilung reichen.
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