Folgender Fall: In unserer Gemeinde ist der Beitragssatz für die Inanspruchnahme von Kindergärten einkommensabhängig (Bruttoeinkommen abzüglich Werbekosten) gestaffelt. Wenn man auch nur einen Euro über einer Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss ein deutlich höherer Beitrag gezahlt werden.
Meines Erachtens könnte man doch durch eine betriebliche Entgeltumwandlung zwecks Altervorsorge sein Bruttoeinkommen senken, um unter eine Einkommensgrenze zu fallen.
Laut Auskunft der Stadt (bzw. genauer gesagt des zuständigen Jugendamtes) ist dies allerdings nicht möglich. Ist dies rechtens bzw war die Information nicht korrekt?
Senkung Kindergartenbeitragdurch Entgeltumwandlung
7. Januar 2010
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Frage vom 7. Januar 2010 | 13:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Senkung Kindergartenbeitragdurch Entgeltumwandlung
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