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Serienabmahnungen

Von Rechtsanwalt Elmar Dolscius
12.10.2006 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 8693 Aufrufe
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Abmahnung, Serienabmahnung

Eine Zeit lang war es still geworden um die so genannten Serienabmahnungen. Fast jeder hat davon gehört, nicht wenige waren selbst betroffen. Nun häuft sich die Anzahl der Abgemahnten wieder. Aber warum?

Die Abmahnung

Grundsätzlich dient eine Abmahnung dazu, einer Person aufzuzeigen, dass sie die Rechte einer anderen Person verletzt. Da der Geschädigte im Zivilrecht eine Schadensminderungspflicht trägt, kann er zur Kostenreduzierung zunächst verpflichtet sein, den Schädiger abzumahnen. Dadurch können die Kosten für ein gerichtliches Verfahren vermieden werden und der Schädiger bekommt die Möglichkeit, seine rechtsverletzende Handlung einzustellen.

Das Problem

Leider haben einige Anwälte die Abmahnung als lukrative Möglichkeit zur Gebührenerzielung ausgemacht. Da werden die oben genannten Serienabmahnungen ähnlich einer Fließbandarbeit verschickt. Textbausteine werden genutzt, um nur noch die Namen der vermeintlichen Schädiger einzusetzen, und die Kostennote wird mit dem vermeintlich schwierigen Rechtsgebiet gerechtfertigt. Die anwaltlichen Schreiben sind bewusst so verfasst, dass sie einem rechtlich unerfahrenen Menschen Angst machen sollen. Es wird (teilweise unverhohlen) und vorrangig mit finanziellen Konsequenzen gedroht.

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All dies hat nichts mit der Abmahnung zu tun, wie sie ursprünglich gedacht war.

Mein Rechtsempfinden und mein Gerechtigkeitssinn werden durch diese Tatsache empfindlich gestört. Und ich bin der Ansicht, dass der Berufsstand des Anwalts durch diese Vorgehensweise einen nachhaltigen Schaden erfährt.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Jeder muss das Recht haben, sich gegen eine Verletzung seiner Rechte zu wehren. Die Verteidigungshandlung sollte jedoch einerseits den rechtlichen Anforderungen genügen und maßvoll vorgenommen werden.

Was tun?

  1. Zum Einen ist der Gesetzgeber gefragt. Es sind durchaus Möglichkeiten denkbar, eine Abmahnung mit einer nur geringen Entstehung anwaltlicher Gebühren auszusprechen, bspw. indem der Gesetzgeber die Gebühren für eine erste Abmahnung unabhängig vom Streitwert gestaltet. Für den Fall eines Widerspruchs könnte dann streitwertabhängig abgerechnet werden. Damit wäre zumindest der ersten Willkür ein Riegel vorgeschoben.

    Für die meisten Fälle sind Vordrucke denkbar, die ähnlich einem Mahnverfahren vom Geschädigten selbst ausfüllbar wären. Ein Anwalt wäre erst dann einzuschalten, wenn der Abmahnung widersprochen wird.

    Dass einige Kollegen sich dann wieder dem zuwenden müssten, was in meinen Augen die Arbeit eines Anwalts ausmacht, nämlich Menschen zu helfen, nehme ich als akzeptablen Nebeneffekt gerne in Kauf.

  2. Solange der Gesetzgeber diesbezüglich keine umsetzbaren Normen erlässt, bleibt für den Abgemahnten leider nur die Möglichkeit, sich selbst zu wehren. Serienabmahnungen setzen auf Einschüchterung. Genau dies sollten Sie nicht zulassen, sich einschüchtern lassen. Wehren Sie sich!

    Je mehr Menschen sich wehren, desto eher ist es vielleicht möglich, das in Schieflage geratene Bild wieder gerade zu rücken.

    Die Kosten, die durch die Beauftragung eines Kollegen auf Sie zukommen, der ihnen dabei hilft, sich gegen eine Serienabmahnung zu wehren, sind in den meisten Fällen ungleich niedriger, als die Kosten, die Sie für die eigentliche Abmahnung zu zahlen hätten.

    Dass ein gewisses Risiko dabei ist, will ich nicht verschweigen. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass der Rechtsverstoß tatsächlich begangen worden ist. Oft hilft aber ein anwaltlicher Widerspruch schon, um die geforderten Gebühren erheblich zu reduzieren.

Fazit

Wenn Sie Hilfe benötigen, um sich gegen eine Serienabmahnung zu wehren, setzen Sie sich mit den Kollegen in Verbindung, die meiner Ansicht folgen. Gerne können Sie sich auch an meine Kanzlei wenden. Falsch wäre es, sich dem Druck zu beugen.

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