Hallo zusammen,
habe durch Zufall letzte Woche von einem negativem Merkmal in meiner Infoscore Auskunft erhalten - sofort Selbstauskunft angefordert, welche auch heute eingetroffen ist.
Soweit alles ganz gut.
Leider habe ich jedoch tatsächlich einen negativen Eintrag. Geht hier um eine ec-Karten Zahlung aus Oktober 2013 - habe hier für einen Betrag von 34,90 Euro etwas gekauft im regionalen Einzelhandel und damit war die Geschichte für mich soweit erledigt. Bin dann in Urlaub geflogen und war 2 1/2 Wochen nicht Zuhause. Als ich wieder kam fand ich ein Schreiben der ec-Karten Firma und Sepa Collect im Briefkasten. Ging um die Forderung von 34,90 Euro plus ein paar Euro Gebühren. Tatsächlich war das Konto wohl zu dem Zeitpunkt kurzfristig nicht gedeckt und deswegen konnte die Zahlung nicht getätigt werden.
In der Selbstauskunft sieht das ganze so aus:
Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet vom 05.10.2013 (erledigt am 29.10.2013)
Kann ich irgendwie versuchen diesen Eintrag zu löschen aufgrund des geringen Betrages und der zeitnahen Erledigung? Kann doch nicht sein das mir dieser kleine Fehler nun das Leben schwer macht ...
Vielen Dank im Vorraus.
-----------------
""
*EDIT: Gibt es sowas : http://www.streifler.de/schufa-3a-verkuerzte-speicherfrist-bei-kurzfristigem-zahlungsausgleich-_9145.html auch bei Infoscore?!
-- Editiert lesmona24 am 23.09.2014 17:46
Sepa Collect GmbH / infoscore Consumer Data GmbH
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wie kannst Du die zeitnahe Erledigung belegen?
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hallo,
das wird nach 3 Jahren gelöscht, das vorher löschen zu lassen ist sehr schwierig.
Gruß ré
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei einer derart geringen Schuld und bei einer wirklich zeitnahen Erledigung innerhalb wohl rund einen Monats würde ich es mal probieren. ICD anschreiben und hinweisen, dass dem Negativ-Eintrag widersprochen wird und dass man zur sofortigen rückstandslosen Löschung auffordert, ansonsten würde man einen Anwalt auf deren Kosten hinzuziehen.
Bei derart kleinem Kram ist der Eintrag relativ schnell draußen, die wehren sich da nicht sonderlich. Soweit meine Erfahrung.
Tatsächlich gibt es bei einzelnen schnell erledigten Bagatelleinträgen das ein oder andere interessante urteil, wonach Gerichte der Meinung sind, dass es dem Grundgedanken zuwider läuft, eine Person wegen so einer Bagatellforderung, die auch sofort erledigt wird, sofort in den roten Bereich zu verschieben.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Erledigung ist belegbar durch Eintrag bei Infoscore selbst und durch Überweisungsnachweis.
Nach 3 Jahren ist mir bewusst - jedoch kann es nicht deren Ernst sein das man wegen einem Betrag von unter 80,00 Euro, der relativ Zeitnah erledigt wurde, bis Ende 2016 einen Eintrag haben soll! Dann kann man ja wegen dieser Kleinigkeit bis 2017 alle Sachen, wo eine Infoscore - Abfrage gestartet wird, vergessen?!
Hast du eventuell Quellen zu diesen Urteilen mepeisen?
-----------------
""
Gemäß [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html]§ 28a Abs. 1 Nr. 4
Bundesdatenschutzgesetz[/URL] darf eine Datenübermittlung an eine Auskunftei auch bei einer unbestrittenen Forderung nur dann erfolgen, wenn man zweimal schriftlich gemahnt worden und dabei über die bevorstehende Datenübermittlung unterrichtet worden ist.
Wenn der Inkassoladen diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht beachtet hat, ist die Datenübermittlung rechtswidrig. Und eine rechtswidrige Datenübermittlung ist selbstverständlich ohne Beachtung jeglicher Fristen zu löschen. Nach dem hier geschilderten Zeitablauf glaube ich kaum, dass die Voraussetzungen für die Datenübermittlung hier erfüllt waren. Um das genau zu beurteilen, müsste man aber den exakten Zeitablauf kennen.
Ich würde mich gegebenenfalls (schriftlich per Einschreiben) beim Datenschutzbeauftragten der Infoscore Consumer Data GmbH beschweren. Dabei würde ich eine Frist von vier Wochen für die Löschung des Eintrags setzen und für den Fall der Nichtlöschung mit einer Bewschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten drohen.
Sinnvoll wäre es natürlich, wenn du den Zeitablauf nachweisen könntest (Kopie des Mahnschreibens und Zahlungsbeleg). Schon der Inhalt des Eintrags lässt zweifelhaft erscheinen, ob die Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 Nr. 4 BDSG
zeitlich erfüllt sein können (Einleitung Inkasso-Mahnverfahren am 05.10.2013, Erledigung am 29.10.2013, also weniger als vier Wochen, siehe mal § 28a Abs. 1 Nr. 4
Buchstabe b BDSG).
-- Editiert Guybrush Threepwood am 24.09.2014 20:29
Kurze Zwischenmeldung:
Habe mit Sepa Collect telefoniert. Laut Aussage der Mitarbeiterin ist eine Löschung erst nach 3 Jahren möglich. Eine frühzeitige Löschung aufgrund der Höhe der Forderung und der schnellen Erledigung ist nicht möglich.
Hab dann mit infoscore telefoniert. Dort sagte man mir man müsste dafür einen schriftlichen Antrag haben und dann würde man das prüfen.
Fix ein nettes Schreiben aufgesetzt - ohne Drohungen mit Anwalt, Kosten oder ähnlichem. Sachlich erklärt wie es dazu kam und das mir dieser kleine Eintrag nun erhebliche Probleme bereitet.
Heute kam die Rückmeldung: Eintrag wurde aus Kulanz gelöscht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Score wurde wieder zurück gesetzt und alles ist gut
-----------------
""
Schön, dass sich die Angelegenheit für dich so schnell geklärt hat.
Trotzdem würde ich das nicht ganz so entspannt sehen wie du. Stell dir mal vor, der Negativ-Eintrag wäre nicht bei Infoscore, sondern bei der Schufa erfolgt. Dann hätte deine Bank dir als erstes deine Kreditkarten und deinen Dispo gekündigt. Und falls du gerade privat bauen würdest, wäre aus deiner Baufinanzierung auch erst einmal nichts geworden. Auch hat der Mitarbeiter bei Sepa Collect dich erst auflaufen lassen, obwohl die Meldung an Infoscore mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig war.
Mit "Kulanz" hat die Löschung der Meldung außerdem nicht viel zu tun. Infoscore hat halt erkannt, dass die Meldung rechtswidrig war und dass sie daher zur Löschung verpflichtet waren. Eine solche Pflichtverletzung gestehen die aber deshalb nicht ein, weil sie dir damit die zusätzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. für Rechtsanwaltskosten) ungemein erleichtern würden...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
7 Antworten