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Senkung der Altersgrenze beim Kindergeld rechtmäßig

Senkung der Altersgrenze beim Kindergeld rechtmäßig

AFP VOM 24.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 2081 Aufrufe
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Die Senkung der Altersgrenze für das Kindergeld von 27 auf 25 Jahre ist rechtmäßig. Die Änderung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschied. Denn das steuerfreie Existenzminimum der Familien bleibe trotzdem gesichert. Deutschlands oberste Finanzrichter gehen allerdings davon aus, dass in dieser Sache noch Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. (Az: III R 35/09)

Kindergeld wird auf jeden Fall bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Der Anspruch verlängert sich für Kinder, die studieren oder sich noch in Ausbilddung befinden oder die eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz suchen. Die Altersgrenze für diese Kinder betrug früher 27 Jahre, wurde 2007 aber in zwei Stufen auf jetzt 25 Jahre gesenkt. Während des Wehr- oder Zivildienstes wird kein Kindergeld gezahlt, dafür verlängert sich die Zahlung entsprechend über den 25. Geburtstag hinaus.

Wie nun der BFH entschied, war die Absenkung der Altersgrenze zulässig. Das Existenzminimum betroffener Familien bleibe trotzdem steuerfrei, weil die Eltern ihre Unterhaltsleistungen an das Kind als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können. Auch Eltern, deren Kinder im Vertrauen auf die frühere Altersgrenze eine langjährige Ausbildung begonnen haben, müssten die Senkung der Grenze auf 25 Jahre hinnehmen.

24.11.2010 - 14:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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