Serie "Erwerb von Wohnungseigentum" –Eigentum an Immobilien
Mehr zum Thema: Mietrecht, Pachtrecht, Bruchteilseigentum, Immobilien, Eigentum, WohnungseigentumMehrere Eigentümer können Bruchteilseigentümer sein
Vorliegend lesen Sie Teil 1 einer Artikelserie zum Thema "Erwerb von Wohnungseigentum". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
Grundsätzlich gehören das Eigentum an einem Grundstück und das Eigentum am darauf errichteten Gebäude zusammen (§ 94 BGB). Das Gebäude ist ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstücks, so sind sie dies als Miteigentümer - als sogenannte Bruchteilseigentümer. Das bedeutet, allen Miteigentümern gehört das ganze Grundstück mit dem gesamten Gebäude gemeinsam, ohne dass sich einer auf einen bestimmten Teil als sein alleiniges Eigentum berufen könnte.
Die Serie wird fortgesetzt. Die gesamte Serie finden Sie hier: www.mietrechtler-in.de
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