Seriös???

7. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
ok
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Seriös???

Über 123recht.net habe ich einen Fachanwalt gesucht. Aus dem Suchergebnis wählte ich dann eine Kanzlei mit mehreren Anwälten aus, da mir diese aus der Beschreibung kompetent erschien. Diese habe ich dann telefonisch kontaktiert und um einen Termin gebeten. Um einen Termin zu vereinbaren, solle ich doch vorher kurz den Fall schildern. Dies tat ich dann. Man versprach mir, der zuständige Anwalt werde zurückrufen. Dies geschah jedoch nicht. Ich rief die Kanzlei wieder an und fragte nach wie es mit einem Termin wäre. Jetzt sagte man mir ich solle doch die letzte Korrespondenz meines Anliegens zufaxen, damit sich der vielbeschäftigte zuständige Anwalt vorab ein Bild von meine, Fall machen könne. Auch dies tat ich dann. Am nächsten Tag bekam ich dann ein Fax mit einer Stellungnahme des Anwalts, in der er wenig Aussichten für mich sehe, ohne jedoch die gesamten Fakten zu kennen. Falls ich die Angelegenheit anders sehe, solle ich doch einen Termin vereinbaren.
Da mir das Verhalten der Kanzlei doch eher nicht so seriös erschien, teilte ich dann tefonisch mit, die Sache habe sich erledigt.

Eine Woche später flatterte mir dann eine Rechnung ins Haus, über deren Höhe ich doch sehr erstaunt war. Gegenstandswert sei 7000,-DM, daraus ergebe sich ein Betrag von 420,50DM.

Auf eine telefonische Nachfrage bei dem Anwalt, wie denn der Gegenstandswert von 7000,.DM zustande käme, sagte dieser dies habe er geschätzt, und in weniger freundlichem Ton, falls ich damit nicht einverstanden wäre, sehe man sich vor Gericht.

Ich frage mich nun, ist das ein wirklich seriöses Gebahren?
Was kann ich tun? Man hat sich ja noch nicht einmal mit meinem Fall in einem persönlichen Gespräch auseinander gesetzt, und schätzt dann irgendwelche Werte.

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo!
So etwas ähnliches ist mir auch passiert. Durch 123recht.net fand ich einen Anwalt, der sich im Presserecht auszukennen schien. Ich setzte mich mit ihm in Verbindung. Bevor er allerdings eine Auskunft darüber geben wollte, ob er kompetent genug sei, den Fall zu beantworten, informierte er mich darüber, daß dies ja schon eine Beratung sei und mit mindestens 400.- honoriert werden müßte.

Ich schließe mich Ihrer Meinung an, daß hier die Seriosität fehlt. Besonders in Ihrem Fall. Ich denke, er hätte Sie vorher informieren müssen, was diese Beratung kostet.

Rechtlich kann ich Ihnen leider keine Hinweise geben, da ich kein Jurist bin. Leider!

Viel Glück!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matlach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Als Rechtsanwalt kann ich zu Ihrem Problem mit den Kollegen sagen, daß ein Gegenstandwert sicher nicht irgendwie geschätzt werden kann. In dem Fall, den Sie beschrieben haben, kommt eine Gebühr für eine erste Beratung in Betracht. Diese liegt zwischen 50 und 350 DM ggf. zzgl. einer Auslagenpauschale von 15 v.H., höchstens jedoch 40 DM - bzw. 30 DM in Strafsachen - zzgl. MwSt. Die Höhe der konkret aus dem Rahmen von 50 bis 350 DM zu ermittelnden Gebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert, der Schwierigkeit der rechtlichen Angelegenheit der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und denVermögensverhältnissen des Mandanten. Die die Gebühr bestimmenden Umstände muß der Anwalt beim Mandanten in Erfahrung bringen. Natürlich kann der Rechtsanwalt auch im Vorfeld mit Ihnen eine Gebühr vereinbaren. Wenn Sie der Vereinbarung zustimmen, ist diese für Sie bindend.

Ich hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben,
Rechtsanwalt Olaf Matlach
matlach@ksm.anwaelte.de

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ok
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

@matlach

Vielen Dank für Ihre Info.
Demzufolge ist die Schätzung des Gegenstanwertes auf 7000DM also nicht korrekt, zumal sich der Anwalt gar nicht mit den gesamten Fakten vertraut gemacht hat. Ich habe ihn ja nicht eimal um eine telefonische Beratung gebeten, sondern wollte ja einen Termin haben, um die Angelegenheit zu besprechen. Die Auslagen beziffert er mit 40DM (für ein Fax). Das Schätzen des Gegenstandswertes sei üblich so, denn irgenwie müsse man ja was ansetzen, warum dann nicht 20000DM? Das sieht alles nach "machen wir mal ne schnelle Mark" aus.

In meinem Fall würde ich den Gegenstandswert auf max. 1500DM setzen, Eigenanteil zur Wiederherstellung ein Brücke beim Zahnarzt.

Nimmt man sich jetzt einen BRAGO - Kostenrechner wie bei http://www.rechtsanwalt-potsdam.de/rechner.html
zuhilfe, komme ich auf 75DM Kosten für Erstberatung zuzügl. Auslagen.
Sehe ich das falsch?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Til Roquette
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vorbehaltlich einer "Korrektur" durch einen hier im Forum lesenden Anwalt:

1. Ich würde mich darauf berufen, dass ein wie auch irgend gearteter Vertrag zwischen Anwalt und Dir nicht zustande gekommen ist. Schließlich hast Du auf Aufforderung der Kanzlei den "Schriftweg" beschritten, und zwar ausschließlich mit dem Ziel, einen Termin zu bekommen. Dass der Anwalt die zugeschickten Unterlagen analysiert und bewertet hat, hast Du nicht beauftragt. Ein Anspruch auf eine Anwaltsvergütung sollte also nicht bestehen.

2. Dessen ungeachtet (v.a., um eine gütliche Einigung herbeizuführen) würde ich "kulanter Weise und in Würdigung Ihrer Arbeitsleistung" anbieten, eine dem Streitwert angemessene Gebühr zu bezahlen (z.B. die von Dir erwähnten 75,-).

Gruß

Til Roquette

2x Hilfreiche Antwort

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